Zivilschutz
der Abgeordneten Dolata, Kalisch, Kittelmann, Bahner, Frau Berger (Berlin), Boroffka, Buschbom, Lorenz, Schulze (Berlin), Straßmeir und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dolata, Kalisch, Kittelmann, Bahner, Frau Berger (Berlin), Boroffka, Buschbom, Lorenz, Schulze (Berlin), Straßmeir und der Fraktion der CDU/CSU
Zivilschutz
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Verwaltungsabkommen über die Durchführung und Finanzierung von Zivilschutzmaßnahmen im Land Berlin vom 16. Juli 1970 das Ziel hat, den Zivilschutz in Berlin so zu entwickeln, daß er mit dem Ausbaustand in den anderen Bundesländern vergleichbar ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von ihr bisher getroffenen Maßnahmen und die bisher zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ausreichen, dieses Ziel zu erreichen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Ziele des obengenannten Verwaltungsabkommens mit dem Land Berlin auf kurze oder mittlere Sicht zu erreichen?
Trifft es zu, daß die Gesellschaft für den Zivilschutz in Berlin e. V. (GZS) im Land Berlin wegen seiner politischen Sonderlage die Aufgaben wahrnimmt, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes dem Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) obliegen?
Wie ist die Gesellschaft für den Zivilschutz in Berlin auf Grund der Bundeszuwendungen finanziell und personell ausgestattet, und ist davon auszugehen, daß sie, bezogen auf die Bevölkerungszahl und die übrigen Umstände, in der Lage ist, Leistungen zu erbringen, die denen einer Landesstelle des BVS vergleichbar sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dringend benötigtes Fach- und Verwaltungspersonal, insbesondere eine Stelle für einen Fach- und Sachbearbeiter sowie für eine weitere fahrbare Aufklärungs- und Ausbildungsstelle, zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein: Welche Gründe sprechen, abgesehen von der allgemeinen Haushaltslage, gegen solche Maßnahmen zur weiteren Gleichstellung Berlins mit vergleichbaren westdeutschen Ballungsgebieten?
Sind die hauptamtlichen Mitarbeiter der Gesellschaft für den Zivilschutz in Berlin e. V. an die sozialen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im übrigen Bundesgebiet, insbesondere an die Zusatzversorgung des Bundes und der Länder, angeschlossen, und ist die arbeitsrechtliche Situation der dortigen Mitarbeiter hinsichtlich Beihilferegelungen, Bewährungsaufstieg usw. mit denen entsprechender Bediensteter des BVS vergleichbar?
Wenn nein: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine arbeits- bzw. dienstrechtliche Gleichstellung in dieser Hinsicht?
Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen hinsichtlich der Zuwendungen zugunsten der Gesellschaft für den Zivilschutz in Berlin dem Umstand Rechnung tragen, daß dieser eingetragene Verein für den Berliner Bereich auch Aufgaben wahrnimmt, die innerhalb des BVS von der Bundeshauptstelle und nicht von den Landesstellen erledigt werden?