BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Einberufung von Wehrpflichtigen (G-SIG: 09001415)

Verschiebung des zum 1.7.1982 in Aussicht gestellten Einberufungstermins bei zahlreichen Wehrpflichtigen, Auswirkungen auf studierwillige Abiturienten und Absolventen von Fachoberschulen, globale Mittelkürzung des Wehrpflichtigentitels im Epl 14 (Verteidigungshaushalt), Berücksichtigung des Wunsches arbeitsloser Jugendlicher und Auszubildender, in der Zeit der Arbeitslosigkeit den Wehrdienst abzuleisten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.07.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/181028.06.82

Einberufung von Wehrpflichtigen

der Abgeordneten Wimmer (Neuss), Dr. Wörner, Dr. Dregger, Würzbach, Weiskirch (Olpe), Biehle, Dr. Marx, Berger (Lahnstein), Dallmeyer, Francke (Hamburg), Ganz (St. Wendel), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Löher, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Sauter (Epfendorf), Voigt (Sonthofen), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Zehntausende junger Wehrpflichtiger, die als Abiturienten oder Absolventen von Fachoberschulen damit rechnen konnten, ihren Dienst bei der Bundeswehr zum 1. Juli 1982 antreten zu können, müssen in diesen Tagen feststellen, daß diesen berechtigten Erwartungen nicht entsprochen wird.

Eine spätere Einberufung zum Oktober 1982 oder Januar 1983 bedeutet für viele, daß sie bis zu einem Jahr dann verlieren, wenn sie studieren wollen und sich nicht zu den erwarteten Terminen einschreiben können. Durch die vom Bundesminister der Verteidigung vorgenommene globale Mittelkürzung für den Wehrpflichtigentitel wird durch dieses Vorgehen weiter dazu beigetragen, den Dienst in der Bundeswehr jungen Bürgern zu verleiden.

Die Opfergrenze wird erneut eindeutig zu Lasten jener Wehrpflichtigen verschoben, die an sich den Dienst in der Bundeswehr bejahen. Für die Truppe hat diese Misere auf der anderen Seite zur Folge, daß zahlreiche Abiturienten Anträge auf vorzeitige Entlassung nach § 29 des Wehrpflichtgesetzes stellen und damit ein unnötiger Aufwand an Bearbeitung dieser Verfahren entsteht.

Ein gleicher Engpaß besteht bei auszubildenden jungen Bürgern sowie arbeitslosen Jugendlichen, die zur Ableistung ihres Wehrdienstes heranstehen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

War die Personalplanung der Bundeswehr auf das Aufkommen wehrpflichtiger Abiturienten und Fachoberschulabsolventen nicht vorbereitet, und wie hoch ist die Gesamtzahl zum 1. Juli 1982?

2

Trifft es zu, daß wesentlich zu dieser Problemlage eine globale Minderausgabe im Einzelplan 14 (Verteidigungshaushalt) und dabei vor allem in dem Titel für die Wehrpflichtigen beigetragen hat?

3

Warum sind Maßnahmen unterblieben, die jungen Wehrpflichtigen aus dem genannten Personenkreis zu dem in Aussicht gestellten Einberufungstermin einzuberufen?

4

Muß damit gerechnet werden, daß auf längere Zeit zu den Einberufungsterminen für den vorgenannten Personenkreis ähnliche Schwierigkeiten entstehen werden?

5

Mit welchen Verzögerungen müssen die Wehrpflichtigen bei der Einberufung rechnen, und bis zu welchem Zeitpunkt wird wenigstens der jetzt eingetretene Personalüberhang abgebaut sein?

6

Durch welche Maßnahmen wird die Bundeswehr versuchen, die durch die hier betroffenen Wehrpflichtigen nicht verursachten Härten, z. B. für den Studienbeginn, gegebenenfalls zu mildern?

7

Wird infolge der zum 1. Juli 1982 nicht erfolgten Einberufung dieser Wehrpflichtiger der Anteil der Wehrpflichtigen aus diesem Kreis der Staatsbürger, die studienbedingt den Wehrdienst nicht ableisten, für die hier in Frage kommende Jahrgangsgruppe ansteigen?

8

Berücksichtigt die Bundeswehr bei ihrer Personalplanung in ausreichendem Maß den Umstand, daß zunehmend arbeitslos gewordene junge Bürger ihren Dienst in den Streitkräften antreten wollen und mit ihrem Wunsch nicht durchdringen können, in der Zeit der Arbeitslosigkeit den Wehrdienst ableisten zu können?

9

Wird in der Praxis der Bundeswehrpersonalplanung berücksichtigt, daß zunehmend Auszubildende mit dem Ablegen der Prüfung aus dem Unternehmen entlassen werden und wegen der in anderen Teilen der jungen Generation (Abiturienten, Fachoberschüler usw.) bestehenden Einstellungsstaus keine Chance haben, zeitgerecht den Grundwehrdienst ableisten zu können, wobei hierfür die Zeit zwischen Bestehen der Prüfung und vertraglichen Ablaufs des Ausbildungsverhältnisses als Zurückstellungsdatum der Bundeswehr die Rechte des Arbeitsplatzschutzgesetzes verlustig gehen?

10

Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen anderer als in Frage 1 genannten Gruppen, die aus persönlichen und beruflichen Gründen um Einberufung zum Grundwehrdienst nachgesucht haben, deren Wunsch aber aus den vorgenannten Gründen nicht erfüllt werden konnte?

Bonn, den 28. Juni 1982

Wimmer (Neuss) Dr. Wörner Dr. Dregger Würzbach Weiskirch (Olpe) Biehle Dr. Marx Berger (Lahnstein) Dallmeyer Francke (Hamburg) Ganz (St. Wendel) Frau Geier Handlos Frau Krone-Appuhn Löher Dr.-Ing. Oldenstädt Petersen Sauter (Epfendorf) Voigt (Sonthofen) Dr. Jenninger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen