Sicherheitsrisiken der Atomenergie
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Atomenergie ist ein Sicherheitsrisiko für Deutschland. Die jüngsten Vorfälle zeigen dies erneut auf. Dazu zählen die neuen Zwischenfälle im Atomkraftwerk (AKW) Krümmel, das ungehinderte Vordringen von Greenpeace-Aktivisten auf die Reaktorkuppel des AKWs Unterweser sowie die mangelnden Sicherheitsnachweise für die Sicherstellung der Kernkühlung bei einem Kühlmittelverluststörfall mit Freisetzung von Isoliermaterial.
Nach dem schweren Störfall bei dem AKW Forsmark im Jahr 2006 war Vattenfall selbst unternehmensintern wegen mangelnder Sicherheitskultur in Kritik geraten. Die Kritik an der Sicherheitskultur Vattenfalls wurde 2007 in Deutschland nach den Störfällen in den Vattenfall-Atomkraftwerken sowie der Kommunikation des Unternehmens noch stärker.
Trotz dieser Kritik und einer Vielzahl von früheren Störfällen im AKW Krümmel nahm Vattenfall im Juni 2007 den Betrieb dieses AKWs auf. Die Genehmigung erfolgte noch nach dem veralteten Kerntechnischen Regelwerk.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen101
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das AKW Krümmel zu den weltweit hochmodernsten und sichersten Atomkraftwerken gehört?
Wäre das AKW Krümmel nach dem heutigen Stand genehmigungsfähig, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
Hat der Betreiber darüber informiert, was die Ursache für den Kurzschluss im Transformator des AKWs Krümmel im Sommer 2007 war, und wenn ja, welche war es?
Hat der Betreiber darüber informiert, was die Ursache für den Kurzschluss im Transformator des AKWs Krümmel im Sommer 2009 war, und wenn ja, welche war es?
Haben sich die Sicherheitsmanagementsysteme, die nach den Störfällen in Brunsbüttel und Krümmel im Jahr 2007 eingeführt wurden, bei allen AKWs vor allem in Fragen der Sicherheitskultur in der Praxis bewährt?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen AKW-Standorten hinsichtlich einer Umsetzung zum 23. August 2008 im Rahmen des selbstlernenden Sicherheitsmanagements versprochenen Sicherheitsverbesserungen (bitte für alle angeben)?
Welche Unterschiede existieren zwischen den von den verschiedenen Betreibern zum 23. August 2008 vorgelegten Konzepten für selbstlernende Sicherheitsmanagementsysteme hinsichtlich
a) Umfang und
b) Ausgereiftheit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der einzelnen Konzepte? Gibt es signifikante Qualitätsunterschiede zwischen den Konzepten?
War die Inbetriebnahme der Audioaufzeichnung in der Leitwarte eine Auflage für die Wiederinbetriebnahme des AKWs Krümmel, und falls ja, wieso konnte Vattenfall das AKW Krümmel wieder in Betrieb nehmen, ohne dass diese Auflage erfüllt war?
Inwiefern wird überprüft, warum die Audioaufzeichnung aus der Leitwarte des AKWs Krümmel nicht aktiviert war? Falls ja, durch wen, bis wann, welche Aspekte werden dabei überprüft? Sollen die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden, und falls ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Veröffentlichung?
Inwiefern wird geprüft, ob die Mitarbeiter des AKWs Krümmel von Vorgesetzten angehalten wurden, die Audioaufzeichnung aus der Leitwarte entgegen der behördlichen Auflage nicht zu aktivieren, und hält die Bundesregierung eine Prüfung dieser Frage grundsätzlich für sinnvoll, und wird sie sich dafür einsetzen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei dem beschädigten Transformator ein Messgerät fehlte, obwohl dessen Einbau zur Auflage für die Wiederinbetriebnahme gemacht worden war?
