Stand und zukünftige Zielsetzung der Förderung von Information und Dokumentation
der Abgeordneten Auch, Dr. Steger, Berschkeit, Börnsen, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Ibrügger, Reuter, Frau Terborg, Vosen, Wieczorek (Duisburg), Dr.-Ing. Laermann, Frau von Braun-Stützer, Neuhausen, Frau Dr. Engel, Timm, Zywietz, Popp und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie sind die bisherigen Erfahrungen, die die Bundesregierung aus dem Aufbau und Betrieb der bisher eingerichteten Informationszentren gewonnen hat, und lassen sich hieraus Maßnahmen struktureller oder organisatorischer Art ableiten unter Berücksichtigung des Kabinettsbeschlusses von 1980, die das bisherige Strukturkonzept der Fachinformationszentren verändern?
Hat sich die Förderung von Information und Dokumentation gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und sollte diese Förderung zukünftig noch ausgebaut werden?
Wie stellt sich die Zusammenarbeit der einzelnen Bundesministerien bei der Förderung von Information und Dokumentation dar, und ergeben sich aus der bisherigen Forschungs- und Entwicklungsarbeit verwertbare Ergebnisse für die Bundesregierung?
Welche Bedeutung ist nach Auffassung der Bundesregierung einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im europäischen Bereich, beim Aufbau und Betrieb sowie Nutzung von Fachinformationszentren zuzumessen?
Hält die Bundesregierung die Finanzausstattung der Fachinformationszentren für angemessen, wie ist die mittelfristige Finanzplanung, und welche Möglichkeiten ergeben sich ggf. zur Kostensenkung bei den Unterhalts- und Betriebskosten der Zentren unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Qualität der angebotenen I + D-Dienstleistungen auch zukünftig aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern?
Ist die Überführung einzelner Fachinformationszentren in den privaten Bereich sinnvoll und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hierzu konkret entwickelt?
Entspricht das durch die Fachinformationszentren angesprochene Nutzerprofil den Vorstellungen der Bundesregierung und sollte hierbei ggf. eine Ausweitung erfolgen?