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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Betriebsrisiken bei atomaren Zwischenlagern für Brennelemente (G-SIG: 16011041)

Standorte atomarer Zwischenlager, Betriebserlaubnis der Lager, Befüllstand mit Brennelementen, Bedrohungslage durch terroristische Handlungen, Konzept für Endlager <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/261218. 09. 2006

Betriebsrisiken bei atomaren Zwischenlagern für Brennelemente

der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei der Nutzung der Atomenergie fallen u. a. hoch radioaktive Abfälle in Form von abgebrannten Brennstäben an. Nach ihrer Nutzung müssen die strahlenden Brennelemente an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) über Jahre zur Abkühlung vorübergehend oberirdisch aufbewahrt werden. Dazu sind so genannte atomare Zwischenlager vorgesehen. Diese sind letztlich aber nur für eine zeitlich begrenzte Nutzung geeignet. Für die dauerhafte Verwahrung der Brennstäbe soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Endlager betrieben werden.

Wie im Magazin „DER SPIEGEL“, Nr. 37, vom 11. September 2006 und in der Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ vom 12. September 2006 berichtet wurde, ist die Realisierung eines geeigneten Endlagerstandortes strittig. Bei der Regierungskoalition liegen diesbezüglich zwischen CDU/CSU und SPD offenkundig Differenzen über das weitere Vorgehen vor. Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Arbeit befindliches „Endlagersuchgesetz“ wurde bisher vom Kabinett nicht verabschiedet. Bereits die vorige rot-grüne Bundesregierung hat dem Parlament keine Initiative zur Lösung des Problems vorgelegt.

Das führt zu Fragen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit von Zwischenlagern, da die Anlagen nur für die vorübergehende Aufbewahrung von Kernbrennstoffen vorgesehen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

An welchen deutschen AKW-Standorten sind atomare Zwischenlager zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente in Betrieb?

2

Für welche deutschen AKW-Standorte sind atomare Zwischenlager zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente in Planung bzw. in der Genehmigung?

3

Für welche deutschen AKW-Standorte sind keine atomaren Zwischenlager zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente vorgesehen, warum jeweils nicht?

4

Welche Mengen an Brennstäben sind jeweils in den Jahren 2000 bis 2005 an den einzelnen deutschen AKW-Standorten angefallen, und welche Mengen wurden dabei jeweils in den einzelnen Zwischenlagern eingelagert?

5

Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die genehmigten bzw. geplanten oder in der Genehmigung befindlichen Zwischenlager Änderungen, zusätzlicher technischer Aufwand oder weitere Kosten aufgrund der aktuellen Bedrohungslage durch terroristische Handlungen?

6

Ist auszuschließen, dass an einzelnen Standorten Brennelemente über den technisch-physikalisch notwendigen Zeitraum hinaus aufbewahrt werden; wie wird die Antwort begründet?

7

Wie lange können im Sinne der Genehmigung der Anlagen Brennelemente über den technisch-physikalisch notwendigen Zeitraum hinaus an den einzelnen Standorten jeweils gelagert werden, und wird dadurch die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen (AKW und Zwischenlager) beeinflusst; wie wird die Antwort begründet?

8

Wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Findung eines geeigneten Endlagers für Brennelemente vorlegen, das ein gründliches Suchverfahren nach nachvollziehbaren wissenschaftlichen Kriterien und eine Beteiligung der Öffentlichkeit garantiert?

Berlin, den 18. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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