Gab es weitere Auflagen, gegen die Vattenfall im Vorfeld, während sowie im Nachgang zu den jüngsten Störfällen im AKW Krümmel verstoßen hatte, und falls ja, welche Konsequenzen haben diese Verstöße?
Inwiefern wird überprüft, warum Vattenfall den Vorfall, der zur Schnellabschaltung des AKWs Krümmel führte nicht umgehend meldete? Falls ja, durch wen, bis wann, welche Aspekte werden dabei überprüft? Sollen die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden, und falls ja, wann rechnet die Bundesregierung frühestens mit der Veröffentlichung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Personalentwicklung beim AKW Krümmel in den letzten Jahren? Welche Mitarbeiter haben wie viele Jahre Berufserfahrung? Wie hat sich die Mitarbeiterzahl, insbesondere beim Eigenpersonal, in den letzten Jahren entwickelt?
Hält das Bundeskanzleramt seine Auffassung aufrecht, dass bei der Frage der Übertragung von Laufzeiten von neueren auf ältere Atomkraftwerke die Frage der Sicherheit der einzelnen Atomkraftwerke keine Rolle zu spielen habe, weiter aufrecht (Schreiben des Bundeskanzleramts an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 17. März 2008)?
Wäre die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme des AKWs Krümmel vom Juni 2009 auch erteilt worden, wenn das Neue Kerntechnische Regelwerk angelegt worden wäre?
Wird bei der Frage der Genehmigung der Wiederinbetriebnahme des AKWs Krümmel das alte oder das neue Kerntechnische Regewerk Anwendung finden?
War die Atomaufsichtsbehörde über das rechtswidrige Verhalten Vattenfalls informiert, den Betrieb des Atomkraftwerks aufzunehmen, ohne alle Auflagen erfüllt zu haben, und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, dass Vattenfall das AKW Krümmel entgegen der Auflagen wieder in Betrieb genommen hat?
Liegt für das AKW Brunsbüttel ein robust geführter gesicherter Nachweis für die Sicherstellung der Kernkühlung bei einem Kühlmittelverluststörfall mit Freisetzung vor?
Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung des internen Vattenfallberichts zu den Vorgängen in Forsmark unter Berücksichtigung der Bewertung der schwedischen Atomaufsicht?
Befürwortet die Bundesregierung eine Beweislastumkehr, dahingehend, dass die Atomkraftwerksbetreiber die Sicherheit ihrer Anlagen und eine ausreichende Sicherheitskultur sowie Fachkunde nachweisen müssen, wie dies von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel im Sommer 2007 angeregt worden war?
Inwiefern wurde der interne Vattenfallbericht zu den Vorgängen rund um das AKW Forsmark bei der Bewertung der Sicherheitskultur Vattenfalls durch die deutsche Atomaufsicht berücksichtigt, und wann fanden diesbezüglich Gespräche zwischen der deutschen und schwedischen Atomaufsicht statt?
Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung in Bezug auf Vattenfall angesichts der Vorgänge um das AKW Forsmark im Jahr 2006 sowie um die AKWs Brunsbüttel und Krümmel im Jahr 2007?
Befürwortet die Bundesregierung eine Stärkung der nationalen Atomaufsicht?
In welchen Leitwarten der 17 deutschen Atomkraftwerken gibt es Telefonanlagen mit Black-Box-Funktion, und in welchen gibt es diese nicht? Gibt es diesbezüglich unterschiedliche Handhabungen der Länder?
Welche Landesaufsichten wenden bislang vollständig das „Neue Kerntechnische Regelwerk“ an, und welche vollständig das alte?
Hatte Vattenfall die Aufsichtsbehörden am 28. Juni 2007 wahrheitsgemäß über die Vorgänge berichtet?
War das AKW Krümmel auch mit den falschen Dübeln, die mittlerweile ausgetauscht wurden sowie die überalterten Armaturen, die erneuert werden mussten, aus Sicht der Aufsichtsbehörden sicher?
Musste die Atomaufsicht neben dem Austausch der Dübel weitere Sicherheitsmaßnahmen gegen den Widerstand Vattenfalls durchsetzen, und falls ja, welche?
