Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Anzahl und Gründe
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Werner Dreibus, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/8284) auf die Kleine Anfrage zu Sanktionen im Bereich des SGB II und Sperrzeiten im Bereich des SGB III (Bundestagsdrucksache 16/8011) konnten für die Anzahl der Sanktionen in bestimmten Sanktionsstufen damals noch keine Angaben gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Sanktionen der verschiedenen Stufen bis zur höchsten Sanktionsstufe (Leistungskürzungen auf null Euro) wurden durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) insgesamt, für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ausgesprochen (absolut und in Prozentangaben)?
Welche Gründe führten zur Verhängung von Sanktionen in den jeweiligen Stufen bis hin zur Kürzung auf null Euro Leistung im Jahr 2006, 2007 und 2008 für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren?
Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen und Altersbereiche wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen in den genannten Jahren zurückgenommen?
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II haben nach Antragstellung und einem Sofortangebot ihre Antragstellung aufgegeben bzw. zurückgezogen, also keine Leistungen bezogen?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib und über die Lebensumstände dieser Personen bekannt?
Wie hoch war die Anzahl von Sperrzeiten (differenziert nach Sperrzeitdauer und -grund) beim Leistungsbezug im SGB III im Jahr 2006, 2007 und 2008 (absolut und in Prozentangaben)?
Wie vielen von Sperrzeiten nach dem SGB III betroffenen Personen wurden in den genannten Jahren Arbeitslosengeld II gezahlt, und wie vielen Personen nicht?
Wie viele ausgesprochene Sperrzeiten wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen in den genannten Jahren zurückgenommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Menschen, die durch Leistungskürzungen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III sanktioniert wurden, ihren Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen bestreiten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die Sanktionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschulden und infolgedessen zu Wohnungslosigkeit führte?