Nebentätigkeit von Beamten
der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Broll, Regenspurger, Volmer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Angesichts der sich ständig verschärfenden Lage auf dem Arbeitsmarkt und der immer größeren Zahl der Arbeitslosen mehren sich die öffentlich erhobenen Klagen darüber, daß viele Beamte durch Ausübung einer Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt träten und damit Arbeitsplätze blockierten. Pressemitteilungen zufolge soll der Bund der Steuerzahler die Auffassung vertreten haben, durch ein generelles Verbot der Nebentätigkeit von Beamten könne man 2 500 neue Arbeitsplätze schaffen. Andere Veröffentlichungen sprechen von Umsatzvolumen von 50 Milliarden DM aus diesen Nebentätigkeiten. Verläßliche Zahlen und Unterlagen liegen nicht vor. Zur Begründung verweist z. B. die Bundesregierung darauf, daß eine zentrale Erfassung nicht stattfinde und von den obersten Bundes- und Landesbehörden aussagekräftiges Zahlenmaterial nicht zur Verfügung gestellt worden sei.
Angesichts der Bedeutung des Problems für die gesamte Wirtschaft, den öffentlichen Dienst und im Hinblick auf die Beratung der Gesetzentwürfe zur Beschränkung der Nebentätigkeit, die nach der Sommerpause verstärkt fortgesetzt werden wird, kann diese Entschuldigung nicht länger akzeptiert werden. Eine detaillierte Erfassung muß auf jeden Fall beim Bund in kürzester Frist, aber auch bei den Ländern und Gemeinden möglich sein.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
- Wie viele Beamte übten am 1. August 1982 — im unmittelbaren Bundesdienst, — im mittelbaren Bundesdienst, — bei der Deutschen Bundespost, — bei der Deutschen Bundesbahn eine genehmigte Nebentätigkeit aus?
- In welchen Bereichen wurden diese Nebentätigkeiten ausgeübt, und um wie viele Beamte handelt es sich jeweils?
- Wieviel Stunden an Nebentätigkeit im Monat fallen für die in Frage 1 genannten Beamten durchschnittlich an?
- Wie stellen sich die Verhältnisse bei den Arbeitern und Angestellten im Bundesdienst dar?
- In welcher Weise wird seitens der Behörden des Bundes eine Kontrolle hinsichtlich nicht genehmigter Nebentätigkeiten ausgeübt, wieviel Fälle ungenehmigter Nebentätigkeit sind seit dem 1. Januar 1979 beim Bund bekanntgeworden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Beamten im Bundesdienst, die eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausüben?
- Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beamte am 1. August 1982 — im unmittelbaren Landesdienst, — im mittelbaren Landesdienst und — in den Gemeinden und Gemeindenverbänden in welchen Bereichen und mit welcher durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl eine genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt haben, und wenn nein, ist sie bereit, die Länder zu ersuchen, die entsprechenden Zahlen mitzuteilen?
- Welche Erkenntnisse über nicht genehmigte Nebentätigkeiten seit dem 1. Januar 1979, die Kontrolle durch die Behörden und die geschätzte Zahl ungenehmigter Nebentätigkeiten bei den Ländern, Gemeinden und Gemeindenverbänden hat die Bundesregierung, und ist die Bundesregierung, falls sie über keine oder nur lückenhafte Erkenntnisse verfügt, bereit, die bei den Ländern vorliegenden Erkenntnisse zu erfragen und mitzuteilen?
- Teilt die Bundesregierung die öffentlich vertretene These, — bei einem Verbot der Nebentätigkeit von Beamten könne man 2 500 neue Arbeitsplätze schaffen, — das Umsatzvolumen für Nebentätigkeiten von Beamten betrage rd. 50 Milliarden DM, bzw. welche Erkenntnisse hierüber liegen der Bundesregierung vor?
Fragen8
Wie viele Beamte übten am 1. August 1982 — im unmittelbaren Bundesdienst, — im mittelbaren Bundesdienst, — bei der Deutschen Bundespost, — bei der Deutschen Bundesbahn eine genehmigte Nebentätigkeit aus?
In welchen Bereichen wurden diese Nebentätigkeiten ausgeübt, und um wie viele Beamte handelt es sich jeweils?
Wieviel Stunden an Nebentätigkeit im Monat fallen für die in Frage 1 genannten Beamten durchschnittlich an?
Wie stellen sich die Verhältnisse bei den Arbeitern und Angestellten im Bundesdienst dar?
In welcher Weise wird seitens der Behörden des Bundes eine Kontrolle hinsichtlich nicht genehmigter Nebentätigkeiten ausgeübt, wieviel Fälle ungenehmigter Nebentätigkeit sind seit dem 1. Januar 1979 beim Bund bekanntgeworden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Beamten im Bundesdienst, die eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausüben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beamte am 1. August 1982 — im unmittelbaren Landesdienst, — im mittelbaren Landesdienst und — in den Gemeinden und Gemeindenverbänden in welchen Bereichen und mit welcher durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl eine genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt haben, und wenn nein, ist sie bereit, die Länder zu ersuchen, die entsprechenden Zahlen mitzuteilen?
Welche Erkenntnisse über nicht genehmigte Nebentätigkeiten seit dem 1. Januar 1979, die Kontrolle durch die Behörden und die geschätzte Zahl ungenehmigter Nebentätigkeiten bei den Ländern, Gemeinden und Gemeindenverbänden hat die Bundesregierung, und ist die Bundesregierung, falls sie über keine oder nur lückenhafte Erkenntnisse verfügt, bereit, die bei den Ländern vorliegenden Erkenntnisse zu erfragen und mitzuteilen?
Teilt die Bundesregierung die öffentlich vertretene These, — bei einem Verbot der Nebentätigkeit von Beamten könne man 2 500 neue Arbeitsplätze schaffen, — das Umsatzvolumen für Nebentätigkeiten von Beamten betrage rd. 50 Milliarden DM, bzw. welche Erkenntnisse hierüber liegen der Bundesregierung vor?