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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des NATO-Gipfels (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12768)

<span>Folgen des Polizeieinsatzes im Rahmen der Proteste Anfang April 2009 gegen den NATO-Gipfel, Beteiligung von Angehörigen der deutschen Länderpolizeien, Angaben über den Umfang der eingesetzten französischen Sicherheitskräfte und über die französische Strategie gegen Demonstrationen, Weitergabe deutscher Informationen an französische Grenzsicherungskräfte, Mitteilung personengebundener Daten, Ausreiseverbote, Wasserwerfer-Einsatz der deutschen Bundespolizei</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

02.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1333711. 06. 2009

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des NATO-Gipfels (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12768)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Zusammenhang mit den Protesten gegen den NATO-Gipfel Anfang April in Strasbourg/Baden-Baden kam es zu vielfältigen Grundrechtseinschränkungen und Übergriffen durch eingesetzte Polizeibeamte. Der umfassenden Aufklärung der Polizeimaßnahmen entzieht sich die Bundesregierung. In ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/12966) verweigert sie Ausführungen zur Polizeitaktik in Strasbourg unter Hinweis auf die Zuständigkeit der französischen Behörden, zu denen sie, die Bundesregierung, „keine Stellung“ nehmen wolle.

Die bloße Angabe von Zahlen und Fakten sowie die Information über mit den französischen Behörden getroffene Absprachen stellt aber keine „Stellungnahme“ dar. Möglichst umfangreiche Informationen sind vielmehr geboten, weil es auch um die Kontrolle des Verhaltens deutscher Behörden bzw. ihrer Vertreter geht. Schließlich haben in Strasbourg auch mehrere tausend deutsche Staatsbürger demonstriert, die mit deutscher Unterstützung mit Wasserwerfern und Tränengas beschossen worden sind. Hieraus resultiert eine Verantwortung der Bundesregierung, ein Verstecken hinter der französischen Einsatzführung ist unangemessen.

Hinterfragt werden muss auch die Praxis der Datenweitergabe an französische Behörden. So liegen der Fraktion DIE LINKE. Berichte von Demonstrantinnen und Demonstranten vor, die sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen Ausreiseuntersagungen durch die Bundespolizei gewehrt hatten. Beim erneuten Versuch, die Grenze nach Frankreich zu übertreten, sollen Bundespolizisten französischen Grenzbeamten dann empfohlen haben, diesen Personen, denen man die Ausreise nicht mehr verbieten konnte, nunmehr die Einreise nach Frankreich zu untersagen. Teilweise hätten deutsche und französische Kräfte den gleichen Computer benutzt, so dass sich der Verdacht der illegalen Datenweitergabe aufdrängt. Unabhängig davon würden Urteile deutscher Gerichte durch solch ein Verhalten ad absurdum geführt.

Fragen wirft ebenfalls die Aussage der Bundesregierung auf, es seien keine Kräfte des Technischen Hilfswerks (THW) in Strasbourg eingesetzt gewesen. Der Fraktion DIE LINKE. liegen Augenzeugenberichte und Fotos vor, die Boote mit der Aufschrift „THW Lörrach“ zeigen, die französische Polizisten transportiert haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwieweit treffen Informationen der Fraktion DIE LINKE. zu, denen zufolge Bundespolizisten mündliche Informationen über solche Demonstrantinnen und Demonstranten, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ihr Recht auf Ausreise erstritten hatten, an französische Grenzsicherungskräfte übermittelt haben mit dem Effekt, diese zum Aussprechen eines Einreiseverbotes zu motivieren?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage haben Bundespolizisten dabei gehandelt?

b) Wurden die französischen Kräfte dabei darauf hingewiesen, dass die betreffenden Demonstranten in deutschen Polizeidateien gespeichert sind?

c) Hält die Bundesregierung eine solche Praxis, französischen Kräften eine Einreiseverweigerung zu empfehlen, für legitim, da sie ja darauf hinausläuft, gerichtliche Entscheidungen faktisch zu unterlaufen?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, Ausreiseuntersagungen seien nicht nur ein juristisches Problem, dessen Nachprüfung Sache der Verwaltungsgerichte ist, sondern auch ein politisches Problem, und wenn ja, ist die Bundesregierung nun bereit, detaillierte Gründe für die 121 erteilten Ausreiseuntersagungen anzugeben, und wenn nein, warum nicht?

