Entwicklung des Integrationsprogramms des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden, gemäß § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, in dem die bestehenden Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Drittstaatsangehörige und Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt werden. Ziel des Integrationsprogramms ist es, „praxisrelevante Strategien für eine bedarfsorientierte, effektive und nachhaltige Integrationsförderung zu erarbeiten und umzusetzen“ (Integrationsaktivitäten des Bundes, Bestandsaufnahme im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Integration vom 4. August 2005, S. 30). Neben den Ländern, Kommunen und den Ausländerbeauftragten sollen darüber hinaus Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände an der Entwicklung des Integrationsprogramms beteiligt werden (siehe § 45 AufenthG). Es ist vorgesehen, jährlich Schwerpunkte in einzelnen Handlungsfeldern zu setzen. Für das Jahr 2005 haben sich der Bund und die Länder auf die Sprachförderung als erstes Schwerpunkthandlungsfeld geeinigt und dazu Arbeitsgruppen eingerichtet, die Empfehlungen als Basis für das Integrationsprogramm entwickeln sollen. Die Arbeitsgruppen behandeln die Sprachförderung im Kindergarten und in der Schule, beim Übergang zur Berufs- und Hochschulausbildung etc. Parallel dazu hat das BAMF eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Im Jahr 2006 sollte nach Auskunft des BAMF mit dem Handlungsfeld der beruflichen Integration als zweiter Schwerpunkt begonnen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und welche gesellschaftlichen Interessenverbände sind bisher an der Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms beteiligt worden (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/ Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)?
In welcher institutionellen Form (Runder Tisch, Beirat etc.) findet diese Beteiligung statt, und welche Befugnisse haben die Mitglieder?
Wie werden die Länder und die Kommunen in die Entwicklung des Integrationsprogramms einbezogen?
Welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind an der Steuerungsgruppe und jeweils an den einzelnen Arbeitsgruppen beteiligt (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)?
Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Einbindung von Verbänden und Organisationen in die Steuerungsgruppe und in die einzelnen Arbeitsgruppen zur Sprachförderung bzw. zum Schwerpunktthema „Berufliche Integration“?
Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse besitzt die Steuerungsgruppe?
Welche konkreten Arbeitsschritte hat das BAMF im Jahr 2006 in Bezug auf das zweite Schwerpunkthandlungsfeld der beruflichen Integration unternommen?
Wurden Arbeitsgruppen dazu gegründet?
Wenn ja, welche und welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind daran beteiligt (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)?
Welche Ziele und Empfehlungen wurden bisher zu den jeweiligen Schwerpunktthemen erarbeitet?
Wann sind erste Zwischenberichte der Arbeitsgruppen zu den beiden Schwerpunktthemen zu erwarten und werden sie veröffentlicht?
Wenn nicht, warum nicht?
Worin unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung die Erarbeitung eines bundesweiten Integrationsprogramms von der Entwicklung eines „Nationalen Aktionsplan Integration“, der infolge des Integrationsgipfels durch sechs Arbeitsgruppen erarbeitet werden soll, in denen ebenfalls Vertreter/Vertreterinnen der Länder, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Gruppen gleiche Themen wie frühe Sprachförderung und Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt beraten?
Warum erachtet die Bundesregierung es für notwendig, sowohl ein bundesweites Integrationsprogramm als auch einen Nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten?