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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Weiterentwicklung der Reservistenarbeit zur Stärkung der Gesamtverteidigung unter besonderer Berücksichtigung des bereits jetzt bekannten und sich abzeichnenden Personalfehls und der Finanzplanungsprobleme im Verteidigungsbereich (G-SIG: 09001454)

Verstärkte Anwendung der Verfügungsbereitschaft nach dem Heeresmodell 4, Entwicklung der Zahl der Wehrübungsplätze seit 1970, Einsatz von Reservisten beim Objektschutz, für Zwecke der zivilen Verteidigung sowie im Rahmen des "Host Nation Support", Aufstellung von Reservegroßverbänden aus Reservisten, Bestand an militärischem Großgerät und Struktur der Kommandobehörden, Weiterbildung und Förderung der Reservisten durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Verband

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

16.08.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/188128.07.82

Weiterentwicklung der Reservistenarbeit zur Stärkung der Gesamtverteidigung unter besonderer Berücksichtigung des bereits jetzt bekannten und sich abzeichnenden Personalfehls und der Finanzplanungsprobleme im Verteidigungsbereich

der Abgeordneten Löher, Würzbach, Weiskirch (Olpe), Biehle, Dr. Marx, Berger (Lahnstein), Dallmeyer, Francke (Hamburg), Ganz (St. Wendel), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Sauter (Epfendorf), Voigt (Sonthofen), Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Angesichts der seit vielen Jahren bestehenden Lücken in der Gesamtverteidigung wird die Bundesregierung seit Jahren von der CDU/CSU aufgefordert, mehr für die Glaubwürdigkeit der militärischen und zivilen Verteidigung zu tun. Dieses ist bisher — trotz einer Reihe von Anregungen und Vorschlägen — leider weitgehend unterblieben. Obwohl die Bundesregierung am 5. Mai 1980 eine „Reservistenkonzeption der Bundeswehr" erlassen hat, um dadurch mit einer größeren Einbeziehung des Reservistenpotentials die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern, sind weitere praktische Initiativen der Bundesregierung bisher unterblieben. Im Gegenteil, die schon bestehenden Möglichkeiten der praktischen Reservistenarbeit, wie z. B. das in Übunghalten von Reservisten, wurden nicht genutzt. Insbesondere wurde die Einberufung von verfügungsbereiten Soldaten nicht oder nicht genügend geübt. Dies aber sind Soldaten, welche wegen der nur kurz zurückliegenden aktiven Dienstzeit ohne jede weitere Ausbildung in die aktiven Truppenteile eingegliedert werden können.

Die CDU/CSU hat in den letzten Jahren mehrfach konstruktive Vorschläge gemacht, so z. B. die Förderung der Reservisten für Aufgaben in der Gesamtverteidigung, hier insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung und beim Objektschutz, Unterstützung der Selbstschutzverbände und der Landkreise. Inzwischen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland über eine Million Reservisten, die zwar keine Mob-Beorderung im Rahmen des Verteidigungsumfangs der Bundeswehr mehr haben, die jedoch noch wehrpflichtig sind. Sie werden zu Wehrübungen nicht mehr herangezogen. Damit wird ein erheblicher Teil des verfügbaren Reservistenpotentials nicht genutzt, obwohl vielfältiger Bedarf besteht und die Bereitschaft vieler Betroffener ausdrücklich vorhanden ist.

Die CDU/CSU will daher erreichen, daß gerade diese Reservisten im Rahmen der Gesamtverteidigung für entsprechende Aufgaben verwendet werden und damit die Glaubwürdigkeit und der Wille zur Landesverteidigung deutlich gestärkt werden. Dabei zeigt die von der Bundesregierung herausgegebene „Reservistenkonzeption", die eine der Voraussetzungen für die Einplanung der Reservisten schafft, eine Reihe von Möglichkeiten auf, die personellen und materiellen Reserven stärker als bisher für Aufgaben der Landesverteidigung zu nutzen. So ist diese Konzeption eine Grundlage, die insbesondere Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen unserer Gesamtverteidigung aufzeigt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Zur Nutzung des Reservistenpotentials gehört auch die Verfügungsbereitschaft. Wann, wo, wie oft, bei welchen Truppenteilen und mit welchen Ergebnissen ist die Verfügungsbereitschaft inzwischen erprobt worden?

2

Die Reservistenkonzeption sieht eine verstärkte Anwendung der Verfügungsbereitschaft im Rahmen der Umgliederung in die Heeresstruktur 4 vor. Welche Maßnahmen zur „verstärkten Anwendung" der Verfügungsbereitschaft sind inzwischen angeordnet und durchgeführt worden? Sind überhaupt Soldaten der Verfügungsbereitschaft auf Stellen der Verteidigungs-STAN der aktiven Truppenteile mobilmachungsbeordert bzw. nach dem Erlaß der neuen Reservistenkonzeption mobilmachungsbeordert worden?

3

Die Kampfkraft des Heeres wird nach dem „Heeresmodell 4" wesentlich vom Einsatz von Reservisten abhängen. Welche Maßnahmen sind dazu bisher getroffen worden, und welche Übergangslösungen sind — für welche Bereiche — angeordnet?

