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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Behandlung des Themas "Bundeswehr und Friedenssicherung" im Schulunterricht (G-SIG: 09001448)

Einigung der Kultusministerkonferenz auf eine gemeinsame Empfehlung, Erziehungsziel Frieden in Freiheit, Berücksichtigung des Kräftevergleichs zwischen NATO und Warschauer Pakt im Schulunterricht, Tätigkeit der Jugendoffiziere der Bundeswehr, Beitrag der "kritischen Friedensforschung" zur Friedenserziehung an Schulen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.08.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/186822.07.82

Behandlung des Themas ,,Bundeswehr und Friedenssicherung" im Schulunterricht

der Abgeordneten Berger (Lahnstein), Würzbach, Weiskirch (Olpe), Biehle, Dr. Marx, Dallmeyer, Francke (Hamburg), Ganz (St. Wendel), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Löher, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Sauter (Epfendorf), Voigt (Sonthofen), Wimmer (Neuss), Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Dezember 1980 hat der Bundesminister der Verteidigung die Kultusministerkonferenz gebeten, den Themenkomplex „Bedingungen des Friedens in Europa in unserer Zeit" im Rahmen des Schulunterrichts zu behandeln. Anlaß zu dieser Bitte waren mehrere teils gewaltsame Demonstrationen gegen die Bundeswehr, bei denen deutlich geworden war, daß viele Jugendliche nicht oder nicht genügend über den Zusammenhang zwischen einer zu Verteidigungszwecken aufgestellten, unsere freiheitliche Ordnung sichernden Bundeswehr und der Erhaltung des Friedens in Europa informiert worden sind. Offensichtlich glauben viele, insbesondere jugendliche Mitbürger, die Bundeswehr sichere nicht den Frieden und eine diesen erst begründende freiheitliche Staats- und Rechtsordnung, sondern gefährde ihn sogar. Mehrere wiederum teils gewaltsame Demonstrationen gegen das westliche Bündnis und auch gegen die Bundeswehr selbst gerade in jüngster Zeit lassen darauf schließen, daß dieser gefährliche Irrtum immer stärker verbreitet wird und seine Verbreitung eine wachsende Massenbasis gefunden hat.

Seit der Bitte des Bundesministers der Verteidigung an die Kultusministerkonferenz sind eineinhalb Jahre vergangen, ohne daß diese eine entsprechende Empfehlung an die Kultusminister der Länder bzw. die Landesregierungen oder Landesparlamente beschlossen hat; und das, obwohl seit geraumer Zeit solche Beschlußvorschläge von den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bzw. Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden sind.

Die beiden Vorschläge weichen unseres Erachtens in ihrer Zielsetzung auch inhaltlich stark voneinander ab. Dennoch scheint uns bei genügender Beachtung der Bestimmungen unseres Grundgesetzes, besonders seiner Präambel und der Artikel 1, 24 Abs. 2, Artikel 26 und 87, eine Einigung möglich zu sein. Es wäre eine schlimme Sache, wenn sich die Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr über die Erziehungsziele in den Grundfragen unserer freiheitlichen Existenz verständigen könnten.

Nach unserer Verfassung haben die Länder die Kulturhoheit und damit die Verantwortung für das Schulwesen. Andererseits hat der Bund die Aufgabe, die äußere Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten und dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Eine wesentliche Voraussetzung unserer Sicherheit und der Erhaltung unserer freiheitlichen Friedensordnung ist die Bereitschaft der Bürger, diese Freiheit im Fall ihrer Bedrohung auch zu verteidigen. Ohne diese Bereitschaft könnte der Staat seine vorrangige Aufgabe, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, nicht erfüllen. Es gehört daher auch zu den vorrangigen Aufgaben der Bundesregierung, auf einen Zustand hinzuwirken, der es dem Staat und seinen Einrichtungen erlaubt, diese Aufgabe zu erfüllen.

Die Fraktion der CDU/CSU hat mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 9/1295) die Bundesregierung in diesem Sinn zur Stellungnahme aufgefordert. Es war das besondere Ziel dieser Kleinen Anfrage, die Bundesregierung zu klaren Aussagen zu den elementaren Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik zu veranlassen, in denen sich die beiden genannten Beschlußvorschläge an die Kultusministerkonferenz grundsätzlich unterscheiden. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 9/1394) auf unsere Kleine Anfrage ist diesen wichtigen Fragen in vielfacher Hinsicht ausgewichen, unter Hinweis auf die Kulturhoheit der Bundesländer. Die in dieser Antwort dokumentierte schwächliche Haltung der Bundesregierung ist nicht geeignet, das brennende Problem des zunehmenden Protestes gegen die Bundeswehr, das westliche Bündnis und deren freiheitssichernde Funktion zu lösen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was hat die Bundesregierung seit dem Dezember 1980 unternommen, um eine ihrer eigenen Sicherheitspolitik entsprechenden Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister zur Friedenserziehung an den Schulen zu fördern?

2

Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der Kultusministerkonferenz eindeutig zu erklären, daß die Wahrung des Friedens in Freiheit das Ziel deutscher Sicherheitspolitik ist?

3

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Erziehung zur Freiheit und zu der Bereitschaft, diese zu verteidigen, wesentlicher Bestandteil der Friedenserziehung sein muß?

4

Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß alle staatlichen Gewalten die Aufgabe des Schutzes der Freiheit und der Würde des Menschen erfüllen können, und ist sie bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hemmnisse und Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu beseitigen?

5

Welche Informationen für die Kultusministerkonferenz zur Vorbereitung der von ihr erbetenen gemeinsamen Empfehlung über die Behandlung sicherheitspolitischer Themen hält die Bundesregierung für notwendig, und welche hat sie der Kultusministerkonferenz bisher bereitgestellt?

6

Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, den kürzlich seitens der NATO mit Zustimmung der Bundesregierung erarbeiteten Kräftevergleich zwischen NATO und Warschauer Pakt der Kultusministerkonferenz offiziell zuzuleiten?

7

Ist die Bundesregierung bereit, diesen Kräftevergleich zwischen NATO und Warschauer Pakt den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen?

8

Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 7 aus Drucksache 9/1295 für angemessen, daß in vielen Schulen Jugendoffiziere der Bundeswehr nur dann über die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland informieren dürfen, wenn gleichzeitig ein Repräsentant organisierter Kriegsdienstverweigererverbände seine Position vertreten kann?

9

Betrachtet die Bundesregierung die Beiträge der „kritischen Friedensforschung" als hilfreich für die Friedenserziehung an den Schulen?

10

Da die Bundesregierung mit unserer Auffassung übereinstimmt, daß Frieden ohne Freiheit nicht möglich, die Freiheit also eine Bedingung des Friedens ist, ist die Bundesregierung auch bereit, diese Auffassung der Kultusministerkonferenz zur Kenntnis zu bringen?

Bonn, den 22. Juli 1982

Berger (Lahnstein) Würzbach Weiskirch (Olpe) Biehle Dr. Marx Dallmeyer Francke (Hamburg) Ganz (St. Wendel) Frau Geier Handlos Frau Krone-Appuhn Löher Dr.-Ing. Oldenstädt Petersen Sauter (Epfendorf) Voigt (Sonthofen) Wimmer (Neuss) Pfeifer Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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