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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Bundesgrenzschutz (G-SIG: 09000719)

Erfüllung der die Aufgaben des BGS betreffenden Teile des "Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" von 1974 durch die Bundesregierung, Zahl der auf Anforderung der Länder als Eingreifreserve verfügbar gehaltenen sowie der mit der Wahrnehmung von Einzelaufgaben betrauten Einheiten, Dauerwahrnehmung von Einsätzen und Anforderungen der Länder, Kriterien für mögliche Sicherheits- und Katastrophenlagen, Vorbereitung der Angehörigen des BGS auf außergewöhnliche Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie für Aufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall, Ausrüstung des BGS mit schwerem Gerät, Bewaffnung mit Maschinengewehren und Handgranaten, Zahl der verfügbaren geschützten Sonderwagen, Aufstellung der im "Ausbauprogramm Innere Sicherheit" vorgesehenen Einsatzabteilungen in den Räumen Rhein-Main-Gebiet und Karlsruhe, Stellenkürzungen in den Bundeshaushalten 1981 und 1982

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.09.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/71404.08.81

Bundesgrenzschutz

der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. George, Fellner, Würzbach, Regenspurger, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundesgrenzschutz hat nach dem ihm von der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Auftrag insbesondere auf Anforderung der zuständigen Landesbehörde nach Artikel 35 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in Fällen von besonderer Bedeutung die Polizei eines Landes zu unterstützen; er kann weiterhin zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schwerwiegenden Unglücksfall oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes nach Artikel 91 Abs. 1 des Grundgesetzes zur Unterstützung in den Ländern eingesetzt werden. Daneben obliegt dem Bundesgrenzschutz die polizeiliche Überwachung der Grenze und der Einsatz zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (Artikel 91 Abs. 2; Artikel 115f. Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes).

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich in ihrem „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" im Februar 1974 darauf geeinigt, daß zur Erfüllung dieser Aufgaben

  • „eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz ständig gewährleistet sein muß"
  • „ein angemessener Teil des Bundesgrenzschutzes deshalb für einen Einsatz auf Anforderung der Länder verfügbar gehalten werden muß"
  • „der Bundesgrenzschutz noch mehr als bisher personell, materiell und organisatorisch in die Lage einer Eingreifreserve versetzt werden muß"
  • „der Bundesgrenzschutz zur Unterstützung der Länderpolizeien zudem polizeilich umfassender ausgebildet werden muß"
  • „der Bundesgrenzschutz zur Unterstützung der Länder, insbesondere beim technischen Katastrophenschutz und beim Sanitäts- und Versorgungsdienst, schwerpunktmäßig mit Pioniergerät, schweren Fahrzeugen, fahrbaren Ambulanzen und Hubschraubern ausgerüstet werden muß"
  • „der Bundesgrenzschutz zur Vorbereitung für den Fall des inneren Notstandes seine Ausbildung erweitern muß"
  • „der Bundesgrenzschutz bezüglich des Spannungs- und Verteidigungsfalls (Artikel 115 f. des Grundgesetzes) mitwirkt bei der Räumung und Sperrung von Gebieten, bei der Amtshilfe bei der Durchführung von Bewirtschaftungsvorschriften, bei der Unterstützung der Streitkräfte, bei der Freihaltung der Militärstraßen von nichtberechtigtem Zivilverkehr und beim Objektschutz".

Der Bundesgrenzschutz hat sich entgegen diesem gesetzlichen Auftrag schwerpunktmäßig auf die Wahrnehmung von Einzelaufgaben (z. B. Schutz von Bundesorganen, Personenschutz) beschränkt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen19

1

Steht die Bundesregierung noch in allen Punkten zu den im „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" 1974 getroffenen Absprachen mit den Bundesländern; gegebenenfalls in welchen Punkten ist die Bundesregierung zu neuen Erkenntnissen gelangt, und worin liegen die aktuellen Abweichungen von den Vorgaben dieses Programms?

2

Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes und wieviel Einheiten werden für einen Einsatz auf Aufforderung der Länder als Eingreifreserve verfügbar gehalten?

3

Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes und wieviel Einheiten sind zur Zeit mit der Wahrnehmung von Einzelaufgaben betraut?

4

Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes sind am 1. Juli 1981 in Ausbildung gewesen?

5

Hält die Bundesregierung den in Frage 2 genannten Teil des Bundesgrenzschutzes, der als Eingreifreserve verfügbar gehalten werden muß, für angemessen?

6

Welche möglichen Sicherheitslagen sind bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrundegelegt worden?

7

Welche Einsätze und Anforderungen der Länder werden derzeit und mit welchem Personalaufwand bereits über einen so langen Zeitraum wahrgenommen, daß von einer Dauerwahrnehmung gesprochen werden kann?

8

Über wieviel Pioniergerät, schwere Fahrzeuge, fahrbare Ambulanzen und Hubschrauber hat der Bundesgrenzschutz am 1. Juli 1981 verfügt? Wieviel dieser Ausrüstungsgegenstände fehlen noch? Ist nach Auffassung der Bundesregierung damit die „schwerpunktmäßige Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes", wie sie in dem Programm für die Innere Sicherheit gefordert wird, noch gewährleistet?

9

Hält die Bundesregierung die derzeitige Ausrüstung mit den in Frage 8 genannten Geräten für angemessen?

10

Welche möglichen Katastrophenlagen sind bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrundegelegt worden?

11

In welcher Weise werden die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes auf außergewöhnliche Sicherheits- und Ordnungsdienste, wie den Kampf gegen bewaffnete Terror- und Sabotagegruppen und den Einsatz gegen bewaffnete Zusammenrottungen vorbereitet?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um der Forderung des „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" nachzukommen, wonach die Ausbildung des Bundesgrenzschutzes im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienste zu erweitern ist?

13

In welcher Weise wird der Bundesgrenzschutz auf seine Aufgabe im Spannungs- und Verteidigungsfall vorbereitet?

14

Hält die Bundesregierung an der Entscheidung im „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" fest, wonach zur Bewaffnung des Bundesgrenzschutzes auch Maschinengewehre und Handgranaten gehören? Über wieviel dieser Waffen verfügt der Bundesgrenzschutz?

15

Über wieviel geschützte Sonderwagen verfügt der Bundesgrenzschutz? Wann wurden diese Wagen angeschafft? Welche Vorstellungen und Pläne hat die Bundesregierung über die Ersetzung dieser Fahrzeuge?

16

Hält die Bundesregierung am „Ausbauprogramm Innere Sicherheit" aus dem Jahr 1977 fest? Wird die darin vorgesehene Personalaufstockung des Bundesgrenzschutzes durchgeführt?

17

Wann werden die im „Ausbauprogramm Innere Sicherheit" vorgesehenen Einsatzabteilungen in den Räumen Rhein-Main-Gebiet und Karlsruhe aufgestellt? Ist die eingetretene Verzögerung bei der Aufstellung mit der derzeitigen Sicherheitslage und damit entgegen der Überzeugung bei der Aufstellung des Ausbauprogramms verantwortbar?

18

Welche Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes hat die Stellenkürzung um 351 Stellen im Haushalt 1981?

19

Welche Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes hätte die bereits diskutierte Kürzung um weitere 2500 Stellen im Haushalt 1982? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Haushalts 1982 eine weitere Kürzung vorzuschlagen oder kann sie zusagen, sich weiteren Kürzungen zu widersetzen?

Bonn, den 4. August 1981

Dr. Jentsch (Wiesbaden) Spranger Dr. Dregger Dr. Miltner Dr. George Fellner Würzbach Regenspurger Schwarz Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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