Versetzung politischer Beamter des Bundes in den einstweiligen Ruhestand
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Riedl (München), Broll, Regenspurger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der jüngst bekanntgewordene Fall eines in den einstweiligen Ruhestand versetzten hochdotierten Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Hamburg hat erneut die Problematik der Versetzung von politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand deutlich gemacht. Dieser Fall ist nur einer von vielen. Beim Bund sind in den letzten Jahren zahlreiche, zum Teil jüngere Beamte, in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Dies steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen, die nur in Ausnahmefällen vorzeitige Entlassungen zulassen. Infolge der anfallenden hohen Pensionszahlungen entstehen dem Staat dadurch auch hohe Kosten. Außerdem wird wegen der zunehmenden öffentlichen Kritik dem Berufsbeamtentum großer Schaden zugefügt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele politische Beamte des Bundes sind seit dem 15. Februar 1979 (Erhebungsstichtag aufgrund der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – Drucksachen 8/2572, 8/2679) a) ernannt bzw. b) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden jeweils aufgegliedert nach — Alter im Zeitpunkt der Ernennung bzw. der Entlassung, — Besoldungsgruppe, — Ressortzugehörigkeit?
Wie viele politische Beamte des Bundes sind seit diesem Zeitpunkt über die Frage 1 hinaus vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden, etwa auf eigenen Antrag?
Wie viele Angestellte des Bundes sind seit dem 1. Januar 1969 a) aufgrund eines Sondervertrages eingestellt worden, in dem das Vertragsverhältnis entsprechend den Regelungen für politische Beamte ausgestaltet war bzw. ist, b) mit diesem Sonderstatus in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden jeweils aufgegliedert nach — Alter im Zeitpunkt der Anstellung bzw. Entlassung, — vergleichbare Vergütungs- bzw. Besoldungsgruppe, — Ressortzugehörigkeit?
Wie viele der in Frage 3 genannten Angestellten sind seit diesem Zeitpunkt über die Frage 1 hinaus vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden, etwa auf eigenen Antrag?
Wie lange waren die in den Fragen 1 bis 4 genannten Personen jeweils auf ihren Dienstposten tätig?
Wie hoch ist die Summe der Gesamtbezüge, die den seit dem 1. Januar 1969 vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten und Angestellten des Bundes (bis zur Erreichung des 65. Lebensjahres) gezahlt worden ist bzw. noch wird?
In wieviel Fällen sind von den seit dem 1. Januar 1969 vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten und Angestellten des Bundes anderweitige Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes wieder übernommen worden?
Welche Gründe waren maßgeblich, daß ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die in Frage 1 genannte Kleine Anfrage von 1969 bis 1979 150 politische Beamte des Bundes in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind und weitere 83 Beamte gemäß § 42 des Bundesbeamtengesetzes vorzeitig in den Ruhestand getreten sind?
Hält die Bundesregierung ihre Praxis – große Zahl der Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand – für vereinbar mit Sinn und Zweck des § 36 des Bundesbeamtengesetzes, der die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als Ausnahme ansieht?
Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß durch ihre bisherige Praxis das Institut des Berufsbeamtentums in Mißkredit gebracht wird, wie es bereits in zahlreichen öffentlichen Reaktionen deutlich geworden ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des Innern, der im Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 18. März 1981 erklärt hat, er halte eine Erweiterung des Bereichs der politischen Beamten für nützlich, beispielsweise für die Unterabteilungsleiter?
Würde bei Verwirklichung der Vorstellungen des Bundesinnenministers die schon jetzt zu große Zahl der politischen Beamten und der in der Öffentlichkeit kritisierten „Spaziergänger auf Staatskosten" nicht noch ganz erheblich erweitert werden mit den dargestellten negativen Folgen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Zahl der Versetzungen von politischen Beamten bzw. Angestellten in den einstweiligen Ruhestand zu verringern, d. h. auf ein normales Maß zu reduzieren bzw. sie einer neuen Beschäftigung zuzuführen?