BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (G-SIG: 16010656)

Grundlage für geplante Änderungen des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz im Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Drs 16/1410), Angaben zu Anträgen auf Kinderzuschlag, Berichtsauftrag <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/163730. 05. 2006

Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Inge Höger-Neuling, Jörn Wunderlich, Elke Reinke, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Katrin Kunert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Artikel 11 des auf einem Kabinettbeschluss basierenden Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestagsdrucksache 16/1410) sind umfangreiche Änderungen am Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) geplant. Nach § 22 BKGG sollte die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2006 einen Bericht über die Auswirkungen des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vorlegen. Dieser Bericht liegt nicht vor. Auch die vorliegende Begründung des Entwurfs gibt keine Auskunft darüber, auf der Basis welcher empirischen Erkenntnisse zur Wirkung des Kinderzuschlags sowie auf der Basis welcher Schlussfolgerungen die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Veränderung des § 6a BKGG gemacht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Vorgaben sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen, und sind diese Vorgaben mit den in Artikel 11 des Entwurfs für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestagsdrucksache 16/1410) vorgeschlagenen Änderungen erfüllt?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit den in Artikel 11 des Entwurfs für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestagsdrucksache 16/1410) vorgeschlagenen Änderungen im § 6a BKGG die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Ausweitung des Berechtigtenkreises umgesetzt wird.

3

In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine Ausweitung oder Verringerung des Berechtigtenkreises für den Kinderzuschlag durch die vorgesehenen Änderungen am § 6a BKGG?

4

Auf der Basis welcher empirisch begründeten Annahmen hat die Bundesregierung die Ausgaben für den Kinderzuschlag im Bundeshaushalt 2006 veranschlagt?

5

In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung durch die vorgeschlagenen Änderungen an § 6a BKGG Ausgabenanstiege oder Einsparungen bei den Ausgaben für den Kinderzuschlag im Vergleich zum Ansatz für den Bundeshaushalt 2006?

6

Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung den in Artikel 11 des Entwurfs für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemachten Vorschlägen zur Veränderung von § 6a BKGG zugrunde gelegt?

7

Welche Erkenntnisse über die Wirkung des Kinderzuschlags hat die Bundesregierung zu folgenden Fragen:

a) Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden seit dem 1. Januar 2005 gestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden seit dem 1. Januar 2005 bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

c) In wie vielen Fällen wurde Kinderzuschlag jeweils für Familien mit ein, zwei, drei oder mehr Kindern im Alter unter 18 Jahren bewilligt (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?

d) Wie hoch ist der durchschnittlich pro Kind und Monat bewilligte Kinderzuschlag (bitte einen bundesweiten Durchschnitt angeben und Durchschnitt nach Bundesländern aufschlüsseln)?

e) Was waren nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für eine Ablehnung von Anträgen auf Kinderzuschlag?

f) Welcher Anteil der abgelehnten Anträge auf Kinderzuschlag wurde wegen Überschreitung der Höchsteinkommensgrenze abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

g) Welcher Anteil der abgelehnten Anträge auf Kinderzuschlag wurde wegen Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

h) Welcher Anteil der abgelehnten Anträge auf Kinderzuschlag wurde wegen Überschreitung der Höchsteinkommensgrenze abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

i) Welcher Anteil der abgelehnten Anträge auf Kinderzuschlag wurde wegen Fortbestehens der Hilfebedürftigkeit abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

j) Welcher Anteil der abgelehnten Anträge auf Kinderzuschlag wurde wegen zu hohem Einkommen der Kinder abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

k) Wie hoch waren die tatsächlich aufgewendeten Verwaltungskosten für die Beantragung und Bewilligung von Kinderzuschlag?

l) In welchem rechnerischen Verhältnis stehen durchschnittlich die Verwaltungskosten für den Kinderzuschlag zu den tatsächlich gewährten Leistungen?

m)Wie hoch schätzt die Bundesregierung die von freien Trägern erbrachten Beratungsleistungen an Betroffene ein?

n) In wie vielen Fällen kam es nach Informationen der Bundesregierung für Betroffene durch den Bezug von Kinderzuschlag zu tatsächlichen Verschlechterungen im Einkommensniveau im Verhältnis zum Bezug von Leistungen des SGB II (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um das Verhältnis zwischen gestellten und bewilligten Anträgen zu verbessern?

9

Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um die Zufriedenheit der Betroffenen mit dem Kinderzuschlag zu verstärken?

10

Wird mit den jetzt vorgenommenen Änderungen am § 6a BKGG der in § 22 BKGG vorgesehene Berichtsauftrag bis zum 31. Dezember 2006 hinfällig, und wie wird er ggf. unter den Bedingungen einer bereits vorab geänderten Rechtslage umgesetzt?

11

Wann wird die Bundesregierung ggf. einen Bericht zur Wirkung des Kinderzuschlags vorlegen?

Berlin, den 29. Mai 2006

Diana Golze Klaus Ernst Inge Höger-Neuling Jörn Wunderlich Elke Reinke Karin Binder Dr. Lothar Bisky Dr. Martina Bunge Katja Kipping Katrin Kunert Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen