Entlassung von Beamten, die einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung angehören und Übernahme in das Angestelltenverhältnis durch Behörden des Bundes
der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Dregger, Volmer, Regenspurger, Krey, Dr. von Geldern, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Fellner, Dr. Laufs, Weiß, Broll, Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Pressemeldungen zufolge soll der Bundesminister für Verkehr beabsichtigen, Beamte der Deutschen Bundesbahn, die der DKP bzw. der NPD angehören, aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und sie in das Angestelltenverhältnis zu übernehmen.
Dieses Verfahren erscheint bedenklich, weil damit die dringend notwendige höchstrichterliche Klärung der Frage der Durchführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte, die einer verfassungsfeindlichen Partei angehören, möglicherweise unterlaufen wird. Außerdem ist das Gebot des Grundgesetzes, daß hoheitliche Befugnisse von Beamten wahrzunehmen sind, tangiert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Ist es zutreffend, daß bei der Deutschen Bundesbahn mehreren Beamten, die DKP- bzw. NPD-Mitglieder sind, angeboten worden ist, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden und in das Angestelltenverhältnis überzuwechseln?
In wieviel Fällen haben die Beamten das Angebot angenommen, und welcher Partei gehören sie an?
Welche Funktion haben die in Frage 1 genannten Beamten bisher bekleidet, welche sollen sie zukünftig bekleiden?
Ist beabsichtigt; auch in anderen Bereichen des Bundes das in Frage 1 dargestellte Verfahren zu wählen; wenn ja, in welchen Bereichen und in welchen Fällen?
Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß damit die auch von ihr für dringend notwendig erachtete höchstrichterliche Klärung der Frage der Durchführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte unterlaufen wird, die einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung angehören und dort herausgehobene Funktionen bekleiden?
Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für vereinbar mit dem Verfassungsgebot des Artikels 33 Abs. 4 GG, daß hoheitliche Befugnisse Beamten zu übertragen sind?