Verkehrssicherheit
der Abgeordneten Daubertshäuser, Bamberg, Curdt, Duve, Kretkowski, Pauli, Wimmer (Eggenfelden), Müller (Schweinfurt), Schreiber (Solingen), Frau Dr. Martiny-Glotz, Haar, Dr. Steger und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auch wenn seit 1970 die Zahl der Verkehrstoten trotz einer beachtlichen Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes von rund 19 000 Verkehrstoten auf rund 11 680 im Jahre 1981 vermindert werden konnte, so darf dieser Erfolg nicht zu einem Nachlassen der Bemühungen um eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit führen. Erfolge, die andere Länder bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorweisen können, müssen Herausforderung für alle Verantwortlichen sein. Ein entscheidender Durchbruch ist nötig und erscheint möglich. Die Halbierung allen menschlichen Leids und aller volkswirtschaftlichen Verluste – wie es die Kommission für Verkehrssicherheit formuliert hat – muß erreicht werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hat sich das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1970 im einzelnen entwickelt? — Unfälle mit Personenschaden, — Getötete, — Schwerverletzte, — innerhalb von Ortschaften, — außerhalb von Ortschaften
Wie war der Verlauf der Unfallentwicklung für besondere Gruppen von Verkehrsteilnehmern mit erhöhtem Risiko wie Fußgänger, Radfahrer, Kinder, ältere Mitbürger und Behinderte?
Wie war im gleichen Zeitraum die Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes und deren Fahrleistungen, und wie wird vor dem Hintergrund dieser Entwicklung das Unfallgeschehen seit 1970 beurteilt?
Wie hoch wird der volkswirtschaftliche Schaden geschätzt, der durch die Straßenverkehrsunfälle verursacht wird?
Wie hoch ist der für Verkehrssicherheitsmaßnahmen erbrachte Aufwand — im Straßenbau, — im Fahrzeugbau, — in der Verkehrserziehung und -aufklärung, — im Rettungswesen, — in der Verkehrsüberwachung unter Einbeziehung auch der Aufwendungen privater Organisationen und Unternehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Programms der Bundesregierung vom 23. November 1973 zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" und seiner Einzelmaßnahmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Verkehrssicherheitsprogramm angesichts der Entwicklung des Unfallgeschehens und vor dem Hintergrund inzwischen gewonnener Erkenntnisse und Erfahrungen für das Ziel –Halbierung allen menschlichen Leids und aller volkswirtschaftlichen Verluste – überarbeitet und neu vorgelegt werden sollte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften und auf Bundesstraßen sowie die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen für Pkw und Lkw, und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Unfallursache „nicht angepaßte Geschwindigkeit"?
Wie beurteilt die Bundesregierung den heutigen Stand der Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge sowie die Wirksamkeit angebotener zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen für Kraftfahrzeuge?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbaustand des deutschen Straßennetzes in bezug auf Verkehrssicherheit?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und die Notwendigkeit, in der Verkehrserziehungsarbeit, der Verkehrsaufklärung sowie der Öffentlichkeitsarbeit Erfahrungen anderer Länder aufzugreifen?
Was bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung konkret „Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer" angesichts der Erkenntnis, daß bei der weit überwiegenden Mehrzahl aller Verkehrsunfälle menschliches Fehlverhalten die Unfallursache ist?
Welche Erfahrungen aus dem Ausland liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit regulierender Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie — Geschwindigkeitsbegrenzungen, — Alkoholvorschriften, — Helmtragevorschriften für Motorradfahrer, — Gurtanlegepflicht sowie deren Durchsetzung und Überwachung vor?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung solchen Vorschriften für die Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bei, und wie beurteilt sie deren Durchsetzungsmöglichkeiten?