Zweites Statistikbereinigungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Unland, Broll, Dr. Waigel, Röhner, Frau Geiger, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kraus, Müller (Wadern), Kittelmann, Dr. Warnke, Dr. Schwörer, Echternach, Dr. Lammert und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Rahmen der Bemühungen um eine wirksame Entbürokratisierung kommt den Forderungen nach einer Bereinigung des Statistikwesens besondere Bedeutung zu, da die Erhebung von Bundesstatistiken mit erheblichen Kostenbelastungen der Wirtschaft, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, verbunden ist.
Bei der Verabschiedung des ersten Statistikbereinigungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag am 29. November 1979 in einer einstimmig gefaßten Entschließung die „Notwendigkeit der Begrenzung amtlicher statistischer Befragungen auf das unumgänglich notwendige Mindestmaß" hervorgehoben und die Bundesregierung aufgefordert, „weitere Entlastungsvorschläge vorzulegen" (Drucksache 8/3417). Weder in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 noch in sonstigen Verlautbarungen der Bundesregierung sind jedoch Aussagen über den konkreten Fortgang der Bemühungen um eine Bereinigung der Bundesstatistiken enthalten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung in der 9. Legislaturperiode der Frage der Entbürokratisierung bei, und inwieweit wird dabei der Notwendigkeit einer weiteren Bereinigung der Bundesstatistiken Rechnung getragen?
In welcher institutionellen Form werden auf Regierungsebene die Arbeiten zur Bereinigung der Bundesstatistiken fortgesetzt, und wann ist mit der Vorlage konkreter Vorschläge im Hinblick auf ein zweites Statistikbereinigungsgesetz zu rechnen?
Bei welchen die Wirtschaft besonders belastenden Statistiken beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Entlastung und Vereinfachung vorzulegen?
Liegen der Bundesregierung fundierte Untersuchungen bzw. Schätzungen über die finanzielle Belastung der Wirtschaft durch Statistiken vor?
Wie sind die Erfahrungen der Statistischen Ämter bezüglich der Belastung der Unternehmen durch Statistische Dienste?