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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet
Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung von Gewalt als Mittel ihrer Politik (G-SIG: 09001240)
Verhältnis DKP-Neue Linke, die DKP zum Widerstandsrecht, Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags, Beteiligung der DKP und SEW seit 1979 an Hausbesetzungen und verbotenen Demonstrationen, Störungen von Veranstaltungen von Universitäten, Parteien, rechtsextremistischen Organisationen, Ermittlungsverfahren seit 1979
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
22.04.1982
Aktualisiert
26.07.2022
BT09/152830.03.1982
Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung von Gewalt als Mittel ihrer Politik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1528
30.03.82
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden),
Buschbom, Clemens, Deres, Dolata, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Laufs, Dr. Olderog,
Sauter (Ichenhausen), Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Weiß, Dr. Kunz
(Weiden), Niegel, Schwarz, Hinsken, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion
der CDU/CSU
Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung
von Gewalt als Mittel ihrer Politik
Während die DKP in den ersten Jahren nach der Wiederaufnahme
offener kommunistischer Parteiarbeit sichtbar bemüht war, einen
legalistischen Eindruck zu erwecken und sich — im Kontrast zu
marxistisch-leninistischen Parteien der Neuen Linken — als
Ordnungskraft zu präsentieren, entwickelt sie etwa seit 1979 ein
spürbar aggressives Verhalten.
Die DKP hat — getreu den Lehren Lenins — niemals grundsätzlich
auf die Anwendung von Gewalt zu politischen Zwecken
verzichtet, wohl aber im wesentlichen — von Aktionen ihrer
Nebenorganisationen MSB Spartakus im Universitätsbereich abgesehen — auf
ihren tatsächlichen Einsatz.
Das hat sich, allen gegenteiligen Beteuerungen der DKP zum
Trotz, seit einigen Jahren geändert.
Der hessische Innenminister und nach Presseerklärungen auch
der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben sich
zu dieser Entwicklung geäußert. Aber weder findet sich im letzten
Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung eine Darstellung
dazu, noch sind Erklärungen von Mitgliedern der
Bundesregierung bekannt, die zu anderen Entwicklungen des politischen
Extremismus immer wieder Stellung nehmen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie hat sich das Verhältnis der DKP, von der die
Bundesregierung seit Jahren in ihren Verfassungsschutzberichten
bestätigt, sie bejahe die „revolutionäre Gewalt", zur Gewalt
in der Zeit seit 1979 nach ihren Aussagen und ihrer
politischen Praxis entwickelt?
2. Wie hat sich in diesem Zusammenhang das Verhältnis der
DKP zu Gruppen der sogenannten Neuen Linken, vor allem
zu undogmatischen Gruppierungen, und zu sonstigen
Organisationen entwickelt, die – mindestens gelegentlich – Gewalt
als Mittel der Politik anwenden?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorstellungen der
DKP von einem Widerstandsrecht, die sie mit der Agitprop-
Formel „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur
Pflicht" unter ihren Anhängern und Bündnispartnern zu
verbreiten sucht?
4. Welche Hinweise aus der DKP-Agitation hat die
Bundesregierung, daß Anhänger und Bündnispartner der DKP auf die
Anwendung von Gewalt eingestimmt und ihnen
Rechtfertigungen dafür geliefert werden?
5. Wie unterscheidet sich die Aggressivität der DKP bei der
Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen politischen
Zielsetzungen von der Aggressivität, die nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts eine Partei mit
verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu einer verfassungswidrigen macht?
6. Hat die Bundesregierung Zweifel daran – welche ggf.
aufgrund welcher Tatsachen –, daß die von der DKP
angewendete Aggressivität bei der Verfolgung ihrer
verfassungsfeindlichen Ziele dem Maß entspricht, das Voraussetzung ist für
einen Verbotsantrag mit Aussicht auf Erfolg?
7. An wieviel Hausbesetzungen sind Mitglieder der DKP, der
SEW und ihrer Nebenorganisationen seit 1979 in der
Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) beteiligt
gewesen? Bei wieviel Hausbesetzungen haben sie eine
führende Rolle gespielt?
8. Gegen wie viele Mitglieder der DKP/SEW einschließlich der
Nebenorganisationen sind in diesem Zusammenhang
strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? In
wieviel Fällen ist es zu Verurteilungen gekommen?
9. In wieviel Fällen haben Mitglieder der DKP/SEW und ihrer
Nebenorganisationen seit 1979 zur Teilnahme an verbotenen
Demonstrationen aufgefordert oder sich an solchen
Demonstrationen beteiligt? Wieviel Ermittlungsverfahren wurden
eingeleitet? Zu wieviel Verurteilungen ist es bisher
gekommen?
10. Wann, wo und unter welchen Umständen haben Mitglieder
der DKP/SEW und ihrer Nebenorganisationen seit 1979
— Veranstaltungen von Universitäten (Vorlesungen,
Gremiensitzungen) oder anderen öffentlich-rechtlichen
Körperschaften,
— Veranstaltungen von demokratischen Organisationen
(Parteien, Gewerkschaften),
— Veranstaltungen anderer extremistischer, insbesondere
rechtsextremistischer Organisationen,
in rechtswidriger Weise nicht nur unerheblich gestört?
In welchen Fällen haben sie solche Veranstaltungen
verhindert oder ihren Abbruch erzwungen? Wieviel
Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? Zu wieviel Verurteilungen ist es
bisher gekommen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die systematische Störung
oder Verhinderung rechtsextremistischer Veranstaltungen
durch Angehörige der DKP und ihrer Nebenorganisationen
unter Berufung auf ihre „antifaschistische" Haltung oder die
„ Gefahr des Neonazismus " ?
Hält die Bundesregierung Vorgänge wie den vom 19. Februar
1982 in Bremerhaven, wo nach Pressemeldungen einem
einzigen zu einer angemeldeten Kundgebung der Jungen
Nationaldemokraten erschienenen Anhänger dieser
Organisation von rund 100 Gegendemonstranten die mitgebrachten
Flugblätter entrissen und er selbst in die Flucht geschlagen
wurde, für eine ungefährliche Form politischer
Auseinandersetzung, oder sieht sie in Vorgängen solcher Art die Gefahr,
daß poltischer Extremismus von Rechts und Links sich
gegenseitig aufschaukeln?
12. In welchen Fällen hat es seit 1979 Ermittlungsverfahren und
Verurteilungen von Mitgliedern der DKP/SEW und ihrer
Nebenorganisationen wegen Straftaten zum Nachteil von
Staatsschutzbehörden oder Dienststellen der
Landesverteidigung oder deren Mitarbeiter gegeben?
Bonn, den 30. März 1982
Spranger
Dr. Dregger
Dr. Miltner
Dr. Jentsch (Wiesbaden)
Buschbom
Clemens
Deres
Dolata
Dr. Klein (Göttingen)
Dr. Laufs
Dr. Olderog
Sauter (Ichenhausen)
Dr. Stark (Nürtingen)
Dr. Waffenschmidt
Weiß
Dr. Kunz (Weiden)
Niegel
Schwarz
Hinsken
Sauer (Salzgitter)
Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion]
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