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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung von Gewalt als Mittel ihrer Politik (G-SIG: 09001240)

Verhältnis DKP-Neue Linke, die DKP zum Widerstandsrecht, Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags, Beteiligung der DKP und SEW seit 1979 an Hausbesetzungen und verbotenen Demonstrationen, Störungen von Veranstaltungen von Universitäten, Parteien, rechtsextremistischen Organisationen, Ermittlungsverfahren seit 1979

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.04.1982

Aktualisiert

26.07.2022

BT09/152830.03.1982

Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung von Gewalt als Mittel ihrer Politik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/1528 30.03.82 Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Buschbom, Clemens, Deres, Dolata, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Laufs, Dr. Olderog, Sauter (Ichenhausen), Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Weiß, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Schwarz, Hinsken, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU Verhältnis der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Anwendung von Gewalt als Mittel ihrer Politik Während die DKP in den ersten Jahren nach der Wiederaufnahme offener kommunistischer Parteiarbeit sichtbar bemüht war, einen legalistischen Eindruck zu erwecken und sich — im Kontrast zu marxistisch-leninistischen Parteien der Neuen Linken — als Ordnungskraft zu präsentieren, entwickelt sie etwa seit 1979 ein spürbar aggressives Verhalten. Die DKP hat — getreu den Lehren Lenins — niemals grundsätzlich auf die Anwendung von Gewalt zu politischen Zwecken verzichtet, wohl aber im wesentlichen — von Aktionen ihrer Nebenorganisationen MSB Spartakus im Universitätsbereich abgesehen — auf ihren tatsächlichen Einsatz. Das hat sich, allen gegenteiligen Beteuerungen der DKP zum Trotz, seit einigen Jahren geändert. Der hessische Innenminister und nach Presseerklärungen auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben sich zu dieser Entwicklung geäußert. Aber weder findet sich im letzten Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung eine Darstellung dazu, noch sind Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung bekannt, die zu anderen Entwicklungen des politischen Extremismus immer wieder Stellung nehmen. Deshalb fragen wir die Bundesregierung: 1. Wie hat sich das Verhältnis der DKP, von der die Bundesregierung seit Jahren in ihren Verfassungsschutzberichten bestätigt, sie bejahe die „revolutionäre Gewalt", zur Gewalt in der Zeit seit 1979 nach ihren Aussagen und ihrer politischen Praxis entwickelt? 2. Wie hat sich in diesem Zusammenhang das Verhältnis der DKP zu Gruppen der sogenannten Neuen Linken, vor allem zu undogmatischen Gruppierungen, und zu sonstigen Organisationen entwickelt, die – mindestens gelegentlich – Gewalt als Mittel der Politik anwenden? 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorstellungen der DKP von einem Widerstandsrecht, die sie mit der Agitprop- Formel „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht" unter ihren Anhängern und Bündnispartnern zu verbreiten sucht? 4. Welche Hinweise aus der DKP-Agitation hat die Bundesregierung, daß Anhänger und Bündnispartner der DKP auf die Anwendung von Gewalt eingestimmt und ihnen Rechtfertigungen dafür geliefert werden? 5. Wie unterscheidet sich die Aggressivität der DKP bei der Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen politischen Zielsetzungen von der Aggressivität, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu einer verfassungswidrigen macht? 6. Hat die Bundesregierung Zweifel daran – welche ggf. aufgrund welcher Tatsachen –, daß die von der DKP angewendete Aggressivität bei der Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele dem Maß entspricht, das Voraussetzung ist für einen Verbotsantrag mit Aussicht auf Erfolg? 7. An wieviel Hausbesetzungen sind Mitglieder der DKP, der SEW und ihrer Nebenorganisationen seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) beteiligt gewesen? Bei wieviel Hausbesetzungen haben sie eine führende Rolle gespielt? 8. Gegen wie viele Mitglieder der DKP/SEW einschließlich der Nebenorganisationen sind in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? In wieviel Fällen ist es zu Verurteilungen gekommen? 9. In wieviel Fällen haben Mitglieder der DKP/SEW und ihrer Nebenorganisationen seit 1979 zur Teilnahme an verbotenen Demonstrationen aufgefordert oder sich an solchen Demonstrationen beteiligt? Wieviel Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? Zu wieviel Verurteilungen ist es bisher gekommen? 10. Wann, wo und unter welchen Umständen haben Mitglieder der DKP/SEW und ihrer Nebenorganisationen seit 1979 — Veranstaltungen von Universitäten (Vorlesungen, Gremiensitzungen) oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, — Veranstaltungen von demokratischen Organisationen (Parteien, Gewerkschaften), — Veranstaltungen anderer extremistischer, insbesondere rechtsextremistischer Organisationen, in rechtswidriger Weise nicht nur unerheblich gestört? In welchen Fällen haben sie solche Veranstaltungen verhindert oder ihren Abbruch erzwungen? Wieviel Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? Zu wieviel Verurteilungen ist es bisher gekommen? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die systematische Störung oder Verhinderung rechtsextremistischer Veranstaltungen durch Angehörige der DKP und ihrer Nebenorganisationen unter Berufung auf ihre „antifaschistische" Haltung oder die „ Gefahr des Neonazismus " ? Hält die Bundesregierung Vorgänge wie den vom 19. Februar 1982 in Bremerhaven, wo nach Pressemeldungen einem einzigen zu einer angemeldeten Kundgebung der Jungen Nationaldemokraten erschienenen Anhänger dieser Organisation von rund 100 Gegendemonstranten die mitgebrachten Flugblätter entrissen und er selbst in die Flucht geschlagen wurde, für eine ungefährliche Form politischer Auseinandersetzung, oder sieht sie in Vorgängen solcher Art die Gefahr, daß poltischer Extremismus von Rechts und Links sich gegenseitig aufschaukeln? 12. In welchen Fällen hat es seit 1979 Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von Mitgliedern der DKP/SEW und ihrer Nebenorganisationen wegen Straftaten zum Nachteil von Staatsschutzbehörden oder Dienststellen der Landesverteidigung oder deren Mitarbeiter gegeben? Bonn, den 30. März 1982 Spranger Dr. Dregger Dr. Miltner Dr. Jentsch (Wiesbaden) Buschbom Clemens Deres Dolata Dr. Klein (Göttingen) Dr. Laufs Dr. Olderog Sauter (Ichenhausen) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Waffenschmidt Weiß Dr. Kunz (Weiden) Niegel Schwarz Hinsken Sauer (Salzgitter) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion]

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