Hilfskrankenhäuser
der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Dregger, Spranger, Kroll-Schlüter, Würzbach, Dr. Faltlhauser, Biehle, Frau Roitzsch, Dr. Hackel, Dr. Laufs, Broll, Dr. Miltner, Krey, Frau Krone-Appuhn, Handlos, Burger, Frau Dr. Neumeister, Braun, Frau Karwatzki, Sauer (Stuttgart), Breuer, Kalisch, Hartmann, Dr. Jobst, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach § 15 des Gesetzes über den Zivilschutz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1976 (BGBl. I S. 2109) sind für Zivilschutzzwecke Hilfskrankenhäuser bereitzustellen, insbesondere die entsprechenden Gebäude zu erfassen und herzurichten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Wieviel Hilfskrankenhäuser gab es am 31. Dezember 1980 in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie groß ist die Kapazität dieser Hilfskrankenhäuser?
Wieviel neue Hilfskrankenhäuser beabsichtigt die Bundesregierung ab 1981 bereitzustellen?
Inwieweit ist das Konzept der Bundesregierung zur Errichtung von Hilfskrankenhäusern mit den Krankenhausbedarfsplänen der Länder abgestimmt?
In welchem Verhältnis steht die Kapazität der Hilfskrankenhäuser zu den übrigen Krankenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland?
In welchem Verhältnis steht die Kapazität der Hilfskrankenhäuser zu den im Verteidigungsfall bei der Bundeswehr verfügbaren Krankenhäusern?
In welcher Weise ist die Versorgung der Hilfskrankenhäuser durch Ärzte, Assistenz- und Pflegepersonal sichergestellt?
In welcher Zeit sind die bereits eingerichteten Hilfskrankenhäuser einsatzbereit?
Wie ist die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Versorgung durch Ärzte, Assistenz- und Pflegepersonal geregelt?
Inwieweit werden die Hilfskrankenhäuser in die Übungen für den Katastrophen- und Verteidigungsfall einbezogen?