3

Aus welchen Quellen stammen die in Antwort zu Frage 28f auf Bundestagsdrucksache 16/12966 genannten 433 „aus dem Ausland“ übermittelten Personalien?

a) Aus welchen Staaten und von welchen Stellen dort stammen diese Daten genau?

b) Welche Gewissheit hat die Bundesregierung, dass es sich bei den darin bezeichneten Personen tatsächlich um „potentiell gewaltbereite“ handelt, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um diese Gewissheit sicher zu erlangen?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen Empfang, Speicherung, Nutzung und Weitergabe dieser Daten?

d) Sind diese Daten von deutscher Seite aus angefordert worden oder unaufgefordert eingegangen?

e) Bei welcher deutschen Behörde sind diese Daten eingegangen, und werden sie dort weiterhin gespeichert, und wenn ja, unter welcher Bezeichnung, in welcher Form (Liste, Datei o. Ä.), für welchen Zweck und mit welcher Speicherfrist?

f) Sind diese Daten mittlerweile auch noch an andere ausländische Behörden übergeben worden oder ist dies noch beabsichtigt (beispielsweise an italienische Behörden in Zusammenhang mit dem G8-Gipfel), und wenn ja, an welche?

4

Zu welchem Zweck erhielt die Bundespolizei am 3. April 2009 Listen zu 115 Personen, die in Strasbourg festgenommen worden waren?

a) Hat die Bundespolizei diese Listen angefordert oder unaufgefordert zugestellt bekommen?

b) Wo befindet sich diese Liste bzw. die Daten heute, und zu welchem Zweck, und auf welcher Rechtsgrundlage?

5

Hatten die Wasserwerfereinheiten der Bundespolizei, die am 4. April 2009 Demonstrantinnen und Demonstranten in Strasbourg mit Wasser und Tränengas beschossen, Gelegenheit, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme eigenständig zu prüfen, und wenn ja, wer genau hat diese Prüfung vorgenommen, und mit welchem Ergebnis?

6

Waren Bundespolizisten auch daran beteiligt, jene friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten mit tränengasvermischtem Wasser zu beschießen, die am Vormittag des 4. April 2009 versuchten, zur angemeldeten Auftaktkundgebung auf der Rheininsel zu gelangen?

7

Waren Polizistinnen und Polizisten der Bundesländer ebenfalls in Strasbourg eingesetzt, und wenn ja, wie viele, an welchen Orten, mit welchen Aufgaben, aus welchen Bundesländern, und inwiefern waren sie am Einsatz gegen Demonstrantinnen und Demonstranten beteiligt?

8

Wie kommt es, dass die Bundesregierung nach eigenen Angaben „keine Informationen“ über Tätigkeiten der schweizerischen Luftwaffe in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel hat, obwohl zum einen die Schweizer Tageszeitung „blick“ vom 5. April 2009 über den Einsatz von Drohnen und zum anderen das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Pressemitteilung vom 3. April 2009 über Maßnahmen der Luftsicherung informierte?

9

Sind deutsche Sicherheitsbehörden von französischer Seite darüber unterrichtet worden, wie viele französische Polizisten, Militär- und Gendarmerieangehörige anlässlich des NATO-Gipfels eingesetzt wurden?

10

Sind deutsche Sicherheitsbehörden von französischer Seite darüber unterrichtet worden, wie die Einsatzstrategie gegen Demonstrationen und Protestaktionen gestaltet werden sollte?

11

Sind deutsche Sicherheitsbehörden am 3., 4. und 5. April 2009 zeitnah über die polizeilichen Maßnahmen in Strasbourg unterrichtet worden?

12

Weigert sich die Bundesregierung weiterhin, Angaben zu machen zu

a) der Zahl der von französischer Seite eingesetzten Polizisten, Militär- und Gendarmerieangehörigen,

b) der von den französischen Behörden verfolgten Strategie gegen Demonstrationen und Protestaktionen, insbesondere der Umstände, unter denen Demonstrantinnen und Demonstranten unter Wasser- und Tränengasbeschuss genommen wurden,

c) aus welchem Grund?

d) Inwiefern sieht sie bereits in den Informationen über Zahlen und Fakten eine „Stellungnahme“?

e) Wie bewertet die Bundesregierung das Recht des Parlaments, über Maßnahmen der Bundespolizei, auch über Unterstützungsmaßnahmen, die sie anderen Polizeikräften bei der Bekämpfung von Demonstrationen gibt, Auskunft zu erlangen?

f) Befürchtet die Bundesregierung diplomatische Verwicklungen, wenn sie Einzelheiten über das Vorgehen der französischen Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten mitteilt?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Boote mit der Aufschrift „THW Lörrach“ am 4. April 2009 auf dem Kanal entlang der Straße „Quai des Belges“ französische Polizisten transportiert haben, und wenn ja, wie ist das mit der bisherigen Aussage der Bundesregierung vereinbar, das THW habe keine Kräfte in Strasbourg eingesetzt?

Berlin, den 8. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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