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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Vorgänge beim Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) (G-SIG: 09000820)

Störungen des Betriebsfriedens und Verschlechterung des Betriebsklimas, Anmietung einer möblierten Dienstvilla für das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes, Prüfungsbericht der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg, Feststellung von Verstößen gegen das Haushaltsrecht, das Satzungsrecht und das Stiftungsrecht, Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen das administrative Mitglied des Stiftungsvorstandes, Hinzuziehung mehrerer hervorragender Wissenschaftler des In- und Auslandes als Berater in der Frage der künftigen Ausrichtung der wissenschaftlichen Tätigkeit des DKFZ

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

15.10.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/83221.09.81

Vorgänge beim Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Wisniewski, Frau Dr. Neumeister, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Warum bestreitet der Bundesminister für Forschung und Technologie in seiner Antwort vom 30. Juli 1981, daß es im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) aufgrund der auch öffentlich bekanntgewordenen kritisierten Vorgänge im DKFZ zu Störungen des Betriebsfriedens und zur Verschlechterung des Betriebsklimas gekommen ist?

2

Sind dem Bundesminister für Forschung und Technologie diese Vorgänge unbekannt geblieben, obwohl das BMFT durch einen beurlaubten Beamten aus dem eigenen Hause an der Verwaltungsspitze des DKFZ repräsentiert ist und dieser Beamte mit den Beziehungen zwischen Staat und Forschungseinrichtungen besonders vertraut ist?

3

Wann hat sich der Personalrat des DKFZ in dieser Angelegenheit das erstemal an den Bundesminister für Forschung und Technologie gewandt?

4

Wann hat das Kuratorium des DKFZ, dessen Vorsitzender von dem Bundesminister für Forschung und Technologie gestellt wird, das erstemal von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten?

5

Aus welchen Personen setzt sich das Kuratorium des DKFZ zusammen (aufgeschlüsselt nach Vertretern des Bundes und der Länder usw.)?

6

Trifft es zu, daß der Entwurf des Prüfungsberichts der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg bereits im Spätjahr 1980 im BMFT und beim Vorsitzenden des Kuratoriums des DKFZ vorlag, wann wurde dieser Entwurf dem Kuratorium des DKFZ zur Kenntnis gegeben?

7

Wann lag der endgültige erste Prüfungsbericht vor, wann wurde er dem Kuratorium zur Kenntnis gegeben, haben beispielsweise der Personalrat des DKFZ oder andere Personen bzw. Institutionen diesen Bericht erhalten, wenn ja, wer?

8

Warum wurde dem Kuratorium bisher nur der erste Prüfungsbericht der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg vorgelegt, nicht aber die Gegendarstellung des DKFZ und die abschließende Stellungnahme der Stiftungsaufsicht?

9

Wie ist es zu erklären, daß zum Zeitpunkt der Antwort des BMFT vom 30. Juli 1981 (Drucksache 9/705) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 9/676) „Der Sachverhalt, der hauptsächlich zu überprüfen war, immer noch nicht abgeschlossen war"; um welchen Sachverhalt handelt es sich hier?

10

Wurde über das seit Mai 1980 bestehende Mietverhältnis für die Dienstvilla für das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes ein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen?

11

Welche verbindlichen Absprachen wurden über die Mietdauer getroffen, und wer ist der tatsächliche Mieter; falls kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, sondern nur ein Protokoll des bei der Mietverhandlung anwesenden Rechtsanwaltes existiert, welches sind für diesen Fall die Konditionen?

12

Kann die Bundesregierung den Eingang eines Schreibens der Besitzerin und Vermieterin der Dienstvilla an den Bundesminister für Forschung und Technologie bestätigen, in dem sie Rückstände bei der Zahlung des Mietzinses feststellt?

13

Geht die Vermieterin nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend der Konditionen des Mietverhältnisses zu Recht von einer Mietdauer von acht Jahren aus?

14

Trifft es zu, daß für die möblierte Dienstvilla für das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 4 600 DM zu zahlen ist und daß in diesem Betrag ein Anteil von 600 DM als Mietzins für die komplette Möblierung der Villa enthalten ist?

15

Treffen Berichte zu, daß die möblierte Dienstvilla für das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes deshalb angemietet wurde, um Umzugskosten zu sparen; wie hoch beliefen sich die abgerechneten Umzugskosten (Antwort auf Frage 13 der Drucksache 9/705)?

16

Trifft es zu, daß in dem Prüfungsbericht der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Satzungsrecht und das Stiftungsrecht festgestellt wurden und daß darüber hinaus hinsichtlich Verwaltungspraxis, Mittelverwaltung und Spesenkontrolle Beanstandungen erhoben wurden?

17

Trifft es zu, daß in dem Prüfungsbericht der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg festgestellt wurde, die Verwaltung des DKFZ habe in grober Weise gegen stiftungsinterne Zuständigkeitsregelungen verstoßen und auch die nach dem Stiftungsgesetz vorgeschriebene Beteiligung der Stiftungsaufsicht unterlassen?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß angesichts der im Prüfungsbericht der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg dargelegten Sachverhalte und auch der anderen öffentlich vorgetragenen Vorwürfe ein Disziplinarverfahren gegen das administrative Mitglied des Stiftungsvorstandes zu umgehen ist?

19

Ist aus der Tatsache, daß „der Bundesminister für Forschung und Technologie gemeinsam mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg mehrere hervorragende Wissenschaftler des In- und Auslandes gebeten hat, ihn in der Frage der künftigen Ausrichtung der wissenschaftlichen Tätigkeit des DKFZ zu beraten", zu schließen, daß die Bundesregierung jetzt dieses Gremium mit der Arbeit befaßt, für die im Mai 1980 das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes angestellt worden ist?

20

Hält es die Bundesregierung für förderlich, im Sinne des Abbaus von Spannungen im DKFZ, wenn bei den jetzt angestellten Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der wissenschaftlichen Arbeit des DKFZ der wissenschaftliche Rat und der wissenschaftliche Beirat des DKFZ übergangen werden, und wäre es nicht eigentlich Aufgabe des externen, unabhängigen wissenschaftlichen Beirates, diese Überlegungen durchzuführen?

21

Welches sind die Wissenschaftler, die für diese Beratung berufen worden sind, und treffen Berichte zu, nach denen nur zwei von ihnen Krebsforscher sind, die anderen sechs jedoch nicht?

22

Welche konkrete Aufgabenstellung ist für dieses Gremium formuliert worden?

23

Welche Aufgaben hat das wissenschaftliche Mitglied des Stiftungsvorstandes im Hinblick auf dieses Gremium, und hält es die Bundesregierung für zweckmäßig und für den Beratungsverlauf und die Ergebnisse dienlich, daß das Gremium vom wissenschaftlichen Mitglied des Stiftungsvorstandes „betreut" wird?

Bonn, den 21. September 1981

Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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