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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Vorschlag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen für einen Entwurf zu einer KMK-Empfehlung "Friedenserziehung in der Schule" (G-SIG: 09001096)

Erziehung junger Menschen zur Verteidigung der Freiheit als Bestandteil der Friedenserziehung sowie Fehlen dieses Gedankens im Entwurf der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen, Bewertung des Wehrdienstes und der Kriegsdienstverweigerung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.03.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/129528.01.82

Vorschlag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen für einen Entwurf zu einer KMK-Empfehlung „Friedenserziehung in der Schule"

der Abgeordneten Pfeifer, Daweke, Frau Benedix-Engler, Frau Geiger, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Jenninger, Frau Hoffmann (Soltau), Weiskirch (Olpe), Biehle, Löher, Dallmeyer, Sauter (Epfendorf), Wimmer (Neuss), Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Francke (Hamburg), Würzbach, Dr. Götz, Dr. Riedl (München), Berger (Lahnstein) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nachdem die Kultusminister von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen Vorschlag für eine KMK-Empfehlung zur „Friedenssicherung und Bundeswehr im Unterricht" erarbeitet haben, legten nun auch die Kultusminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen einen Entwurf zum Thema „Friedenserziehung in der Schule" vor. Dieser Entwurf der SPD-regierten Länder enthält eine neue Gewichtung und Akzentsetzung in der Auseinandersetzung um Verteidigungsfragen der Bundesrepublik Deutschland, um die Bundeswehr und um die Erziehung junger Menschen zu Frieden und Verteidigungsbereitschaft. So ist beispielsweise in dem Entwurf der SPD-Kultusminister der Aspekt völlig vernachlässigt, daß wirklicher Frieden für ein Land und für die Völker nur dann besteht, wenn es ein Frieden in Freiheit und Gerechtigkeit ist. Die Bedrohung durch totalitäre Systeme zwingt uns, unsere Verteidigung ernst zu nehmen. Auch die Gleichstellung von Wehrdienst und Ersatzdienst im SPD-Papier entspricht weder dem Inhalt der Verfassung unseres Staates noch den politischen Notwendigkeiten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen9

1

Stimmt die Bundesregierung unserer Auffassung zu, daß Frieden in Wirklichkeit nur dann herrscht, wenn dieser Frieden in äußerer und innerer Freiheit der einzelnen Völker besteht und daß also Frieden ohne Freiheit nicht als Frieden bezeichnet werden kann?

2

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unsere Auffassung, daß die Aufgabe der Erziehung junger Menschen zur Verteidigung der Freiheit wesentlicher Bestandteil der Friedenserziehung in der Schule sein muß und daß dieser Freiheitsgedanke in dem Entwurf der Kultusminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt wurde?

3

Stimmt die Bundesregierung unserer Meinung zu, daß die Bundeswehr im Rahmen des westlichen Verteidigungsbündnisses, der NATO, in den letzten 25 Jahren ein wesentlicher Faktor der Friedens- und Freiheitssicherung für die Bundesrepublik Deutschland war, auch in Zukunft sein wird und daß diese Tatsache bei der Erziehung in der Schule angemessen dargestellt werden muß?

4

Teilt die Bundesregierung unsere Kritik an dem Entwurf der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen, daß zwar vielfach von der Aufgabe der Schule die Rede ist, die heranwachsende Generation zum Frieden zu erziehen, damit sie dem Frieden dienen und sich für ihn engagieren kann, daß aber bei diesen grundsätzlich richtigen Erziehungszielen die unverzichtbare Freiheitskomponente des Friedens nicht angesprochen worden ist?

5

Hält die Bundesregierung es in diesem Zusammenhang für richtig, daß in dem genannten Entwurf auf die Verpflichtung des deutschen Volkes zum aktiven Engagement für den Frieden in der Welt in der Präambel des Grundgesetzes hingewiesen wird, aber der Aspekt der Freiheit Deutschlands, der ebenfalls in dieser Präambel enthalten ist, und der Schutz der Würde des Menschen, der in Artikel 1 unserer Verfassung vorgeschrieben ist, mit keinem Wort erwähnt werden?

6

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es einer einseitigen Darstellung gleichkommt, wenn in dem genannten Entwurf gefordert wird, keine Form der Bemühungen um Frieden dürfe von vornherein als die richtige und einzig mögliche deklariert werden und damit einer Wertebeliebigkeit in der Erziehung Raum geben wird, die im Gegensatz zu dem Erziehungsziel eines Bekenntnisses zu den eigenen Freiheits-, Sozial- und Rechtsstaatswerten steht, wie sie in den Verfassungen des Bundes und der Länder verbindlich für alle Bürger niedergelegt sind?

7

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die in dem Entwurf beschriebene Gleichrangigkeit des gesetzlichen Wehrdienstes und der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe weder der politischen Grundüberzeugung unserer Bürger noch dem Verfassungsrecht entspricht, daß vielmehr die Kriegsdienstverweigerung eine „vom Grundgesetz als Ausnahme gewollte Schutzbestimmung" sei, während das „Grundgesetz als Regel die allgemeine Wehrpflicht vorsehe", wie es der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt in einem Brief an den Vorsitzenden der GEW, Erich Frister, zum Ausdruck brachte?

8

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß in der Erziehung zum Frieden — so in dem genannten Entwurf — nicht nur von „Resignation, Ohnmachtsgefühlen und Aggressionen" gesprochen werden darf, sondern auch die Leistungen unseres freiheitlichen und sozialen Staates, seine Verteidigungswürdigkeit und -notwendigkeit und die Gründe des Vertrauens in die Freiheits- und Friedenssicherung durch das westliche Militärbündnis behandelt werden müssen?

9

Ist die Bundesregierung insgesamt der Überzeugung, daß der Entwurf zur „Friedenserziehung in der Schule", den die Kultusminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgelegt haben, der Zielsetzung entspricht, die der Bundesminister der Verteidigung und die Kultusministerkonferenz gemeinsam Anfang Dezember 1980 vereinbart haben?

Bonn, den 28. Januar 1982

Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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