Verzichtet die Bundesregierung weiterhin darauf, die Anlagenbetreiber dazu zu verpflichten, die Mängellisten der Atomkraftwerke offen zu legen?
Wurden sämtliche Punkte der Kategorie K2 vor Wiederanfahren des AKWs Krümmel erledigt, und falls nein, welche stehen noch aus?
Hatte Vattenfall bei den Vorgängen um Brunsbüttel und Krümmel 2007 sowie Krümmel 2009 gegen die Informationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden verstoßen?
Wirft die Sicherheitskultur Vattenfalls aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Fragen auf, und falls ja, welche?
Gibt es nach über zwei Jahren Hinweise darauf, dass Vattenfall von den aufgetretenen Mängeln in Krümmel bereits aufgrund der Erfahrung mit dem Trafobrand in Ringhals vorab Kenntnis hatte, deren Beseitigung aber entweder gar nicht in Erwägung zog oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigte?
Trifft es zu, dass der vor zwei Jahren ausgebrannte Transformator von Krümmel durch ein gebrauchtes Gerät aus dem Altreaktor in Brunsbüttel ersetzt wurde?
Welche Gutachter hatten die Tauglichkeit der beiden Transformatoren des AKWs Krümmel bestätigt, von denen ein Transformator am 4. Juli 2009 ausgefallen war?
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen die schwedischen Aufsichsbehörden darüber nachdenken, das AKW Ringhals mit dem Haupteigentümer Vattenfall unter Zwangsverwaltung zu setzen, und inwiefern spielt dabei die Sicherheitskultur Vattenfalls eine Rolle?
Wie oft haben sich seit dem schweren Störfall in dem schwedischen Atomreaktor Forsmark die deutschen und schwedischen Atomaufsichtsbehörden getroffen, um sich über die Sicherheitskultur Vattenfalls auszutauschen?
Um welche Pannen in schwedischen Atomreaktoren handelte es sich konkret, die dieses und letztes Jahr auf der höchsten von drei Gefahrenstufen eingestuft worden waren, und hat die schwedische Atomaufsichtbehörde Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Sicherheitskultur Vattenfalls?
Wird die Erlaubnis von Vattenfall zum Betrieb von Atomkraftwerken aktuell überprüft? Wenn ja, von wem? Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Unter welchen Bedingungen kann diese Erlaubnis entzogen werden, und ggf. von wem?
Welche Hinweise sieht die Bundesregierung darauf, dass Vattenfall nicht über die erforderlich Fachkunde und Zuverlässigkeit für den Betrieb von Atomkraftwerken verfügt? Und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Warum kam es beim Herunterfahren des AKWs Krümmel am 4. Juli 2009 zu technischen Abweichungen, etwa dem vierstündigen Ausfall der Kühlung des Reaktorwasser-Reinigungssystems?
Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, dass sich das Sicherheitsmanagement von Vattenfall seit dem Zwischenfall vom Sommer 2007 signifikant verbessert hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der schwedischen Atomaufsicht vorliegenden Erkenntnis über Zwischenfälle und Mängel des AKWs Ringhals?
Steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit der schwedischen Atomaufsicht? Welche Schlüsse zieht sie daraus für die Fachkunde und Zuverlässigkeit von Vattenfall für den Betrieb von Atomkraftwerken?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Brennelementeschaden im AKW Krümmel vor?
Warum ist dieser Schaden erst durch die Schnellabschaltung entdeckt worden?
Wie alt sind
a) die ältesten im Reaktor Krümmel vorhandenen Brennstäbe,
b) der oder die im Kontext des Störfalls vom 4. Juli 2009 entdeckten beschädigten Brennstäbe?
Wie viele beschädigte Brennstäbe wurden seit der ursprünglichen Inbetriebnahme des AKWs Krümmel bis heute festgestellt?
Wodurch wurde nach bisherigem Informationsstand der Brennelementeschaden verursacht?
Gibt es Hinweise darauf, dass der Brennelementeschaden im Zusammenhang mit der Schnellabschaltung entstanden ist, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass damit der sicherheitsrelevante Bereich durch den Vorfall am 4. Juli 2009 betroffen wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der Betriebsleitungsbereitschaftshabende des AKWs Krümmel erst 45 Minuten nach Bekanntwerden der Schnellabschaltung im Atomkraftwerk eintraf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der im Sommer 2007 durch einen Brand zerstörte Transformator ersetzt wurde durch einen Reserve-Transformator des AKWs Brunsbüttel, der 1982 gebaut wurde und seit 1986 eingelagert war?
Welche Kosten verursachte der Stromausfall Ende Juni 2007 aufgrund der Störfälle in den AKWs Brunsbüttel und Krümmel, und welchen Anteil der Kosten trug Vattenfall?
Auf welche Summe werden die Kosten geschätzt, die durch den Stromausfall infolge des AKWs Krümmel am 4. Juli 2009 verursacht wurden, und in welchem Umfang zeigt sich Vattenfall bereit, diese Kosten zu begleichen?
Wie wird sichergestellt, dass das AKW Krümmel erst wieder ans Netz geht, wenn sichergestellt ist, dass erneute Reaktorschnellabschaltungen nicht erneut negative Folgen für Stromverbraucher haben, wie dies bei den Störfällen im Juni 2007 sowie im Juli 2009 geschehen war, und ist dies eine zukünftige Vorgabe für die Genehmigung einer Wiederinbetriebnahme?
Teilt die Bundesregierung die folgenden Hauptkritikpunkte der Expertenkommission an der Sicherheitskultur des Atomkraftwerksbetreibers Vattenfall im Zusammenhang mit den Störfällen der AKWs Brunsbüttel und Krümmel im Juni 2007:
a) das ungenügende Alterungsmanagement,
b) die hohe Anzahl an meldepflichtigen Ereignissen,
c) die ungenügende Ursachenermittlung der vielen Ereignisse,
d) die lange Dauer der Beseitigung der in der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) festgestellten Mängel,
e) die unzureichenden Tests von Störungen in der Eigenbedarfsversorgung und im Netz,
f) die geringe Anzahl an qualifiziertem Personal,
g) die geringe Fachkunde des eingesetzten Personals,
h) die niedrige Qualität der Schulungsmaßnahmen aufgrund des standorteigenen Simulators,
i) die schwierige Nutzung des Betriebshandbuchs (BHB) im Störfall,
j) die nicht ausreichende Einbindung in einen internationalen Erfahrungsaustausch,
k) die mangelhafte Umsetzung der internationalen Erkenntnisse, und welche dieser Punkte sind aus Sicht der Bundesregierung heute zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden gelöst?
Geben die im Juni 2007 aus Sicht der Bundesregierung aufgetretenen Fehler bei den AKWs Brunsbüttel und Krümmel Hinweise darauf, dass u. a. bei Brandmeldeeinrichtung, Rechner, Eigenstromversorgung und Steuerung der Speisewasserpumpen Störfallabläufe auf falschen oder lückenhaften Grundannahmen beruhten, und wie bewertet die Bundesregierung, dass diese Auslegungsdefizite – z. B. bei der Simulation von Störfällen – bisher seitens des Betreibers entweder nicht bemerkt oder hingenommen wurden?
Lassen sich aus Sicht der Bundesregierung bei neuen Störfälle in den AKWs Brunsbüttel und Krümmel ein erneutes Versagen von Sicherheitssystemen ausschließen?
Hat aus Sicht der Aufsichtsbehörden Vattenfall ausreichend Lehren aus der mangelnden Brandprävention gezogen, die im Juni 2007 zu Tage traten, und welche Schlüsse ziehen die Aufsichtsbehörden daraus, dass es auch bei dem jüngsten Trafobrand zu Ölleckagen kam?
