Kommunale Steuerausfälle als Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Katrin Kunert, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach verschiedenen Pressemeldungen droht einer Reihe von Kommunen in Südbrandenburg und Ostsachsen in diesem und in den kommenden Jahren ein Rückgang der Gewerbesteuerzahlungen von Seiten des Vattenfall-Konzerns um insgesamt rund 23 Mio. Euro. Ursache für den Einnahmeausfall sei demnach weniger eine Verschlechterung der Gewinnentwicklung der einzelnen Vattenfall-Unternehmen in der Region. Vielmehr beabsichtige der Konzern dadurch Steuern zu sparen, dass er von den Möglichkeiten zur Bildung einer gewerbesteuerlichen Organschaft Gebrauch macht. Infolgedessen würde die Niederlausitz in die Mithaftung für die verlustbringenden Atommeiler des Konzerns an der Unterelbe genommen werden.
Bereits im Jahr 2002 musste die Stadt Schwäbisch Hall dramatische Einnahmeverluste hinnehmen als die Gewerbesteuereinnahmen einer ortsansässigen Bausparkasse ausblieben. Auch hier hatte die DZ-Bank als Mutter der Bausparkasse von den Verlustverrechnungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Obwohl die Bausparkasse für das Jahr 2002 ein Rekordergebnis verzeichnen konnte, sanken die Gewerbesteuereinnahmen der Kommune von rund 67 Mio. Euro auf rund 15 Mio. Euro. Auch in den darauffolgenden Jahren konnten diese Verluste nicht annähernd kompensiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wann, und warum wurde die Rechtsgrundlage zur Bildung einer gewerbesteuerlichen Organschaft geschaffen?
Ist die Bundesregierung mit den o. g. Sachverhalten vertraut, die in den betroffenen Kommunen Brandenburgs und Sachsens aktuell Anlass zur Sorge um die Kommunalfinanzen geben?
Um welche Erkenntnisse handelt es sich hierbei?
Sind in dieser Angelegenheit bereits Vertreter der Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen an die Bundesregierung herangetreten, um über eine Abhilfe der drohenden Einnahmeverluste zu beraten?
Wenn ja, was war Gegenstand und Ergebnis dieser Gespräche?
Auf welchen Betrag addieren sich seit 2002 bundesweit die Einnahmeverluste der Kommunen, die durch die Möglichkeit zur Bildung einer gewerbesteuerlichen Organschaft entstanden sind (bitte nach einzelnen Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Umverteilungseffekte zwischen den Kommunen sind dabei feststellbar?
Falls die Fragen 4 und 5 aus Mangel an Daten nicht beantwortet werden können: Warum schafft sich die Bundesregierung nicht die Voraussetzung dafür, die Auswirkungen dieses steuerrechtlichen Sachverhaltes quantifizieren zu können?
Hält die Bundesregierung das kommunale Hebesatzrecht für ausreichend, um die aus der Verlustverrechnung resultierenden Mindereinnahmen kompensieren zu können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Kommunen, die deutliche Gewerbesteuerverluste zu verzeichnen haben, auf diese Situation reagieren?
Hält die Bundesregierung es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht für sinnvoll, wenn Kommunen als Folge von Einnahmeverlusten ihre Ausgaben in Zeiten der Wirtschaftskrise weiter reduzieren?
Wird nach Auffassung der Bundesregierung der örtliche Bezug, den die Gewerbesteuer zwischen Kommune und Unternehmen herstellen soll, durch die konzernweite Möglichkeit zur Verlustverrechnung ausgehöhlt?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschaftskrise – Handlungsbedarf im Bereich des Gewerbesteuerrechtes, um dem absehbaren Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen entgegen zu wirken?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?