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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Integrationshindernisse durch türkische Wehrdienstpflicht für Auslandstürken

<span>Wehrdienstpflicht in der Türkei für in Deutschland lebende Auslandstürken, Thematisierung gegenüber der türkischen Regierung, Statistiken deutscher Behörden, Freikauf vom Wehrdienst durch finanzielle Ersatzleistungen (Bedelli Askerlik), Verweigerung einer Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft durch Behörden der Türkei vor Ableistung des Wehrdienstes und deren Folgen für die deutsche Einbürgerung und Integration</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1353219. 06. 2009

Integrationshindernisse durch türkische Wehrdienstpflicht für Auslandstürken

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Türkei herrscht für alle Männer ab dem 20. Lebensjahr ohne Altersgrenze Wehrdienstpflicht zwischen acht und 15 Monaten. Es gibt weder das Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch einen zivilen Ersatzdienst. Der türkischen Wehrdienstpflicht sind auch im Ausland lebende und sogar dort geborene türkische Staatsbürger unterworfen. Sie müssen bis zu ihrem 38. Geburtstag ihren „Militärdienst für das Mutterland“ in der Türkei abgeleistet haben. Für dauerhaft als Arbeitsmigranten im Ausland lebende türkische Staatsbürger, nicht aber für Studierende, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Ersatzleistung vom türkischen Militärdienst (Bedelli Askerlik). Das Kopfgeld beträgt 5 112,92 Euro und erhöht sich nach Überschreiten der Altersgrenze von 38 Jahren auf 7 668 Euro sowie bei über 40-Jährigen auf 10 000 Euro. Zusätzlich zur Zahlung des Kopfgeldes muss ein dreiwöchiger Militärdienst in der Brigadekommandantur für Soldatenausbildung in der südwestanatolischen Kleinstadt Buldur abgeleistet werden. Dieser symbolische Wehrdienst besteht vor allem aus ideologischer Beeinflussung im Sinne der türkischen kemalistischen Staatsideologie. Die Schulungen haben Titel wie „Der Terror“ – gemeint ist die kurdische Frage, „Türkisch-armenische Beziehungen“ – hier wird der türkische Genozid an den Armeniern während des ersten Weltkrieges geleugnet – oder „Geopolitische Lage der Türkei“ – hier geht es um angebliche Pläne des Auslandes zur Aufspaltung der Türkei. Einzelne Kursteilnehmer werden zudem von einem Offizier über ihnen bekannte „feindliche Personen“– beispielsweise türkisch-kurdische Oppositionelle in Deutschland – befragt.

Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft wäre für viele in der Bundesrepublik Deutschland lebende und sogar hier geborene türkische Staatsbürger eine Möglichkeit, dem türkischen Militärdienst zu entkommen. Voraussetzung ist, dass sie die restriktiven Einbürgerungsbedingungen erfüllen, also z. B. keine Hartz-IV-Empfänger sind oder wegen etwaiger „Jugendsünden“ polizeilich registriert sind.

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist nach deutschem Recht zudem die vorige Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Ohne geleisteten Wehrdienst oder Freikauf wird dies von den türkischen Behörden bei Betroffenen ab Mitte 30 allerdings häufig verweigert. „Hiermit bescheinigen wir, dass Herr N. N. gemäß Beschluss des türkischen Innenministeriums nicht aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden kann, da er wegen nicht geleistetem Militärdienst gesucht wird“, heißt es dann beim türkischen Generalkonsulat. Sollte ein solcher als fahnenflüchtig geltender „Auslandstürke“ in die Türkei reisen, droht ihm die Festnahme und anschließende Zwangsrekrutierung. Zudem wird über 38-jährigen Auslandstürken ohne Ableistung des Wehrdienstes oder des Bedelli Askerlik eine konsularische Verlängerung ihrer Pässe verweigert. Bei der gleichzeitigen Weigerung deutscher Behörden, ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben, werden sie so in Deutschland in die Illegalität mit allen sozialen und beruflichen Folgen gedrängt. Die türkische Wehrdienstpflicht auch für Auslandstürken ist ebenso wie der Umgang deutscher Behörden mit den staatsbürgerschaftlichen Folgen für die Betroffenen ein erhebliches Integrationshindernis für in Deutschland lebende und einbürgerungswillige türkische Staatsbürger.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wird von deutschen Behörden statistisch erfasst, ob in Deutschland lebende türkische Staatsbürger türkischen Wehrdienst leisten müssen oder bereits geleistet haben?