Werden die Aufsichtsbehörden verlangen, dass das Brandschutzkonzept in den AKWs Krümmel und Brunsbüttel nochmals überprüft und nachgebessert wird, und was wird getan, um insbesondere die Brandprävention zu verbessern?
Welche Rolle haben aus Sicht der Aufsichtsbehörden bei den Störfällen in den AKWs Brunsbüttel und Krümmel im Juni 2007 Bedienungsfehler und das insgesamt unprofessionelle Verhalten infolge fehlender fachliche Kompetenz als auch aufgrund mangelndes Sicherheitsbewusstsein der Betriebsmannschaft gespielt, und welche Rolle spielte hierbei die besondere Sicherheitskultur des Betreibers?
Können die Aufsichtsbehörden ausschließen, dass in dem AKW Krümmel durch Erneuerung der Turbinenanlage und daraus folgend einer deutlichen Erhöhung der elektrische Leistung die Transformatoren in einem Maße zusätzlich beansprucht wurden, dass hierdurch Kurzschlüsse bis hin zu Bränden mitverursacht wurden, und welche Konsequenzen ziehen die Aufsichtsbehörden für die Genehmigung der Auslegung der neuen Transformatoren?
Haben die Aufsichtsbehörden nach über zwei Jahren eine schlüssige Erklärung für die zeitliche Nähe beider Ereignisse in den AKWs Brunsbüttel und Krümmel am 28. Juni 2007 als es innerhalb von zwei Stunden zu Reaktorschnellabschaltungen kam – erst in Brunsbüttel, dann in Krümmel?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass beim Wiederanfahren eines Atomkraftwerks die Gründe für den vorherigen Störfall bekannt sein müssen, oder reicht es den Aufsichtsbehörden, wenn wie im Falle des AKWs Brunsbüttel lediglich der Fremdkörper beseitigt wurde, nachdem ein Fremdkörper den Einfahrmechanismus der Steuerstäbe behindert hatte?
Welche Kriterien und Prüfmaßstäbe legen die Aufsichtsbehörden an, um die Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit des Betreibers von Atomkraftwerken zu prüfen, und anhand welcher Maßstäbe wollen die Aufsichtsbehörden eine unzureichende Sicherheitskultur ausschließen?
Wie viele qualifizierte Mitarbeiter arbeiteten im AKW Krümmel vor den Störfällen im Juni 2007 sowie vor dem Störfall im Juli 2009?
Ist aus Sicht der Aufsichtsbehörden die Unternehmensentscheidung Vattenfalls, einem Experten für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren anstelle eines Experten für Sicherheitsfragen die technische Leitung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel zu übertragen, ein Hinweis darauf, dass für Vattenfall die Sicherheit nicht die höchste Priorität hat?
Gibt es bezüglich der deutschen Atomkraftwerke anlagenspezifische Unterschiede, die ein unterschiedliches Brandrisiko im Vergleich der einzelnen Atomkraftwerke vermuten lassen?
Wie haben sich die Prüfintervalle für den Primärkreislauf der deutschen Atomkraftwerke seit 1990 verändert?
Können aus Sicht der Bundesregierung potenziell gefährliche Ereignisabläufe in allen deutschen sämtlich und vollständig simuliert wurden, und kann auf dieser Basis im Ernstfall ein Versagen wichtiger Sicherheitssysteme sicher ausgeschlossen werden?
In welchen Fällen ist es seit 2006 vorgekommen, dass in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahmen auf die nächste Jahresrevision – oft auch auf die nächsten Jahresrevisionen – verschoben werden?
Wieviele Seiten, Zeichen hat das Betriebshandbuch des AKWs Krümmel und ist davon auszugehen, dass sämtliches sicherheitsrelevante Personal das Betriebshandbuch beherrscht, und wie wird diese Qualifikation seitens der Aufsichtsbehörden überprüft?
