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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Der Conterganskandal - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

<span>Länder mit Direktvertrieb des Medikaments &quot;Contergan&quot;, Anzahl der Geschädigten, Geschichte und Herkunft des Wirkstoffs Thalidomid, Zahlungen aus der Conterganstiftung, Höhe der Entschädigungen, Anzahl der Geschädigten mit Leistungen nach SGB II, SGB XI bzw. SGB XII, Berücksichtigung von Spätschäden bei der Rentenzahlung, Anzahl der Contergangeschädigten mit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente, Konsequenzen, Conterganstiftung, steuerliche Geltendmachung der Zahlung der Firma Grünenthal GmbH</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1308620. 05. 2009

Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Monika Knoche, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor 50 Jahren begann der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik Deutschland. Das angeblich harmlose Schlafmittel „Contergan“ wurde von der Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht. In der Folge erlitten weltweit ca. 10 000 im Mutterleib heranwachsende Embryos Missbildungen. Allein in Deutschland gibt es noch ca. 2 800 Contergangeschädigte, darunter viele ohne Gliedmaßen und mit weiteren erheblichen Schäden.

Die Bundesrepublik Deutschland steht für die Schäden aus dem Conterganskandal in der Verantwortung, da sie – nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – sämtliche Ansprüche gegen die Schädigerin, die Firma Grünenthal GmbH, ausgeschlossen hat (§ 23 Absatz 1 des Errichtungsgesetzes über die Conterganstiftung).

Demnach steht der Staat in der Verpflichtung, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).

Fünfzig Jahre später wird – auch Dank des Filmes „Eine einzige Tablette“ sowie vielfältiger Proteste und Aktivitäten der Betroffenen in der Öffentlichkeit – unübersehbar, dass die Contergangeschädigten infolge der erlittenen Schädigungen und der Spätfolgen täglich mit erheblichen Schmerzen, Problemen und Behinderungen leben und auch die Angehörigen mit beträchtlichen Einschränkungen, Einbußen und zusätzlichen Aufwendungen fertig werden müssen.

Nach jahrelangem Stillstand (das bedeutet angesichts der Preisentwicklungen eine faktische Verschlechterung) beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2008 einstimmig eine Verdopplung der monatlichen Conterganrente aus der Conterganstiftung ab 1. Juli 2008 und betonte gleichzeitig, dies könne nur ein erster Schritt gewesen sein.

Bis jetzt faktisch folgenlos war die Annahme des Antrages der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Bundestagsdrucksache 16/11625) am 22. Januar 2009.

Am 14. Mai 2009 wurde das zweite Conterganstiftungsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz sollen u. a. endlich die 50 Mio. Euro, die im Jahr 2008 von der Verursacherfirma Grünenthal GmbH versprochen wurden, den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Schon jetzt – so deutliche Kritiken von den Betroffenen und ihren Organisationen – wird deutlich, dass die Situation der Contergangeschädigten zwar besser, aber nicht bedarfsgerecht bzw. angemessen wird. Auch ließ die Anhörung des federführenden Bundestagsausschusses am 4. Mai 2009 viele Fragen offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen50

1

In welchen Ländern wurde das Medikament „Contergan“ der Firma Grünenthal GmbH verkauft bzw. über die Firma Grünenthal GmbH direkt vertrieben?

2

In welchen Ländern wurde das Medikament über Lizenznehmer vertrieben? Wer waren diese Lizenznehmer?

3

Wie viele Menschen erlitten in den in den Fragen 1 und 2 genannten Ländern Schädigungen durch Contergan bzw. andere thalidomidhaltige Präparate (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt nennen)?

4

In welchen westeuropäischen Ländern wurde das Medikament nicht verkauft, und welche Gründe gab es dafür?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Artikel „Thalidomide was created by the Nazis“ vom 8. Februar 2009 in der „Sunday Times“, in dem behauptet wird, dass dieser Wirkstoff während der Nazi-Zeit entdeckt und mitsamt Namen „Contergan“ an die deutsche Firma Grünenthal GmbH verkauft wurde?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Geschichte und Herkunft des Wirkstoffes, der für das Medikament „Contergan“ verwendet wurde?

