TV-SAT
der Abgeordneten Fischer (Homburg), Börnsen, Catenhusen, Stockleben, Dr.-Ing. Laermann, Timm, Zywietz, Kleinert, Dr. Hirsch, Schäfer (Mainz), Merker und Genossen und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Ziele verfolgt der zwischen der deutschen und der französischen Regierung abgeschlossene Vertrag über das Rundfunksatelliten-Projekt TV-SAT?
Welches Ressort der Bundesregierung ist für die Ausfüllung des Vertrags verantwortlich?
Welches Ressort ist für die Überwachung des Projektmanagements, für Entwicklung, Produktion, Start und Positionierung des deutschen Satelliten zuständig?
Welchen rechtlichen Status besitzt die Projektleitung, und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Status?
Aus welchen Gründen hat sich nach Auffassung der Bundesregierung der Erlaß einer Geschäftsordnung für die Projektleitung verzögert?
In welchem Maß entspricht die fernmeldetechnische Leistungsfähigkeit des deutschen Satelliten im derzeitigen Planungsstand den Erwartungen der Deutschen Bundespost?
Sind zur Ausfüllung des deutsch-französischen Abkommens bereits vertragliche Bindungen eingegangen bzw. Absichtserklärungen (letter of intent) abgegeben worden, und wenn ja, welche?
Welche bindende Kraft hätten diese Absichtserklärungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der in dem Abkommen vorgesehene Festpreis (von der Preisgleitklausel abgesehen) gehalten werden kann, oder sind Verteuerungen auf Grund neuer technischer Anforderungen zu befürchten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für die Projektdurchführung, Startkosten, Startversicherung usw. entsprechend Anhang B Nr. 6 zum Abkommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bereits Satelliten von seiten des französischen Partners an Drittländer verkauft sind?