Versetzungshäufigkeit und Wohnungsfürsorge
der Abgeordneten Würzbach, Weiskirch (Olpe), Dallmeyer, Handlos, Löher, Dr.-Ing. Oldenstädt, Frau Krone-Appuhn, Lowack, Wimmer (Neuss), Biehle, Ganz (St. Wendel), Frau Geier, Francke (Hamburg), Berger (Lahnstein), Sauter (Epfendorf), Dr. Marx, Dr. Wörner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion antwortete die Bundesregierung (Drucksache 7/5070), in den Jahren 1970 bis 1975 seien zwischen 30 684 und 23 523 verheiratete Zeit- und Berufssoldaten „mit Zusage der Umzugskostenvergütung" (d. h. an einen anderen als den bisherigen Dienstort) versetzt worden.
Im Weißbuch 1979 der Bundesregierung (Ziffer 307) werden keine absoluten, sondern Verhältniszahlen genannt und behauptet, Versetzungen seien auf ein „vertretbares Mindestmaß" reduziert worden. Die Bundesregierung spricht von „subjektiv empfundener Versetzungshäufigkeit".
Gleichzeitig wird von Soldaten lebhaft Klage geführt darüber, daß sie versetzt würden und mit ihren Familien umziehen müßten, ohne daß damit eine Förderung verbunden gewesen sei bzw. ohne daß die in Aussicht gestellte Beförderung durchgeführt worden sei.
Im Zusammenhang mit der Versetzungshäufigkeit sind die Soldaten der Bundeswehr besonders auf eine Wohnungsfürsorge angewiesen, die ihnen familiengerechte, moderne und zweckmäßig ausgestattete Wohnungen zu tragbaren Mieten gewährleistet.
Der seit langem durch die Bundesregierung betriebene Abbau der Wohnungsfürsorge stellt die Soldaten und ihre Angehörigen vor weitere erhebliche schwere Belastungen. Anhebungen der Mieten für Bundesdarlehenswohnungen sowie auch deren Umwandlung in Eigentumswohnungen und der damit verbundene Verkauf an außenstehende Dritte bedeuten eine weitere Beeinträchtigung und fordert daher die vermehrte Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Bundes für die Soldaten und ihrer Familienangehörigen. Nicht zuletzt ist eine funktionierende Wohnungsfürsorge entscheidend auch für die Attraktivität und damit für die Personallage der Bundeswehr.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Um welchen Umfang hat sich die Zahl der Versetzungen von verheirateten Zeit- und Berufssoldaten mit Zusage der Umzugskostenvergütung an einen anderen Dienstort gegenüber der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 7/5070 vom 15. April 1976) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 7/4944 vom 31. März 1976) vermindert und wie definiert die Bundesregierung exakt den Begriff „vertretbares Mindestmaß" und wie füllt sie diesen auf?
Was versteht die Bundesregierung unter „subjektiv empfundener Versetzungshäufigkeit"?
Wie ordnet die Bundesregierung die häufigen und zum Teil recht langen Familientrennungen aufgrund von Kommandierungen zu Lehrgängen in ihren Auswirkungen in den Umkreis der „Versetzungshäufigkeit" ein und welchen Einfluß haben die Auswirkungen der Versetzungen und Kommandierungen auf die Soldaten und damit auf den inneren Zustand der Bundeswehr?
Was hat die Bundesregierung getan, um das soziale Umfeld von Versetzungen zu verbessern und insbesondere die Wohnungsfürsorge und die Regelung des Reise-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts den besonderen Bedürfnissen der Soldaten der Bundeswehr und ihrer Familien anzupassen?
Wie wirken sich die häufigen Versetzungen auf die Kinder und die berufstätigen Ehefrauen der Soldaten aus und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um negative Folgen, die sich aus der Diensteigentümlichkeit der Soldaten für die Familien ergeben, zu beseitigen oder zu mildern?
Treffen Meldungen zu, wonach eine Bund-Länder-Kommission für das Reise- und Umzugskostenrecht von Januar 1979 an bis jetzt getagt hat, ohne eine wesentliche Verbesserung zu entwickeln, welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung selbst an und welcher real nachvollziehbare Kostenaufwand wäre insbesondere mit der Verbesserung der Umzugskosten- und der Trennungsgeldregelungen verbunden?
Wie stellt sich die Bundesregierung künftig die Erfüllung der Fürsorgepflicht nach § 31 des Soldatengesetzes in bezug auf die Wohnungsfürsorge für die Bundeswehr vor?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung beabsichtigt, nach den Mieten für Bundesmietwohnungen nunmehr auch die Mieten für- Bundesdarlehenswohnungen anzuheben und wie vertragen sich beide Maßnahmen damit, daß die Wohnungsfürsorge für die Bundeswehr als „Werbemaßnahme" und Wahrnehmung einer besonderen Fürsorgepflicht gedacht war?
Was gedenkt die Bundesregierung gegenüber den Soldaten und ihren Familienangehörigen unter der besonderen Berücksichtigung der häufigen Versetzungen — wie keine andere Berufsgruppe — zu unternehmen, um die ihr aufgetragene Fürsorgepflicht wahrzunehmen, wenn bei der Umwandlung von Bundesdarlehenswohnungen in Eigentumswohnungen und der damit verbundene Verkauf an außenstehende Dritte zum Nachteil der Betroffenen, insbesondere ehemaliger Berufs- und Zeitsoldaten oder deren Witwen, führt?