Zur Situation des Fernunterrichts
der Abgeordneten Schätz, Weisskirchen (Wiesloch), Frau Weyel, Frau von Braun-Stützer, Neuhausen, Frau Dr. Engel, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Das Fernunterrichtswesen ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung des Bildungswesens, vor allem im Bereich der Weiterbildung.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz vom 24. August 1976 war ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Fernunterrichtsteilnehmer, sowohl gegenüber ungeeigneten Unterrichtsmaterialien als auch gegenüber unseriösen Praktiken. Auch wenn die Zahl der Unterrichtsteilnehmer in den letzten Jahren gestiegen ist, liegt sie um ein Vielfaches niedriger als in manchen vergleichbaren Industrieländern.
Nach über fünf Jahren seit der Verabschiedung des Fernunterrichtsschutzgesetzes soll eine Zwischenbilanz zur Situation des Fernunterrichts und der Wirkungsweise des Fernunterrichtsschutzgesetzes gezogen werden.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die qualitative und quantitative Entwicklung des Fernunterrichts in den letzten Jahren, und inwieweit gibt es verläßliche Daten (Fernunterrichtsteilnehmer: soziale Herkunft, Vorbildung, Alter, Geschlecht)?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Fernunterricht in der gegenwärtigen Situation zu, und wie ist er im Vergleich zu den Nachbarländern zu beurteilen?
Wie haben sich die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur individuellen Förderung von Fernunterrichtsteilnehmern ausgewirkt?
Sieht die Bundesregierung nach der Neuregelung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFKG) einen Bedarf, im Bereich der Weiterbildung verstärkt Möglichkeiten des Fernunterrichts zu fördern?
Inwieweit könnten öffentlich-rechtliche Einrichtungen zum Angebot von Fernunterricht stärker beitragen, und könnte die Verbindung von Fernunterricht und Präsenzveranstaltungen intensiver erprobt werden?
Welche positiven Auswirkungen einerseits und welche Probleme andererseits haben sich bei der Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes von 1976 ergeben, vor allem im Hinblick auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entwicklung des Fernunterrichts im Rahmen von Forschung und Entwicklung zu fördern, welche Forschungsvorhaben auf Bundesebene sind aus öffentlichen Mitteln gefördert worden, und welche weiteren Vorhaben wären wünschenswert?
Könnte durch Kooperation mit anderen Bildungsangeboten eine Verbesserung des Fernunterrichts erreicht werden, und welche zusätzlichen Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung zur Ermutigung interessierter Fernunterrichtsteilnehmer ergriffen werden?
Wie könnten Vertrauenswürdigkeit, Ansehen und Bekanntheitsgrad der Fernlehrinstitute in der Öffentlichkeit weiter gesteigert werden?
Welche Möglichkeiten bestehen, den Fernunterricht für Deutsche und Deutsch-Sprechende im Ausland sowie Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland attraktiver zu machen, und inwieweit könnten Abschlüsse des Fernunterrichtssystems im herkömmlichen Bildungssystem stärker anerkannt werden?