Rechtswidrigkeit der Kampagne „Waffen für EI Salvador"
der Abgeordneten Dr. Hennig, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Geißler, Graf Stauffenberg, Dr. Lenz (Bergstraße), Graf Huyn, Dr. Todenhöfer, Niegel, Dr. Stercken, Dr. Hupka, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Müller, Linsmeier, Frau Roitzsch, Lowack, Biehle, Frau Hoffmann (Soltau), Höpfinger, Broll, Dr. Hüsch, Dr. Wittmann, Jäger (Wangen), Dr. Bugl, Repnik, Sauer (Stuttgart), Engelsberger, Herkenrath, Dr. Faltlhauser, Regenspurger, Böhm (Melsungen), Höffkes, Frau Dr. Hellwig, Dr. Schroeder (Freiburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit etwa zwei Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Aktion „Waffen für El Salvador" von verschiedenen Organisationen Sammlungen durchgeführt, bei denen hohe Geldbeträge vereinnahmt worden sind. Allein bei einer Sammlung der linksradikalen Berliner „tageszeitung" sind bisher rund drei Millionen Deutsche Mark zusammengekommen. Dieses Geld wird der FDR/FMLN überwiesen, die dafür Waffen kauft. Mit diesen Waffen werden nach dem Brief des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts vom 25. Mai 1982 auch von der Guerilla Menschenrechtsverletzungen durchgeführt, das heißt, Morde an unschuldigen und an Konflikten unbeteiligten Zivilpersonen ermöglicht. Die Bundesregierung hat sich ihrer politischen Gesamtverantwortung bisher durch den Hinweis darauf entzogen, daß für das Sammlungsrecht die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz hätten. Schwerwiegende außenpolitische, verfassungsrechtliche und humanitäre Gesichtspunkte finden nicht die gebührende Berücksichtigung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Gesamtsumme ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bisher bei den Sammel- und Spendenaktionen in einer Reihe von Universitäten, der Zeitschrift „Konkret" und der „tageszeitung" für Waffenkäufe zusammengekommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Generalsekretärs der kommunistischen Partei El Salvadors, Farid Handal (vgl. taz vom 4. Juni 1982): „Für uns alle ist die Unterstützung, die das deutsche Volk uns mit der Kampagne ,Waffen für El Salvador' gewährt, deswegen von so besonderer Bedeutung, weil sie, indem sie uns hilft, die vom Krieg geschaffenen Anforderungen zu erfüllen, zugleich auch dazu beiträgt, unseren Sieg zu sichern, der vor allem anderen eine Niederlage der kriegstreibenden interventionistischen Politik der nordamerikanischen Regierung sein wird"?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des KP-Generalsekretärs Farid Handal, bei den Auseinandersetzungen in El Salvador handele es sich um einen Krieg gegen die Intervention der USA (so taz vom 4. Juni 1982)?
Sieht die Bundesregierung in der Kampagne „Waffen für El Salvador" eine Beeinträchtigung ihrer Politik gegenüber ihrem wichtigsten Verbündeten, den Vereinigten Staaten von Amerika, gegen die sich die politische Stoßrichtung der Aktion eindeutig wendet?
Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit noch die politische Wertung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft, Grüner, der am 10. Dezember 1980 in der Fragestunde gesagt hat: „Wir würden derartige Sammlungen, wenn sie wirklich stattfinden würden, politisch für unerträglich halten."?
Teilt die Bundesregierung die Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 23. Juni 1981), daß Sammlungen für Widerstandsbewegungen oder auch Bürgerkriegsparteien in anderen Ländern dann gegen Artikel 26 des Grundgesetzes verstoßen, wenn sie zugleich zu einer schwerwiegenden, ernstlichen und nachhaltigen Beeinträchtigung zwischenstaatlicher Beziehungen führen können und auch in dieser Absicht vorgenommen werden?
Liegen diese Voraussetzungen hier vor?
Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts (vgl. Brief vom 7. Mai 1981 an den Bundesminister des Innern, Az. 510-511.49), im Ergebnis sei festzustellen, „daß die Bundesrepublik Deutschland gegenüber El Salvador verpflichtet ist, organisierte Sammlungen von Geldbeträgen zum Waffenkauf für die FMLN zu unterbinden"?
Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts, die Friendly-Relations-Erklärung verbiete es Staaten, sich in Bürgerkriege anderer Staaten einzumischen, und Staaten hätten auch die Pflicht zu verhindern, daß von ihrem Territorium aus Privatpersonen in organisierter Form ausländischen Aufstandsbewegungen Unterstützung leisten; „eine solche Unterstützung stellen sicherlich Waffenlieferungen dar, aber auch Geldüberweisungen, die zum Waffenkauf bestimmt sind."?
Sieht hier die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Situation als gegeben an, daß völkerrechtliche Normen — trotz des Artikels 25 des Grundgesetzes — innerstaatlich nicht beachtet werden?
Welche Antwort hat der Bundesminister des Innern auf das Schreiben des Senators für Inneres des Landes Berlin, Darendorf, vom 12. Februar 1981 gegeben, in dem er ihn gebeten hat, ihm seine Auffassung mitzuteilen, ob der Guerilla-Krieg der FMLN in El Salvador als Angriffskrieg im Sinne des Artikels 26 Abs. 1 des Grundgesetzes anzusehen sei, bzw. ob die Verwendung des Sammlungsertrags geeignet sei, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören?
Würde die Bundesregierung auch zwei Jahre lang ausschließlich auf die Kompetenz der Bundesländer verweisen, wenn in der Bundesrepublik Deutschland Geld für Waffen für eine Befreiungsorganisation in Polen oder der DDR gesammelt werden würde?