Grenzüberschreitende Luftverunreinigungen aus DDR und CSSR
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Volmer, Dr. von Geldern, Dr. Laufs, Böhm (Melsungen), Boroffka, Dolata, Fellner, Gerlach (Obernau), Dr. Götz, Hinsken, Jäger (Wangen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Kraus, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Linsmeier, Lintner, Lorenz, Louven, Maaß, Magin, Dr. Miltner, Regenspurger, Dr. Riesenhuber, Dr. Rose, Schwarz, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Werner, Zierer, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Volmer, Dr. von Geldern, Dr. Laufs, Böhm (Melsungen), Boroffka, Dolata, Fellner, Gerlach (Obernau), Dr. Götz, Hinsken, Jäger (Wangen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Kraus, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Linsmeier, Lintner, Lorenz, Louven, Maaß, Magin, Dr. Miltner, Regenspurger, Dr. Riesenhuber, Dr. Rose, Schwarz, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Werner, Zierer, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU
Grenzüberschreitende Luftverunreinigungen aus DDR und CSSR
Wir fragen die Bundesregierung:
Seit Jahren werden im nordostbayerischen Grenzgebiet zur DDR und CSSR bei Winden aus nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Richtungen intensive Geruchsbelästigungen (Katzendreckgestank) festgestellt. Sie können zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Brechreiz führen. Es werden auch andere starke Luftverunreinigungen durch aus den genannten Staaten des „realen Sozialismus" herübergewehte Schadstoffe beobachtet, die Vegetationsschäden verursachen und in Einzelfällen auch schon zu Tierverletzungen in Form von Verätzungen an Nüstern und Mäulern geführt haben.
Eingehende Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in den am stärksten belasteten Gebieten haben ergeben, daß die dort festgestellten Immissionsbelastungen eindeutig auf Emissionen auf dem Gebiet der DDR und CSSR zurückzuführen sind.
Die Bundesregierung hatte auf Anfragen der CDU/CSU im Februar dieses Jahres bereits bestätigt, daß erhebliche Luftbelastungen in Berlin (West) auf Schadstoffemissionen in der DDR und Belastungen grenzüberschreitender Gewässer in der Bundesrepublik Deutschland auf Schadstoffeinleitungen in der DDR und in der CSSR zurückgehen. Aus ihren Antworten (Drucksachen 9/ 1331 und 9/1384) geht auch hervor, daß trotz eindeutiger Verpflichtungen der DDR, etwa durch den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21. Dezember 1972, der im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 den Abschluß schadensverhütender Vereinbarungen vorsieht, durch das der Umwelt gewidmete Kapitel der Schlußakte der KSZE vom August 1975 sowie durch das im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) auch von der DDR abgeschlossene Übereinkommen über weiträumig grenzüberschreitende Luftverunreinigungen vom 13. November 1979 eine zufriedenstellende Zusammenarbeit mit der DDR zu wirksamer Bekämpfung von Luftverunreinigungen immer noch nicht stattfindet. Nicht einmal zu regelmäßigem Informationsaustausch über Fragen der Luftverunreinigung war die DDR bisher bereit.
Ein ähnlich unbefriedigend düsteres Bild ergibt sich auch bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen, die ihren Ursprung in der CSSR haben.
Eine Verbesserung der Umweltschutzanstrengungen der beiden Länder ist dringlich. Allerdings geht es nicht an, daß die Bundesrepublik Deutschland auch hierbei erneut nur als großzügiger Finanzier auftritt, der durch hohe Geldzuwendungen den notorisch ineffizient arbeitenden sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften die Erfüllung ihrer Verpflichtungen finanziert.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit den in Umweltschutzdingen generell äußerst säumigen Staaten des „realen Sozialismus" bieten nur über den Rahmen von Expertengesprächen hinausgehende, am Grundgedanken des Verursacherprinzips orientierte, nachdrücklich und politisch hochrangig geführte Verhandlungen Aussicht auf Abbau der das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland schädigenden Emissionen aus Industrieanlagen in der DDR und CSSR.
Fragen6
Ist der Bundesregierung die durch Vergleichsmessungen ermittelte Tatsache bekannt, daß das nordostbayerische Grenzgebiet durch aus der DDR und CSSR „importierte" Schadstoffe zumindest bezüglich der Schwefeldioxidkonzentrationen zu den am stärksten belasteten Räumen Bayerns geworden ist, und daß selbst im industriellen Ballungsraum Ingolstadt — Kelheim, in dem vor allem Raffinerien und Kraftwerke angesiedelt sind, sowohl kurzzeitig als auch im Langzeitbereich deutlich niedrigere Schadstoffkonzentrationen auftreten?
Seit wann und mit welchen konkreten Ergebnissen ist die Bundesregierung gegen das zu diesen Umweltbelastungen führende Verhalten der DDR vorgegangen?
Ist die Bundesregierung bereit, auch der DDR gegenüber das Verursacherprinzip zur Geltung zu bringen, oder glaubt sie — wie Anfang März 1982 in der Presse wiedergegebene Äußerungen von Staatssekretär Bölling erkennen lassen — zum Abbau von der DDR verursachter Umweltbelastungen mit Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland nur durch hohe Geldzahlungen an die DDR beitragen zu können?
Ist die Bundesregierung bereit, die von ihr wiederholt festgestellte Unwilligkeit der DDR, über grenzüberschreitende Umweltbelastungen ernsthaft zu verhandeln, künftig stärker in einem Gesamtzusammenhang aller ihrer Gespräche mit der DDR zu stellen und sie insbesondere auch bei den Verhandlungen über die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen und die Verlängerung des der DDR gewährten zinslosen Überziehungskredits (Swing) zu berücksichtigen?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland festgestellte Luftbelastungen auch auf Quellen in der CSSR zurückzuführen sind, und auf welche Weise ist sie mit welchen konkreten Ergebnissen bisher gegen das völkerrechtswidrige Verhalten der CSSR vorgegangen?
Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen über die Verhinderung von Immissionsbelastungen aus der CSSR auch auf hochrangiger politischer und diplomatischer Ebene zu führen und diese Verhandlungen nicht nur als der Markierung des Grenzverlaufs vergleichbares Problem zu betrachten?