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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Deutsches Luftverteidigungssystem (G-SIG: 09001366)

Umrüstung des deutschen Luftverteidigungssystems auf das sogenannte GEADGE (German Air Defense Ground Environment), Vertragsbestimmungen für die Beschaffung und bisherige Erfahrungen mit der Einrichtung der zum System gehörenden Anlagen, Überwachung des deutschen Luftraumes während der Umstellungsphase

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.07.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/177823.06.82

Deutsches Luftverteidigungssystem

der Abgeordneten Wimmer (Neuss), Würzbach, Berger (Lahnstein), Biehle, Dallmeyer, Francke (Hamburg), Ganz (St. Wendel), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Löher, Dr. Marx, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Sauter (Epfendorf), Voigt (Sonthofen), Weiskirch (Olpe), Spilker und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit hohem Kostenaufwand soll das deutsche Luftverteidigungssystem durch das sogenannte GEADGE (German Air Defense Ground Environment) in die Lage versetzt werden, modernste Technologie nutzen zu können, um mit ihrer Hilfe eine Antwort auf die Probleme zu finden, die sich aus der sowjetischen Hochrüstung im Bereich der Luftangriffskräfte ergeben.

Die bisherigen Erfahrungen, die bei der Einrichtung der zum GEADGE-System gehörenden Anlagen gemacht werden konnten, lassen den Schluß zu, daß die bei der Auftragserteilung beabsichtigten Erwartungen nicht erfüllt worden sind bzw. nur verzögert erfüllt werden können.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welcher Umrüstplan wurde bei Vertragsabschluß mit der zuständigen Firma für die Fertigstellung der ersten GEADGE-Radarstellungen und der Endabnahme des Systems vereinbart, und können die darin festgelegten Abnahmezeitpunkte noch eingehalten werden bzw. welche Verzögerung ist heute für die genannten Abnahmedaten zu erwarten?

2

Welche Ursachen im einzelnen waren und sind ursächlich für die eingetretene und noch zu erwartende Verzögerung?

3

Trifft es zu, daß in Vorbereitung auf die Umstellung des Luftverteidigungssystems auf GEADGE mehrere Radarflug- und Leitzentralen abgeschaltet wurden, und welche Konsequenzen ergeben sich deshalb — sowohl in zeitlicher als auch in technischer Hinsicht — für die Überwachung des deutschen Luftraumes?

4

Kann davon ausgegangen werden, daß vor allem die Entwicklung der sog. Software für das GEADGE-System auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, daß die Programme betriebsbereit entwickelt werden können, und welches sind die Gründe im einzelnen?

5

Sind durch den Auftragnehmer wegen Verzögerungen bei anderen von ihm übernommenen Aufgaben für das deutsche Programm nicht die Fachkräfte der „1. Garnitur" eingesetzt worden, und welche Auswirkungen hatte dieses Vorgehen auf den vertragsgemäßen Ablauf des deutschen Programms?

6

Ist es zutreffend, daß für die Fertigstellung des GEADGE-Systems mit dem Auftragnehmer keine Konventionalstrafe vereinbart wurde und durch dieses Vorgehen seitens des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung die Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber eine Sonderstellung beim Auftragnehmer einnimmt?

7

Kann davon ausgegangen werden, daß durch den Auftragnehmer auf dem deutschen Markt die Einzelkomponenten für das Gesamtsystem tatsächlich beschafft worden sind, die unter den Gesichtspunkten von Leistungsfähigkeit und Kosteneffektivität hätten beschafft werden können?

8

Muß davon ausgegangen werden, daß für das GEADGE-System notwendige „off-the-shelf" Geräte nicht oder nur zum Teil in vertraglich geforderten Bestimmungen wie: Spannungsfestigkeit, Umweltbedingungen und Frequenzfestigkeiten entsprechen?

— Spannungsfestigkeit,

— Umweltbedingungen und

— Frequenzfestigkeiten

9

Ist es vorgekommen, daß die Qualitätsicherung von Unterauftragnehmern mangelhaft war? Worauf bezogen sich diese Mängel, und gegen welche Unternehmen wurden mit welchen Ergebnissen Maßnahmen ergriffen?

10

War der Auftragnehmer nach Ansicht des Bundesministeriums der Verteidigung in allen Stadien der Vertragserfüllung umfassend über die GAF–TO– 00-5-8910 unterrichtet, und welche Folgen haben sich aus einer möglicherweise mangelhaften Unterrichtung ergeben?

11

Muß davon ausgegangen werden, daß die für das Gesamtsystem erforderliche Dokumentation nicht in vollständiger Übereinstimmung mit der tatsächlichen Gerätekonfiguration ist? Falls ja, gibt es Gründe hierfür?

12

Trifft es zu, daß sich die meisten Unterauftragnehmer weigern, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Instandsetzungsrahmenverträgen für eine Laufzeit von 15 Jahren bei sich zu garantieren, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Auftraggeber?

13

Warum hat der Auftragnehmer aus der Auswertung der sog. „Timing and Sizing Analyses" nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen, und war darauf die erste Verzögerung von fast einem Jahr zurückzuführen?

14

Trifft es zu, daß der Vertrag über die Beschaffung so unbestimmt formuliert ist, daß der Auftragnehmer das Projekt abschließen kann, ohne den technischen Spezifikationen voll zu entsprechen?

Bonn, den 23. Juni 1982

Wimmer (Neuss) Würzbach Berger (Lahnstein) Biehle Dallmeyer Francke (Hamburg) Ganz (St. Wendel) Frau Geier Handlos Frau Krone-Appuhn Löher Dr. Marx Dr.-Ing. Oldenstädt Petersen Sauter (Epfendorf) Voigt (Sonthofen) Weiskirch (Olpe) Spilker Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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