Polizeiliche Einsatzmittel, insbesondere CS-Reizstoff
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Fellner, Dr. Laufs, Regenspurger, Broll, Dr. von Geldern, Weiß, Dr. Waffenschmidt, Volmer, Schwarz, Niegel, Dr. Jobst, Biehle, Dr. Olderog, Buschbom, Clemens, Linsmeier und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Öffentlichkeit wird die Frage der notwendigen Einsatzmittel für Polizeieinsätze seit langem kontrovers diskutiert.
Insbesondere die Einführung des Reizstoffes CS ist heftig umstritten. Eine vorurteilsfreie Beurteilung, die im Interesse der Öffentlichkeit liegt, ist nur dann möglich, wenn alle verfügbaren Fakten über evtl. gesundheitsgefährdende Auswirkungen auch im Vergleich zu anderen möglichen Einsatzmitteln bekanntgemacht werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Welche polizeilichen Einsatzmittel im polizeilichen Einzeldienst und im geschlossenen Einsatz (einschließlich BGS und Bereitschaftspolizeien der Länder) bei unfriedlichem Verlauf von Demonstrationen und ähnlichen Vorkommnissen kommen zur Vermeidung des Gebrauchs der Schußwaffe nach Auffassung der Bundesregierung in Betracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einsatz von Reizstoffen, und welche dieser Mittel sind bereits im Einsatz bzw. in der Diskussion?
Zu welchen Ergebnissen ist das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung gekommen, das Anfang 1981 einen Vergleich über die Verwendung der Reizstoffe CS und CN durchgeführt hat
hinsichtlich der Wirksamkeit,
hinsichtlich der gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der beiden Mittel?
Welche weiteren wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen über die Verwendung von CS bzw. CN liegen vor, und zu welchen Ergebnissen gelangen sie?
Welche Stellungnahme hat die technische Kommission des Arbeitskreises II der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder über Wirksamkeit und gesundheitsgefährdende Auswirkungen der beiden Stoffe abgegeben?
In welchen Staaten wird der CS-Reizstoff von der Polizei verwendet, und welche wissenschaftlich fundierten Ergebnisse über die Wirkungsweise sind beim Einsatz gewonnen worden?
Gibt es gegen den polizeilichen Einsatz der Reizmittel CS und CN in der verwendeten bzw. beabsichtigten Konzentration völkerrechtliche Bedenken, wenn ja, welche?