Einsatzbereitschaft im Katastrophenschutz
der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Spranger, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner, Würzbach, Dr. Hackel, Krey, Dr. Faltlhauser, Günther, Frau Roitzsch, Kiechle, Dr. Laufs, Dr. George, Frau Geier, Eigen, Regenspurger, Dr. Kunz (Weiden), Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kostensteigerungen im Energie- und Treibstoffbereich sowie überproportionale Kürzungen in einzelnen Positionen des Einzelplans 36 — Zivile Verteidigung — lassen befürchten, daß die Einsatzbereitschaft im Katastrophenschutz zunehmend in Frage gestellt ist und nach der Bundeswehr auch die Einheiten des Technischen Hilfswerks (THW) und der freiwilligen Hilfsorganisationen ihren Übungsbetrieb stark einschränken oder gar einstellen müssen.
Da in diesen Organisationen in großem Maß junge Menschen ihren Einsatzdienst leisten oder wegen der Mitarbeit in ihnen vom Dienst in der Bundeswehr befreit sind, stellt sich in diesem Zusammenhang dann auch die Frage nach der Wehrgerechtigkeit.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Sind die im Einzelplan 36 für das Haushaltsjahr 1981 nunmehr vorgesehenen Mittel ausreichend, um weitere Kostensteigerungen, insbesondere im Erdölsektor (Heizung, Treibstoff), aufzufangen in der Weise, daß die Ausbildung und der Einsatz der Helfer der Katastrophenschutzorganisationen am Standort, oberhalb der Standortebene, an den Schulen in den Bundesländern sowie an der Katastrophenschutzschule des Bundes sichergestellt und dabei der Bedarf des Bundesanteils voll abgedeckt ist?
In welcher Weise haben sich die Selbstbewirtschaftungsmittel der Einheiten seit 1978 entwickelt, und in welchem Verhältnis stehen dabei z. B. beim Technischen Hilfswerk (THW) Bedarf und Ansatz der Kosten für z. B. Unterkunft, Energie, Fahrkostenersatz, Verpflegung, Lohnausfall?
Wie viele Helfer in den Katastrophenschutzorganisationen leisten dort statt in der Bundeswehr ihre Dienstpflicht ab? Nach welchen Kriterien ist sichergestellt, daß auch vom Umfang der Beanspruchung her Gleichbehandlung sichergestellt ist?
Um welchen Anteil vermindert sich die Zahl der jährlich zu erbringenden Dienststunden, wenn die Kostensteigerungen im Rahmen der Selbstbewirtschaftungsmittel nicht aufgefangen werden können, und bis zu welcher Grenze einer zu leistenden Dienstzeit sieht die Bundesregierung noch das Prinzip der Wehrgerechtigkeit gewahrt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die jetzt vorgenommenen Kürzungen zu einer Beeinträchtigung des Konsolidierungsprogramms führen, oder ist bereits jetzt absehbar, daß notwendige Investitionen (Bau von Unterkunftsräumen, KFZ-Ersatz) unterbleiben müssen, um sächliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen?