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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen

Zahl der zugelassenen militärisch oder zivil genutzen unbemannten Flugkörper, Entwicklung Herstellung, Rechtsgrundlagen für die Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen ausländischer Staaten bzw. deren Streitkräfte, Start- und Landeplätze, Unfälle mit Drohnen, Qualifikation des Bedienungspersonals, Export und Verträglichkeit mit internationalen Rüstungskontrollverträgen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

01.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1334111. 06. 2009

Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Heidrun Bluhm, Lutz Heilmann, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Jan Korte, Dorothee Menzner, Dr. Norman Paech, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen – auch Drohnen oder UAV (Unmanned Aerial Vehicles) genannt – in der zivilen und militärischen Luftfahrt gewinnt seit Jahren immer größere Bedeutung. Die technologischen Fortschritte, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie bei der Miniaturisierung dieser Technologien, eröffnen neue Anwendungsbereiche. Die Bundeswehr entwickelt und beschafft Drohnen für den Bereich der Überwachung und Aufklärung aber auch der Zielerfassung und Bekämpfung von Bodenzielen. Die Polizei und andere Sicherheitsbehörden konzentrieren sich auf den Nutzen dieser Drohnen für die Grenzüberwachung, die Überwachung von Demonstrationen oder den Verkehr. Auch im zivilen Bereich wächst das Interesse am Einsatz von Drohnen, z. B. zur Erstellung von Geländeprofilen und für meteorologische Luftmessungen.

Bislang scheint die Entwicklung und Nutzung von unbemannten Flugkörpern in Deutschland weitestgehend unkoordiniert voranzuschreiten. Es fehlt an einer einheitlichen und umfassenden Regelung für dieses Fluggerät. Weder hinsichtlich der Nutzungsbedingungen für den Luftraum, der Haftungsbedingungen bei Schadensfällen, noch, was diese Drohnen im Einzelfall können dürfen, wurden entsprechende einheitliche Grundlagen geschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie viele Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge) welchen Typs waren mit Stand 1. Juni 2009 in Deutschland registriert und zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach den Betreibergruppen Bundeswehr, andere Sicherheitsbehörden, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Privatpersonen)?

2

In welcher Flughöhe bewegen sich diese Drohnen durchschnittlich und höchstens (bitte aufgeschlüsselt nach Typ)?

3

Welche Treibstoff- bzw. Antriebssysteme verwenden diese Drohnen-Typen jeweils, und wie hoch ist der spezifische CO2-Ausstoß pro Kilometer?

4

Wie hoch ist jeweils der Ausstoß an Luftschadstoffen (laut Bundes-Immissionsschutzgesetz) pro Typ und Kilometer?

5

Wie hoch sind jeweils die Lärmemissionen dieser Drohnen beim Start, bei der Landung und während des Fluges am Boden bei durchschnittlicher Flughöhe?

6

Wie viele Kilometer sind Drohnen über deutschem Territorium in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils geflogen, und wie hoch war der gesamte CO2-Ausstoß durch Drohnen jeweils in diesen Jahren?

7

Wie hat sich die Zahl zugelassener und registrierter Drohnen seit 2000 verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den in Frage 1 genannten Betreibergruppen)?

8

An welchen Projekten für die Entwicklung, Erprobung und Herstellung von Drohnen ist die Bundesregierung seit 2000 beteiligt (bitte aufgeschlüsselt nach beteiligter Behörde, Kosten, Umfang, Programmlaufzeit und Kooperationspartnern)?

9

Welche Unternehmen in Deutschland sind seit 2000 an der Entwicklung, Erprobung und Herstellung von Drohnen für kommerzielle oder staatliche Zwecke im Rahmen beteiligt?

10

Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dürfen gegenwärtig die Drohnen der Bundeswehr und anderer Sicherheitsbehörden den deutschen Luftraum nutzen?

11

Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dürfen derzeit die Drohnen welcher anderen Staaten bzw. deren Streitkräfte den deutschen Luftraum nutzen?

12

Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dürfen derzeit Drohnen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen den deutschen Luftraum nutzen?

13

Wie viele Aufstiegsgenehmigungen wurden jeweils für die zivile gewerbliche und die zivile private Nutzung von Drohnen seit 2000 erteilt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?

14

Wie häufig wurde bislang eine allgemeine Betriebserlaubnis für die Betreiber von Drohnen erteilt (bitte unter Angabe der Betreiber und der Drohnenmodelle)?

15

Auf welchen Flughäfen und Flugplätzen in Deutschland dürfen Drohnen starten und landen?

16

Welche Maßnahmen gewährleisten eine Vermeidung von Konflikten bei Starts und Landungen von Drohnen mit Flugzeugen?

17

Wie viele Abstürze von Drohnen wurden seit 2000 in Deutschland registriert bzw. gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

18

Wie viele Unfälle und Beinahe-Unfällen unter Beteiligung von Drohnen wurden seit 2000 im deutschen Luftraum registriert bzw. gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

19

Wo in Deutschland dürfen und werden derzeit unbemannte Flugkörper erprobt und getestet (bitte getrennt nach militärischen und zivilen Betreibern und mit Angabe der einzelnen Fluggebiete und Flughöhen)?

20

Unter welchen Bedingungen dürfen Drohnen über bewohnten Gebieten zu Testzwecken oder für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden?

21

Existiert in Deutschland ein einheitliches Musterzulassungsverfahren für Drohnen, und wenn nicht, warum nicht?

22

Welche technischen Mindeststandards müssen die Drohnen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfüllen, und wer überprüft dies?

23

Wie wird derzeit gewährleistet, dass die Drohnen nach Verlust des Funkkontakts zur Bodenstation keine Gefährdung für den Luftverkehr und die Menschen am Boden werden?

24

Welche Qualifikation und Anforderungen müssen die (Boden-)Pilotinnen und (Boden-)Piloten von Drohnen erfüllen, und wie wird dies überprüft?

25

Unter welchen Bedingungen dürfen bewaffnete Drohnen den deutschen Luftraum nutzen?

26

Über welche Fähigkeiten im Bereich der Aufklärungs- und Überwachungstechnik dürfen von Unternehmen und Privatpersonen betriebene Drohnen verfügen, die den deutschen Luftraum nutzen, und wie wird dies überprüft?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die Verwendung von Drohnen missbräuchlich und widerrechtlich Daten erhoben werden und hierdurch unter anderem Industriespionage und Verletzungen der Privatsphäre erleichtert werden können?

28

Welche Regelungen gibt es derzeit für den Umgang mit Daten (Speicherung, Weitergabe) über unbeteiligte Dritte, die bei der Verwendung von Drohnen über bewohntem oder öffentlich genutztem Gebiet gewonnen werden?

29

Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung umzusetzen, um solche missbräuchlichen Verwendungen auszuschließen?

30

Welche anderen Risiken und Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei einer verstärkten Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen, und was plant sie deswegen zu unternehmen?

31

Wie wird derzeit die Kommunikation zwischen Flugsicherung, den Betreiberinnen und Betreibern von Drohnen und anderen Teilnehmern am Luftverkehr koordiniert, und hält die Bundesregierung die Qualität der Kommunikation und Abstimmung für ausreichend, und wenn nicht, wo sieht sie Handlungsbedarf?

32

Hat die Bundesregierung seit 2000 Genehmigungen für den Export von Drohnen-Technologie bzw. Drohnen erteilt, und wenn ja, an welche Staaten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und dem Wert der Genehmigungen)?

33

In welchem Umfang wurde seit 2000 Drohnen-Technologie aus Deutschland exportiert und nach Deutschland importiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe des Empfänger- bzw. Lieferlandes)?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken, die eine Weiterentwicklung der Drohnen – Reichweite, Traglast und Fähigkeiten – für internationale Rüstungskontrollverträge bedeutet, allen voran das Raketentechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime – MTCR)?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Gesetze und Verordnungen zum Luftverkehr und der Flugsicherheit eine einheitliche und rechtliche Grundlage für die Zulassung, den Betrieb und die technische Ausstattung von Drohnen herbeizuführen (bitte mit Begründung)?

36

Welche Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls in dieser Hinsicht zu unternehmen?

37

Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um eine einheitliche Regelung der zivilen Nutzung des Luftraums durch Drohnen auf europäischer Ebene, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hier wann unterbreitet?

Berlin, den 9. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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