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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Verkehrszentralregister (G-SIG: 09001396)

Reformbemühungen, keine Aufgabe des Registers, Anhebung der Eintragungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf 120 DM, Zusammenlegung des Verkehrszentralregisters mit dem Bundeszentralregister in Berlin, Rechtsänderungen im Bußgeldkatalog und im Punktesystem

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.07.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/180525.06.82

Verkehrszentralregister

der Abgeordneten Daubertshäuser, Kretkowski, Antretter, Amling, Bamberg, Pauli, Wimmer (Eggenfelden), Dr. Riemer, Merker, Rösch, Dr. Zumpfort, Bergerowski und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Das Verkehrszentralregister soll zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen. Überwiegend werden in Flensburg aber Verstöße von allenfalls geringer Unfallgefährlichkeit eingetragen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Entwicklung im Bereich des Verkehrszentralregisters hat zu den Reformbemühungen der Bundesregierung geführt?

2

Welche Gründe haben dazu geführt, die ursprünglich angestellten Überlegungen zur völligen Aufgabe des Registers nicht weiter zu verfolgen?

3

Welche Auswirkungen auf das Verkehrszentralregister hat die jetzt zwischen BMV und BMJ abgestimmte Anhebung der Eintragungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf 120 DM?

4

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, aus Gründen der Kostenersparnis und der Arbeitserleichterung das Verkehrszentralregister mit dem Bundeszentralregister in Berlin (West) zusammenzulegen?

5

Plant die Bundesregierung Rechtsänderungen auch im Bereich des Bußgeldkatalogs und des Punktesystems?

Bonn, den 25. Juni 1982

Daubertshäuser Kretkowski Antretter Amling Bamberg Pauli Wimmer (Eggenfelden) Wehner und Fraktion Dr. Riemer Merker Rösch Dr. Zumpfort Bergerowski Mischnick und Fraktion

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