Forstpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), Paintner und Genossen und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hält die Bundesregierung das Instrumentarium des Bundeswaldgesetzes für ausreichend, um dem Rückgang der Waldflächen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Ballungsgebieten zu begegnen?
In welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung wird die Forstwirtschaft (außer Staatswald) gefördert
a) vom Bund,
b) von den Ländern,
c) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (§ 41 des Bundeswaldgesetzes)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Angaben im Agrarbericht über den Zustand und die Leistungsfähigkeit des deutschen Waldes zu erweitern? Welche quantitativen Auslagen kann die Bundesregierung über die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland machen, welche Belastungen ergeben sich daraus für die Forstwirtschaft und wird die Bundesregierung darüber gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 des Bundeswaldgesetzes im nächsten Agrarbericht berichten?
Wie steht es mit der Durchführung der von der Bundesregierung seit langem beabsichtigten bundeseinheitlichen Forstinventur?
In welchem Umfang kann die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland verbessert werden, wenn an Stelle von Holz- und Holzprodukteinfuhren das Leistungspotential der deutschen Forst- und Holzwirtschaft gesteigert würde?
Sind inzwischen die Ursachen des sog. Tannen- und Fichtensterbens eindeutig erkannt und durch welche Maßnahmen können Bund und Länder diesen Erscheinungen entgegenwirken?