4

Wie hoch ist der Anteil an Wehrübungsplätzen für die Verfügungsbereitschaft bzw. für andere Reservisten?

5

Wie hoch war die jährliche Anzahl der Wehrübungsplätze in den Jahren 1970 bis 1981, und wie hoch wird sie in den Jahren 1982 bis 1987 sein? Wurden die Wehrübungsplätze bisher voll ausgenutzt, in welchen Jahren gegebenenfalls nicht, und wenn nicht, warum nicht?

6

Im 2. Haushaltsstrukturgesetz wurde die Anzahl der Wehrübungsplätze gekürzt. In welchen Bereichen wurde gekürzt, wieviel wurde jeweils gekürzt, und wodurch wurden die Kürzungen aufgefangen?

7

Auf Grund der derzeitigen Situation kamen die Innenminister der Länder und der Bundesminister des Innern in einem „Programm für die innere Sicherheit" zu dem Ergebnis, daß sowohl Länder- wie Bundespolizei zu einem alle Erfordernisse abdeckenden Objektschutz nicht in der Lage sind, und die Bundeswehr, der im Rahmen des Artikels 87 a des Grundgesetzes der Objektschutz, auch der zivile, weitgehend zufällt, diesen Auftrag mit ihren Kräften umfassend nicht durchführen kann. Wurden inzwischen geeignete Maßnahmen zur Deckung dieser Lücke durch entsprechende Nutzung des Reservistenpotentials getroffen, und falls ja, welche?

8

Wie viele nicht mobbeorderte Reservisten sind für Zwecke der zivilen Verteidigung eingeplant worden, in welchen Hauptverwendungen und in welchen Bereichen?

9

Liegen konkrete Lösungsvorschläge für den Personenkreis von rund 17 000 Wehrdienstfähigen vor, die nach Auffassung der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr aus dem bundeswehrexternen Bedarf des Katastrophen- und Zivilschutzes herausgezogen und durch Reservisten ersetzt werden könnten?

10

In der Reservistenkonzeption wird festgestellt, daß nichtmobbeorderte Reservisten ein verfügbarer Personalbestand sind, auf den zur Aufstellung zusätzlicher Truppenteile zurückgegriffen werden kann. Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden bisher getroffen, um aus dem verfügbaren Personalbestand Kräfte zur Aufstellung von Reservegroßverbänden einzuplanen und die hierdurch dringend erforderlichen operativen Reserven in der Tiefe des Abwehrraums und dem rückwärtigen Kampfgebiet bereitzustellen?

11

Wodurch ist sichergestellt, daß die vorgesehenen Kommandobehörden, insbesondere im territorialen Bereich so strukturiert sind, daß der mögliche Zuwachs an Aufgaben und der personelle Aufwuchs auch bewältigt werden kann?

12

Wie groß ist der vorhandene Bestand an militärischem Großgerät — einschließlich der persönlichen Ausrüstung und Bewaffnung —, und reicht dieses aus, um die vorgesehenen Reserven auszurüsten und auszustatten, und welche Mittel sind für die gegebenenfalls erforderliche materielle Ergänzung vorgesehen?

13

Aus welchem Bestand werden die im Rahmen des „Host Nation Support" für den Verteidigungsfall vorgesehenen 95 000 Reservisten der Bundeswehr entnommen? Ist vorgesehen, dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr für verschiedene Hilfeleistungen bestimmte Aufgaben zu übertragen, und wenn ja, welche?

14

Die Haushaltsmittel für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr sind seit Jahren real nicht erhöht worden. Sie müssen immer stärker für die Personalaufwendungen in Anspruch genommen werden. Beabsichtigt die Bundesregierung auch in Zukunft eine effektive Weiterbildung und Förderung der Reservisten durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, und ist deshalb beabsichtigt, die Mittel entsprechend der üblichen Kostensteigerungen zu erhöhen?

15

Auf Grund einer Weisung des Inspekteurs des Heeres vom 22. Dezember 1980 war ein Truppenversuch zur Verbesserung der Befähigung des Territorialheeres für den Objektschutz angeordnet. Welche Ergebnisse liegen davon inzwischen vor?

16

Ist im Rahmen der „militärischen Förderung" des Verbands der Reservisten der Deutschen Bundeswehr eine Beteiligung des Reservistenverbands bei der Aufstellung von weiteren Sicherungszügen — über die zunächst vorgesehenen 24 Züge hinaus — geplant, und falls ja, in welchem Umfang?

17

Welche weiteren Pläne zur besseren Nutzung des Reservistenpotentials auf der Grundlage der Reservistenkonzeption liegen vor, insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Bestands an wehrdienstbereiten Reserveunteroffizieren der Personalreserve in der Altersgruppe zwischen 35 und 45 Jahren? Ist insbesondere beabsichtigt, den Bestand dieser Personengruppe durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr auf Eignung überprüfen zu lassen?

Bonn, den 28. Juli 1982

Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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