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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zivilklausel für das Karlsruher Institut für Technologie

<span>Keine Übertragung der im Gesellschaftervertrag des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) enthaltenen Klausel zur Verpflichtung der Forschung auf zivile Zwecke auf das durch Zusammenschluss mit der Universität Karlsruhe gebildete KIT: Haltung der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der atomaren Aufrüstung während des Kalten Krieges, Trennung von Nuklear- und Rüstungsforschung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1351017. 06. 2009

Zivilklausel für das Karlsruher Institut für Technologie

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Karin Binder, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) sowie die Universität Karlsruhe fusionieren zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Derzeit wird der Gesetzentwurf für die zu schaffende Körperschaft öffentlichen Rechts im Land Baden-Württemberg verhandelt. Dem ging umfangreiche Abstimmungen zwischen Bundes- und Landesregierung voraus. KIT soll laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „modellbildende Funktion entfalten“ (Bundestagsdrucksache 16/10131).

Der Gesetzentwurf und die mit dem Bund getroffene Verwaltungsvereinbarung sehen vor, dass zwei Personalkörper gebildet werden, um die unterschiedlichen Missionen von Universität und Großforschungseinrichtung abzubilden. Die im Gesellschaftervertrag des FZK enthaltene Klausel zur Verpflichtung der Forschung auf zivile Zwecke soll demnach nicht auf die Gesamteinrichtung übertragen werden. Laut Zeitungsberichten sieht der baden-württembergische Wissenschaftsminister Dr. Peter Frankenberg eine Zivilklausel „in einem demokratischen Rechtsstaat mit einer demokratischen Armee“ für überflüssig an (die tageszeitung vom 28 Mai 2009).

Da das FZK traditionell einen Schwerpunkt in der Energieforschung auch im nuklearen Bereich setzt, könnten zukünftig ohne eine solche Klausel Nuklear- und Rüstungsforschung unter einem Dach stattfinden. Dagegen wendet sich ein internationaler Appell von 60 Personen des öffentlichen Lebens, darunter der Bürgermeister der japanischen Stadt Hiroshima und der Physiknobelpreisträger Jack Steinberger. Der Aufruf wurde initiiert durch die Organisation INES (International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility) vom 25. Mai 2009.

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung weist Prof. Dr. Erhard Denninger (Universität Frankfurt/Main, siehe http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf) nach, dass eine Zivilklausel entgegen der Auffassung der Landesregierung von Baden-Württemberg gesetzlich zulässig sei und nicht der verfassungsmäßig garantierten Wissenschaftsfreiheit widerspreche.

Die Bundesregierung hat sich in der oben zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage für einen Erhalt der Zivilklausel für den Teil Großforschung des KIT ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Position hat die Bundesregierung zur Übernahme der so genannten Zivilklausel in den Verhandlungen mit der Landesregierung Baden-Württembergs vertreten?

2

Hat sich die Bundesregierung für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Zivilklausel auf den Bereich der Universität Karlsruhe im Rahmen des Fusionsprozesses eingesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Anwendung und Wirksamkeit der Zivilklausel am FZK vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen mit der atomaren Aufrüstung während des Kalten Krieges?

4

Welche Gründe sprechen heute aus Sicht der Bundesregierung für eine Beibehaltung der Trennung von Nuklearforschung und Rüstungsforschung am KIT?

5

Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der im o. g. Zeitungsbericht zitierten Auffassung von Wissenschaftsminister Dr. Peter Frankenberg überein, dass eine solche Zivilklausel in einem demokratischen Rechtsstaat unnötig sei?

6

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der o. g. Position des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Erhard Denninger zu, dass die für das FZK geltende Zivilklausel mit der im Grundgesetz verankerten Wissenschaftsfreiheit vereinbar sei?

Berlin, den 15. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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