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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Wahrung der Belange des Sports (G-SIG: 09001463)

Bildung einer "Arbeitsgruppe Sportverträglichkeit", Mitwirkung der Repräsentanten des Sports bei "sportrelevanten" Gesetzesvorhaben seit 1974, Anerkennung des Deutschen Sportbundes als Träger öffentlicher Belange

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.08.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/189303.08.82

Wahrung der Belange des Sports

der Abgeordneten Schwarz, Tillmann, Dr. Schäuble, Frau Hürland, Nelle, Dr. Müller, Clemens, Fischer (Hamburg), Dolata, Sauer (Stuttgart), Müller (Wesseling), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerster (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren hat sich immer mehr gezeigt, daß im Zuge von Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung Belange des Sports (z. B. im Bereich der Steuergesetzgebung, der Sozialversicherung) tangiert werden. Im Gegensatz zu anderen Organisationen und Institutionen wird der Deutsche Sportbund im Stadium der Referentenentwürfe aber nicht gehört bzw. um eine Stellungnahme gebeten, obwohl die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 25. September 1974 auf eine entsprechende Kleine Anfrage (Drucksache 7/2567) der CDU/CSU-Fraktion erklärt hatte: „Die Bundesregierung gewährleistet eine angemessene Mitwirkung der Repräsentanten des Sports in den sportrelevanten Bereichen der Gesetzesarbeit." In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister des Innern zugesagt, eine sog. „Arbeitsgruppe Sportverträglichkeit" zu bilden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wurde eine „Arbeitsgruppe Sportverträglichkeit" gebildet, wer gehört ihr an und wie oft ist sie zusammengetreten, bzw. warum wurde keine Gruppe gebildet?

2

Welche Gesetzesvorhaben seit 1974 sind entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2567 als „sportrelevant" zu bezeichnen, und wie stellte die Bundesregierung bei der Beratung dieser Gesetze von sich aus sicher, daß die Repräsentanten des Sports angemessen mitwirken konnten?

3

Zu welchen „sportrelevanten Gesetzesvorhaben" hat der Deutsche Sportbund von sich aus Stellung genommen, und wie wurde dieses Votum behandelt?

4

Ist die Bundesregierung bereit, um ex officio „eine angemessene Mitwirkung der Repräsentanten des Sports in den sportrelevanten Bereichen der Gesetzesarbeit" sicherzustellen, dem Deutschen Sportbund den Status eines „Trägers öffentlicher Belange" zuzuerkennen, bzw. welche rechtlichen Bestimmungen stehen einem solchen Schritt entgegen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluß des Bundestages des Deutschen Sportbundes vom 21./22. Mai 1982, „durch entsprechende Verhandlungen mit dem Bundesgesetzgeber die Anerkennung als Träger öffentlicher Belange zu erwirken" und gibt es bereits entsprechende Verhandlungen?

Bonn, den 3. August 1982

Schwarz Tillmann Dr. Schäuble Frau Hürland Nelle Dr. Müller Clemens Fischer (Hamburg) Dolata Sauer (Stuttgart) Müller (Wesseling) Dr. Jentsch (Wiesbaden) Gerster (Mainz)

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