7

Wie viele Contergangeschädigte erhielten nach Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Ausland lebend und nach deutschem Recht Zahlungen von der Conterganstiftung?

8

Wie viele Contergangeschädigte erhalten derzeit noch Zahlungen (Stand 1. Januar 2009), und in welcher Höhe (monatliche Entschädigung, Einmalzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen)?

9

Wie hoch ist die insgesamt an ein Conterganopfer gezahlte Entschädigung vom Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes bis heute (31. Dezember 2008) aus der Stiftung im Minimum, Maximum und Durchschnitt?

10

Inwieweit reichten nach Auffassung der Bundesregierung diese Hilfen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können?

11

Wie viele Contergangeschädigte erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“), dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI – Pflegeversicherung) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Eingliederungshilfe)?

12

Welche Regelungen gibt es für Contergangeschädigte, die Leistungen nach dem SGB II, XI oder XII erhalten hinsichtlich der Anrechnung vorhandenen Vermögens, wenn andererseits Leistungen aus der Conterganstiftung steuer- und anrechnungsfrei sind, also auch die Ansparung von Vermögen über dem nach dem SGB zulässigen „Schonvermögen“ möglich sein müsste?

13

Welche Zahlungen erfolgen in anderen Ländern (monatliche Entschädigung, Einmalzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen – bitte in einer synoptischen Darstellung mit Nennung des jeweiligen Staates und der Anzahl der Contergangeschädigten)?

14

Wie viele Contergangeschädigte erhielten trotz Überschreitung der Ausschlussfrist (31. Dezember 1983) Zahlungen aus der Conterganstiftung?

15

Welche Gründe gab es bei diesen Personen für dieses vom Gesetz abweichende Verfahren?

16

Bei wie vielen dieser Personen erfolgten die Zahlungen (wie weit) rückwirkend, und bei wie vielen ab Antragsstellung?

17

Mit wie vielen weiteren anzuerkennenden Contergangeschädigten rechnet die Bundesregierung bei Annahme des vorliegenden zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes?

18

Wie viele dieser möglichen Contergangeschädigten erhielten trotz Antragstellung in den Jahren 1984 bis 2008 wegen der Überschreitung der Ausschlussfrist einen ablehnenden Bescheid bzw. bisher keine Zahlungen aus der Conterganstiftung?

19

Wie lautet die Antwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, auf den Offenen Brief von Christian G. Knabe vom 10. Februar 2009?

20

Inwieweit werden Spätschäden bei der Bemessung der Höhe der monatlichen Rentenzahlungen berücksichtigt?

21

Wie viele Contergangeschädigte sind Mitglied im Bundesverband der Contergangeschädigten e. V.?

22

Welche weiteren Vereine und Initiativen von Contergangeschädigten sind der Bundesregierung bekannt?

23

Mit welchen dieser Organisationen steht die Bundesregierung im Kontakt, und wie wird gewährleistet, dass auch sie die Möglichkeit zur Mitsprache und Entscheidung in den Gremien der Conterganstiftung erhalten?

24

Wie viele Contergangeschädigte sind derzeit in den Gremien der Conterganstiftung?

25

Welche dieser Personen wurden vom Bundesverband der Contergangeschädigten e. V. benannt bzw. vorgeschlagen? Inwieweit wurden dabei Contergangeschädigte, die sich nicht durch den Bundesverband vertreten fühlen, berücksichtigt?

26

Wie viele Contergangeschädigte sind 1960 oder früher geboren und haben einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie viele haben diesen Anspruch nicht?

27

Welche Konsequenzen hat ein fehlender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente für die Betroffenen, denen in der Regel der Abschluss alternativer privater Versicherungen verschlossen blieb?

28

Wie viele Contergangeschädigte konnten keiner Arbeit nachgehen, wie viele sind derzeit noch berufstätig, und wie viele sind vorzeitig berentet worden?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Einkünfte aus Arbeit und erworbenen Rentenansprüche von Contergangeschädigten im Verhältnis zu den durchschnittlichen Einkünften der übrigen Bevölkerung?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Einkünfte aus Arbeit und erworbenen Rentenansprüche von betreuenden Angehörigen im Verhältnis zu den durchschnittlichen Einkünften der übrigen Bevölkerung?

