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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Bad Bank-Modell der Bundesregierung
<span>Von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung durch Ermöglichung von Bad Banks zur Auslagerung toxischer Wertpapiere aus Bankbilanzen: Bewertung und Bilanzierung durch abgebende Banken, fehlende Auflagen, Haftungsregelungen; Auslegungsfragen</span>
Fraktion
DIE LINKE
Datum
04.06.2009
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/1309120.05.2009
Bad Bank-Modell der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13091
16. Wahlperiode 20. 05. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert, Kornelia Möller, Dr. Axel
Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Bad Bank-Modell der Bundesregierung
Am 13. Mai 2009 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes
zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vor
(Bundesratsdrucksache 442/09), das die Einrichtung von Bad Banks ermöglichen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Anreiz für die Banken, den
Buchwert für toxische Papiere möglichst hoch anzusetzen, angesichts der
Tatsache, dass sie im Austausch staatlich garantierte Anleihen in Höhe von
90 Prozent des Buchwertes erhalten, und wie begründet sie ihre Position?
2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Banken bei der Bilanzierung
toxischer Papiere Bewertungsspielräume haben, und wie begründet sie ihre
Position?
3. Haben aus Sicht der Bundesregierung die Bewertungsspielräume der
Banken bei der Bilanzierung toxischer Papiere seit Beginn der Finanzkrise durch
Änderungen der Bilanzierungsregeln noch zugenommen, und wie begründet
sich dies?
4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Banken zum Stichtag
31. März 2009 noch nicht wissen konnten, dass es sich lohnen könnte, hohe
Buchwerte für ihre toxischen Papiere anzusetzen, obwohl bereits im Februar
das Bad Bank-Konzept des Bankenverbandes bekannt wurde, das eine
Bewertung zum Buchwert vorsieht und das laut „Süddeutscher Zeitung“
(17. Februar 2009) „großen Anklang … in der großen Koalition“ fand, und
wie begründet sie ihre Position?
5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die abgebenden Banken bei der
Ermittlung des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes der toxischen Papiere
einen Anreiz haben, diesen Wert im Rahmen der Bewertungsspielräume
möglichst hoch anzusetzen, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
6. Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Interessenkollisionen bei
sachverständigen Dritten, welche die Bewertung der toxischen Papiere durch die
abgebende Bank überprüfen sollen, sofern sie oder ihr Arbeitgeber mit der
abgebenden Bank in Geschäftsbeziehung standen, stehen oder in der Zukunft
stehen könnten, und wie begründet sie dies?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bewertung einiger
strukturierter Wertpapiere durch Dritte außerordentlich aufwendig ist, da die
zugrunde liegenden Verträge mehrere Hundert Seiten umfassen können?
Drucksache 16/13091 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sich gegen das
schwedische Modell der 90er Jahre entschieden, bei dem Banken erst
verstaatlicht wurden, bevor der Staat öffentliche Garantien für deren Bad Banks
übernommen hat?
9. Wie und nach welchen Kriterien soll der Risikoabschlag vom sogenannten
tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der toxischen Papiere genau bestimmt
werden, und warum will die Bundesregierung dies nicht gesetzlich regeln?
10. Aus welchen Gründen enthält der Gesetzentwurf keinerlei Sanktionen für
den Fall, dass die abgebende Bank vor der Übertragung der toxischen
Papiere auf die Zweckgesellschaft nicht alle diesbezüglichen Risiken
vollständig offengelegt hat?
11. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung in ihrem Entwurf,
§ 6a Absatz 6, auf die Möglichkeit, den abgebenden Banken zur Auflage
zu machen, dass sie dem Kreditbedarf der inländischen Wirtschaft
Rechnung tragen, obwohl diese Möglichkeit in § 5 Absatz 2 Nummer 2 der
Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung vorgesehen ist und die
Kreditversorgung noch dazu zur Rechtfertigung der Rettungspakete genannt
wird?
12. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung in ihrem Entwurf
darauf, den abgebenden Banken verpflichtende Auflagen bezüglich ihrer
Geschäftspolitik, Kreditvergabepolitik, Vergütungen und Ausschüttungen
zu machen, anstatt, wie bisher, nur die Möglichkeit dafür vorzusehen?
13. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf, abgebenden
Banken vorzuschreiben, dass ihre Zinsen auf Dispositionskredite einen
bestimmten Abstand zum Zentralbankleitzins nicht überschreiten dürfen?
14. Wie begründet die Bundesregierung, dass die abgebenden Banken nur mit
ihren auszuschüttenden Gewinnen, nicht jedoch mit ihrem Eigenkapital für
Verluste der Zweckgesellschaften haften sollen?
15. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Alternative verworfen,
die abgebende Bank mit ihrem Eigenkapital für die Verluste der
Zweckgesellschaft haften zu lassen und das Überleben der Bank gegebenenfalls
durch stimmberechtigte öffentliche Beteiligungen abzusichern?
16. Welche Folgen hat die Nachhaftung der Banken für Verluste der
Zweckgesellschaften, wenn die abgebenden Banken über einen langen Zeitraum
keine Gewinne erwirtschaften?
17. Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung die mögliche Bildung
von stillen Reserven bei den abgebenden Banken auf die Zahlungen im
Rahmen ihrer Nachhaftung für Verluste der Zweckgesellschaften, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
18. Welche Folgen auf die Nachhaftung der Banken ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung, wenn die abgebende Bank von ihrer Möglichkeit
Gebrauch macht, bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses in andere
Rücklagen einzustellen, und aus welchen Gründen unterbindet die
Bundesregierung diese Möglichkeit nicht?
19. Mit welchem Zinssatz werden öffentliche Forderungen aus der
Nachhaftung der abgebenden Banken verzinst, und wo ist dies im Detail geregelt?
20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es Jahrzehnte dauern
kann, bis alle Forderungen aus der Nachhaftung der Banken beglichen
sind, angesichts der Tatsache, dass sehr hohe Verluste auflaufen können
und zum Ausgleich nur der Teil der auszuschüttenden Gewinne der Banken
herangezogen werden kann, der auf die Aktien der Alteigentümer entfällt,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13091nicht jedoch das Eigenkapital der Bank, die stillen Reserven, die
einbehaltenen Gewinne oder die Dividendenzahlungen an neue Anteilseigner?
21. Teilt die Bundesregierung die Sorge von Beatrice Weber di Mauro,
Mitglied des Sachverständigenrates, dass die Bankvorstände angeschlagener
Banken die Zeit, die ihnen die Rettungspakete gewähren, dazu nutzen, um
ein „‚Gambling for Resurrection‘-Zocken für die Sanierung“ (Die Welt,
11. Mai 2009) zu betreiben, also riskant zu spekulieren, um ihr Institut
gegebenenfalls doch noch zu retten, und wie begründet sie dies?
22. Wie begründet die Bundesregierung, dass die öffentlich abgesicherten
Zweckgesellschaften auch toxische Papiere aufkaufen sollen, die nach der
IKB-Krise im Juli 2007 oder sogar nach der Pleite von Lehman Brothers
Inc. im September 2008 und damit in offensichtlich spekulativer Absicht
gekauft wurden?
23. Auf welche Zinsen, sonstige den Gläubigern im Zusammenhang mit ihrer
Forderung zustehenden Beträge und auf welche Gläubiger wird bei der
Garantieerstreckung in § 6a Absatz 5 Nummer 3 des Gesetzentwurfs
abgestellt?
24. Wie und nach welchen Kriterien wird die Tragfähigkeit eines
Geschäftsmodells in § 6a Absatz 5 Nummer 4 bestimmt, und wer stellt dies fest?
25. Wie und nach welchen Kriterien wird die Summe der
risikogewichteten Aktiva des übertragenden Unternehmens in § 6a Absatz 5 Nummer 6
bestimmt, und wer führt dies durch?
Berlin, den 18. Mai 2009
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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