BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ermittlungen zu angeblich gefälschten Herkunftsangaben von ausländischen Staatsangehörigen bzw. Eingebürgerten (G-SIG: 16010721)

Recherchierbarkeit von Identitäts- und Herkunftsangaben, insbes. bei Staatsangehörigen aus Libanon und Türkei, Ermittlungsgruppen, bilaterale Vereinbarungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/178708. 06. 2006

Ermittlungen zu angeblich gefälschten Herkunftsangaben von ausländischen Staatsangehörigen bzw. Eingebürgerten

der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Kersten Naumann, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Berlin besteht seit dem Jahr 2000 eine „Gemeinsame Ermittlungsgruppe ident“ von Landeskriminalamt und Ausländerbehörde, die angeblich gefälschte Herkunftslandsangaben von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen und Eingebürgerten untersucht (Berliner Morgenpost vom 26. April 2004). Die Berliner Ausländerbehörde vermutet, dass manche der mehreren tausend libanesischen Flüchtlinge in Wahrheit aus der Türkei stammen und sich angeblich als staatenlose Libanesen ausgeben, da eine Abschiebung in den Libanon kaum möglich ist. Die Behörden beziehen sich dabei auf Auskünfte türkischer Behörden, die aufgrund von Registerauszügen eine türkische Staatsangehörigkeit der Betroffenen behaupten (DER TAGESSPIEGEL vom 3. Januar 2006).

Bereits 2001 hatten die Caritas, die Diakonie Hannover und Pro Asyl die pauschalen Verdächtigungen gegenüber tausenden staatenlosen Kurden aus dem Libanon für nicht haltbar erklärt: Ergebnisse einer Recherchereise in den Libanon und in die Türkei hätten gezeigt, dass allein die Tatsache, dass eine Person bzw. eine Familie in einem türkischen Register aufgeführt ist, das Vorliegen einer türkischen Staatsangehörigkeit zwar als wahrscheinlich, aufgrund der Fortschreibung der Register auch für vor 1930 Ausgereiste jedoch nicht als sicher erscheinen lässt. Diese Register würden fortgeschrieben, und zwar ohne Kenntnisse der Betroffenen, auch wenn diese im Libanon oder in Deutschland leben. Oft seien Angaben über Kinder, Geburtsdaten und -orte falsch. Außerdem käme türkischen Registrierangaben im Falle der arabisch sprechenden Kurdinnen und Kurden aus dem Libanon weniger Beweiswert zu als Registerunterlagen und anderen Bescheinigungen aus dem Libanon (Pressekonferenz vom 8. Mai 2001).

Die Berliner Beratungsstelle „reach out“ für Opfer von Rechtsextremismus und Rassismus berichtet, dass sich ausländische Staatsangehörige bzw. Eingebürgerte aus dem Libanon mit der Bitte um Unterstützung an sie gewandt hätten, da diese als überaus gewalttätig erlebte Hausdurchsuchungen durch die Ermittlungsgruppe „ident“ und Ermittlungsverfahren wegen falscher Herkunftsangaben ausgesetzt seien (Brief Nabila I. an den Bürgermeister von Berlin).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchen Bundesländern bestehen nach Erkenntnissen oder mit Wissen der Bundesregierung Ermittlungsgruppen wie in Berlin, die sich mit angeblich gefälschten Angaben über das Herkunftsland von Drittstaatsangehörigen bzw. Eingebürgerten und ihren Familien befassen?

2

Wurden seit dem Jahr 2000 im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) diese Ermittlungsgruppen und ihre Arbeit behandelt, und wenn ja, mit welchen Inhalten, Zielen und Ergebnissen?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage nutzen deutsche Behörden die türkischen Register bzw. wird der Austausch der Angaben aus den türkischen Registern an die betreffenden Behörden in Deutschland ermöglicht, und welche Vereinbarungen diesbezüglich bestehen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Grundlagen, auf denen diese Ermittlungsgruppen in den einzelnen Bundesländern arbeiten?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Ermittlungsgruppen in den Bundesländern?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass allein die Tatsache, dass eine Person bzw. Familie in einem türkischen Register aufgeführt ist, das Vorliegen der türkischen Staatsangehörigkeit zwar als wahrscheinlich, aufgrund der Fortschreibung der Register für die vor 1930 Ausgereisten jedoch nicht als sicher erscheinen lässt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass türkische Register ohne Wissen der Betroffenen fortgeschrieben wurden, gleich ob diese im Libanon, in der Bundesrepublik Deutschland oder anderswo auf der Welt leben und auf diese Weise in diesen Registern eine Familie mit mal mehr, mit mal weniger Kindern auftauchen, Geburtsdaten und -orte häufig falsch sind?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kinder und Kindeskinder, die im Libanon geboren wurden bzw. im Kleinstkinderalter waren, als die Eltern in die Bundesrepublik einreisten, ggf. gar keine Kenntnis von einer eventuellen türkischen Staatsangehörigkeit, türkischen Namen oder Fortführung der Familienverhältnisse in türkischen Registern haben können?

9

Inwieweit kommt nach Auffassung der Bundesregierung den türkischen Registerangaben im Falle der arabisch sprechenden Kurden, die sich im Libanon aufhielten, mehr Beweiswert zu als Registerunterlagen oder auch nur Bürgermeister- oder Hebammenbescheinigungen aus dem Libanon?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Ermittlungsgruppen wegen des Verdachts auf falsche Identitätsangaben eingeleitet wurden, wie viele Personen hiervon betroffen waren und wie viele abgeschlossen wurden (wenn ja, bitte nach Bundesland, Alter und – ursprüngliche und jetzige – Nationalität der betroffenen Personen auflisten)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der abgeschlossenen Verfahren zur Feststellung einer aus polizeilicher Sicht falschen Identitätsbzw. Herkunftsangabe der Betroffenen führten (wenn ja, bitte nach Bundesland, Alter und – ursprüngliche und jetzige – Nationalität der betroffenen Personen auflisten)?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Fällen die abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungsverfahren zur Rücknahme der Einbürgerung der Betroffenen führten, und wie viele Personen davon betroffen führten (wenn ja, bitte nach Bundesland, Alter und – ursprüngliche und jetzige – Nationalitäten auflisten)?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Fällen die abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungsverfahren zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis, zu einer Ausweisung bzw. zur Abschiebung der Betroffenen führten, wie viele Personen davon betroffen waren und wohin diese abgeschoben wurden (wenn ja, bitte nach Bundesland, Alter und Nationalitäten auflisten)?

14

Welchen Straftatbestand würden nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls ausländische Staatsangehörige bzw. Eingebürgerte erfüllen, deren Eltern eine oft über zehn Jahre zurückliegende falsche Angabe zum Herkunftsland machten, von der die betroffene Person jedoch keine Kenntnis hat?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall von Angehörigen von Personen, die eine oft über zehn Jahre zurückliegende falsche Angabe zum Herkunftsland machten, von der die Angehörigen jedoch keine Kenntnis hatten, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen