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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Verkehrssicherheit für Motorradfahrer (G-SIG: 09001291)

Unfallentwicklung, Unfallhäufigkeit nach Altersgruppen, Ursachen für Unfälle mit schweren Motorrädern, Erteilung der Fahrerlaubnis in anderen europäischen Ländern, Absinken der Unfallhäufigkeit in Japan, passiver Unfallschutz, Einführung einer Sicherheitsnorm für Sturzhelme, Unfälle an Leitplanken, Gefährdung der Motorradfahrer nach § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO, Befahren der Standspur im Schrittempo bei Stau auf Autobahnen, gesamtwirtschaftlicher Schaden aus Motorradunfällen

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.05.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/164512.05.82

Verkehrssicherheit für Motorradfahrer

der Abgeordneten Feile, Daubertshäuser, Amling, Wimmer (Eggenfelden), Merker, Dr. Riemer, Rösch und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Der Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1981 weist aus, daß nach einem langjährigen Rückgang der Zahl der verunglückten Fahrer und Mitfahrer von motorisierten Zweirädern seit 1969 eine gegenläufige Entwicklung feszuhalten ist. Die Zahl der getöteten Benutzer motorisierter Zweiradfahrzeuge lag 1980 um 39,9 v. H. über der Zahl von 1968, die Anzahl der verletzten motorisierten Zweiradfahrer stieg 1969 bis 1980 um 106,2 v. H. Das Unfallrisiko bei Kleinkrafträdern ist nach dem Unfallverhütungsbericht am höchsten, bei den Krafträdern und -rollern steigt es mit zunehmender PS-Zahl erheblich.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie ist die Unfallentwicklung von Fahrern und Mitfahrern von motorisierten Zweirädern im einzelnen verlaufen, und wie ist das Unfallrisiko bezogen auf die Leistungsstärke von Krafträdern und Kraftrollern?

2

Wie ist die Unfallhäufigkeit nach Altersgruppen, und wie sind die Unfallfolgen?

3

Nimmt die Unfallhäufigkeit zu, wenn aufgrund unzulässiger technischer Veränderungen die Leistung des Fahrzeuges angehoben wird, bezogen auf die Kraftradklassen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß als Ursache für Unfälle mit schweren Motorrädern häufig nicht ausreichende Erfahrung und Übung mit solchen Motorrädern angegeben wird?

5

Trifft es zu, daß in anderen europäischen Ländern erst eine Fahrpraxis auf Motorrädern mit max. 125 ccm Hubraum nachgewiesen werden muß, ehe eine hubraumunbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Übernahme einer solchen Regelung auf das Bundesgebiet?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das sprunghafte Absinken der Unfallhäufigkeit in Japan, und welche Maßnahmen haben dazu geführt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen technischen Stand des passiven Unfallschutzes an Motorrädern und an anderen Fahrzeugen zum Schutz der Motorradfahrer?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung zur Sicherheit der Motorradfahrer eine Sicherheitsnorm für Sturzhelme einzuführen, die die Mindestanforderungen für den Schutz von Motorradfahrern festlegt?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wiewiel Motorradunfälle mit schweren Verletzungen deshalb entstanden sind, weil Motorradfahrer unter die Leitplanken gegen die Haltungspfosten geschleudert wurden, und ist sie ggf. bereit, durch geeignete Maßnahmen zur Verhütung solcher Unfälle beizutragen?

10

Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Motorradfahrer in der Tatsache, daß nach § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO mehrspurige Fahrzeuge Zweiradfahrer überholen dürfen, während Zweirädern eine Überholen mehrspuriger Fahrzeuge untersagt ist?

11

Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, die StVO dahin gehend zu ändern, daß zukünftig Motorradfahrern bei einem Stau auf Autobahnen das Befahren der Standspur in Schrittgeschwindigkeit gestattet wird?

12

Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Motorradfahrer in dem Gebot innerhalb eines Fahrstreifens die rechte Seite zu benutzen?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamtwirtschaftliche Schaden aus den Unfällen mit Motorrädern und Motorrollern der Führerscheinklasse 1 (bzw. 4 alt), und in welchem Verhältnis steht diese Schadenssumme

a) im Vergleich mit dem Gesamtschaden aller Verkehrsunfälle (also einschließlich Pkw),

b) bei Berücksichtigung der zugelassenen Fahrzeuge (also Pkw, Motorräder, Motorroller)?

Bonn, den 12. Mai 1982

Feile Daubertshäuser Amling Wimmer (Eggenfelden) Wehner und Fraktion Merker Dr. Riemer Rösch Mischnick und Fraktion

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