1

Wenn ja, wie viele in Deutschland gemeldete türkische Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Wehrpflicht erfasst?

1

Wenn ja, wie viele in Deutschland gemeldete türkische Staatsbürger haben bislang ihren Wehrdienst vollständig in der Türkei abgeleistet?

1

Wenn ja, wie viele in Deutschland gemeldete türkische Staatsbürger haben sich nach der Regelung des Bedelli Askerlik vom vollständigen Wehrdienst in der Türkei freigekauft?

1

Wenn ja, wie viele in Deutschland gemeldete türkische Staatsbürger haben sowohl die Ableistung des Wehrdienstes in der Türkei als auch den Bedelli Askerlik bislang verweigert?

1

Wenn ja, wie viele deutsch-türkische Doppelstaatler haben sich die Ableistung ihres deutschen Wehr- oder Zivildienstes von der Türkei anerkennen lassen?

2

Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Problematik des auch für Auslandstürken geltenden Wehrdienstzwangs gegenüber der türkischen Regierung thematisiert, bzw. inwieweit gedenkt die Bundesregierung zukünftig diese Thematik anzusprechen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass viele in Deutschland gemeldete türkische Staatsbürger aus wirtschaftlichen Gründen weder in der Lage sind, ihren Wehrdienst in der Türkei abzuleisten, noch die zum Bedelli Askerlik notwendige Summe bis zur Altergrenze von 38 Jahren aufzubringen, und inwieweit liegen ihr hierzu konkrete Zahlen vor?

4

Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die türkischen Behörden eine Entlassung von in Deutschland lebenden und gemeldeten türkischen Staatsbürger aus der türkischen Staatsbürgerschaft verweigern, solange diese ihren Wehrdienst in der Türkei nicht abgeleistet oder sich durch den Bedelli Askerlik freigekauft haben?

5

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Verweigerung einer Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft vor Ableistung des türkischen Wehrdienstes beziehungsweise Freikaufs durch den Bedelli Askerlik einer Kopfgelderpressung der Betroffenen gleichkommt?

6

Inwieweit hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, einbürgerungswilligen in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgern die deutsche Staatsbürgerschaft unter Verweis auf die bestehende türkische Staatsbürgerschaft zu verweigern, wenn diese Personen nur aufgrund der rigiden türkischen Wehrpflichtregelungen nicht aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden?

Inwieweit berücksichtigt sie dabei, dass diese Wehrpflichtregelungen, insbesondere die Vorenthaltung der Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes, nicht den von der Europäischen Menschenrechtscharte geforderten Standards entsprechen?

Inwieweit berücksichtigt sie dabei, dass jene türkischen Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Ableistung des Militärdienstes incl. des Bedelli Askerlik verweigern, einzig aufgrund dieser Wahrnehmung eines Menschenrechtes von der Möglichkeit, einen deutschen Pass zu erwerben, ausgeschlossen werden?

Inwieweit stellt die Bundesregierung Überlegungen an, zumindest bei Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen Ausnahmeregelungen zuzulassen und auch bei Weiterbestehen einer türkischen Staatsbürgerschaft Einbürgerungen vorzunehmen, und welche konkreten Schritte beabsichtigt sie zu tun?

7

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Weigerung deutscher Behörden, einbürgerungswilligen hier lebenden türkischen Staatsbürgern einen deutschen Pass zu geben, wenn die türkischen Behörden ihnen aufgrund des nicht abgeleisteten türkischen Wehrdienstes die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft verweigern, ein Integrationshindernis?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Weigerung des türkischen Generalkonsulats, über 38-jährigen lebenden Auslandstürken vor Ableistung des Wehrdienstes den Pass zu verlängern, angesichts der Gefahr der damit verbundenen Illegalisierung der Betroffenen in Deutschland?

Berlin, den 19. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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