31

Wie viele der Contergangeschädigten leben allein bzw. mit Angehörigen, und wie viele in Heimen?

32

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Mortalitätsrate (Sterberate) von Contergangeschädigten im Vergleich zu den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge?

33

Für wie viele der Contergangeschädigten reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die derzeitigen finanziellen Hilfen, um eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit dem Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen?

34

Für wie viele der Contergangeschädigten werden nach Einschätzung der Bundesregierung die geplanten Conterganrenten und andere Zahlungen nach Inkrafttreten des Zweiten Conterganstiftungsgesetzes reichen, um eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit dem Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen?

35

Inwieweit werden nach Auffassung der Bundesregierung künftig Folge- und Spätschäden bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen aus der Conterganstiftung berücksichtigt werden?

36

Für welche Projekte und Forschungsvorhaben wurden seit dem Jahr 2000 Mittel aus der Conterganstiftung zur Verfügung gestellt (bitte einzeln das Vorhaben, Beginn und Ende des Vorhabens, die Höhe der Mittel und die Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens benennen)?

37

Welche weiteren Projekte und Forschungsvorhaben sind noch mit Mitteln der Conterganstiftung geplant? Welcher direkte Nutzen wird daraus für die Contergangeschädigten erwartet?

38

Wie viele Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert (Grad der Behinderung > 50 Prozent), wie viele davon sind über 50 Jahre alt, und wie viele über 70 Jahre?

39

Welche vom Bund geförderten Studien und Forschungsvorhaben gab es zur Situation und zu den spezifischen Bedürfnissen (zum Beispiel infolge von Spätschäden) von Menschen mit Behinderungen bzw. Schwerbehinderungen im Alter?

40

Gibt es personelle Übereinstimmungen zwischen Vertreterinnen/Vertretern von Bundesbehörden in Stiftungsgremien und den für die Aufsicht und Kontrolle zuständigen Bundesbehörden? Wenn ja, welche?

41

Wenn ja, hält die Bundesregierung es für sachgerecht und zulässig, wenn diese Personen sich damit faktisch selbst kontrollieren?

42

Erhalten Mitglieder des Stiftungsvorstandes sowie des Stiftungsrates Aufwandsentschädigungen oder andere Zahlungen aus der Stiftung, und wenn ja, in welcher Höhe?

43

Haben der Bundesverband der Contergangeschädigten e. V. und andere Organisationen von Contergangeschädigten seit dem Jahr 2000 Mittel aus dem Bundeshaushalt und/oder der Stiftung erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe, und wofür (bitte einzeln nennen)?

44

Wie viele der Contergangeschädigten konnten bereits vor 2009 Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, und wie viele kommen nunmehr neu hinzu?

45

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der medizinischen Versorgung der Contergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln?

46

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass das Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 15. Mai 2008 an die Spitzenverbände der Krankenkassen auf Grund seines lediglich empfehlenden Charakters in der Regel kaum beachtet wird und damit die erwartete Hilfestellung für die Betroffenen nicht eintrifft?

47

Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen 1 bis 7 aus dem am 22. Januar 2009 im Deutschen Bundestag beschlossenen Koalitionsantrag „Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 16/11223) zu erfüllen, was wurde bisher erreicht, und was ist darüber hinaus noch vor der Bundestagswahl geplant (bitte zu den 7 Punkten einzeln Stellung nehmen)?

48

Kann die Firma Grünenthal GmbH die zugesagte Zahlung von 50 Mio. Euro in die Conterganstiftung steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Steuerersparnis?

49

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal GmbH über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro in die Stiftung hinaus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen sollte? Wenn ja, wie ist diesbezügliche Gesprächsstand? Wenn nein, warum nicht?

50

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der für die Koalitionsfraktionen in dieser Frage sprechenden Abgeordneten Ilse Falk (CDU/ CSU) und Christel Humme (SPD), dass der Bund keine weiteren finanziellen Leistungen mehr übernehmen wird – nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit ähnlichen Behinderungen (siehe Erklärung beider Abgeordneten vom 13. November 2008)?

Berlin, den 18. Mai 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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