Gesamtverteidigung
der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau), Röhner, Dr. Miltner, Dr. Laufs, Biehle, Weiß, Köster, Dr. Hennig, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Broll, Dr. von Geldern, Clemens, Schwarz, Borchert, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung in seiner Beschlußempfehlung – Drucksache 8/4340 – zum Antrag „Gesamtverteidigung" der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 8/2295 – am 27. Juni 1980 aufgefordert, Maßnahmen für eine ausgewogene Gesamtverteidigung zu ergreifen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 3. Juli 1980 entsprechend beschlossen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung bisher in keinem Punkt nachgekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um Rahmenrichtlinien zu erlassen, in denen die Organisation und Koordination der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen von Bund und Ländern geregelt werden?
Wann ist mit einer abschließenden Regelung zu rechnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zivilschutzgesetzgebung insbesondere durch Zusammenfassung des Zivilschutzgesetzes und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes zu vereinfachen und zu verbessern?
Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung dem Prüfungsersuchen des Innenausschusses nachgekommen, wonach zu prüfen war, daß
in einem Spannungs- und Verteidigungsfall auch Wehrpflichtige und Reservisten zu Dienstleistungen im Bundesgrenzschutz und in den Einrichtungen und Einheiten der Zivilverteidigung zur Verfügung stehen sollen,
mit Eintritt des Verteidigungsfalles die Folgeverpflichtungen des Wehrpflicht- und Zivildienstrechtes auch für die wegen ihrer Dienstleistung im Zivilschutz vom Wehr- und Zivildienst freigestellten Helfer verbindlich sein sollen?