Halten es die Aufsichtsbehörden für möglich, dass die Automatisierung der Sicherheitssysteme den Erwerb von Handlungswissen und von Routine unterbinden, und dass so die zur Beherrschung von Ausnahmesituationen auszuführenden Handeingriffe in Extremsituationen zu hohe Anforderungen an das Personal stellen?
Welche Details wären zusätzlich zu prüfen gewesen, falls das neue sicherheitstechnische Regelwerk angewandt worden wäre, und wäre unter Prüfung dieser Details die kürzliche Wiederinbetriebnahme von Krümmel möglich gewesen?
Hätte die Bundesregierung das überarbeitete Kerntechnische Regelwerk ohne Abstimmung mit den Ländern als verbindlichen Stand von Wissenschaft und Technik vorschreiben können?
Sieht die Bundesregierung den im Atomgesetzt vorgeschriebene Stand von Wissenschaft und Technik auch durch das alte, mindestens bis Ende 2010 noch wirksame Kerntechnische Regelwerk (KTR) in gleicher Weise gesichert wie durch das neue KTR?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die deutschen AKWs seien „die sichersten“, oder ist die Bundesregierung vielmehr der Auffassung, dass solche Pauschalaussagen einer fachlichen Grundlage entbehren?
Gilt die auf dem BDEW-Kongress (BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) am 24. Juni 2009 in Berlin getroffene Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass die deutschen Atomkraftwerke die sichersten der Welt seien auch für das AKW Krümmel sowie für jedes der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke?
Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem BDEW-Kongress am 24. Juni 2009 die deutschen Atomkraftwerke als „die sichersten“ bezeichnet (Rede unter www.bdew.de)?
Wie hat sich die Mitarbeiterzahl der einzelnen Landesaufsichtsbehörden seit 2002 entwickelt?
Aus welchen Uranminen kommt das Uran, das in den Brennstäben des AKWs Krümmel eingesetzt wird, und liegen der Bundesregierung Informationen vor, welche sozialen und ökologischen Umstände in diesen Uranminen vorherrschen?
Waren der Landesaufsichtbehörde und/oder dem Atomkraftwerksbetreiber vor der Wiederinbetriebnahme des Atomreaktors Krümmel im Juni 2009 bekannt, dass Fremdkörper im Reaktor gewesen waren, und welche Informationen hatten zu diesem Zeitpunkt über diese Fremdkörper vorgelegen?
Wurde eine Spülung der Rohrleitungen durchgeführt, um die Fremdkörper zu beseitigen, und falls nein, wieso nicht?
Sind nach der Untersuchung des Reaktors infolge der Schnellabschaltung vom 4. Juli 2009 weitere Fremdkörper aufgefunden wurden, und falls ja, welche Konsequenzen ziehen die Aufsichtsbehörden daraus?
Gab es bei den vorbereitenden Transformatormessungen seitens der Gutachter Abweichungen von Normwerten, und falls ja, welche Schlussfolgerungen hatten die Aufsichtbehörden sowie der Betreiber daraus gezogen?
Wieso waren Teilentladungsmessungen am Maschinentransformator AT 02 lediglich vorgesehen, aber nicht seitens der Landesaufsichtbehörde vorgeschrieben worden, und wieso fand keine Kontrolle statt, ob der Betreiber Vattenfall die Messungen auch durchführt?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch Transformatoren und Generatoren Gegenstand von atomrechtlichen Auflagen sein sollten, und falls ja, wie gedenkt sie dies gegenüber den Landesaufsichtsbehörden durchzusetzen?
Welche Wechselwirkungen sind zwischen Transformatoren und der Anlagensicherheit denkbar?
Wurde der Transformator AT 01 durch den Schaden des Transformators AT 02 beschädigt, oder wie erklärt sich die Bundesregierung die Beschädigung des Transformators AT 01, und hat Vattenfall aus Sicht der Bundesregierung über diesen Vorgang direkt korrekt aufgeklärt?
Wie steht die Bundesregierung zu einem verkürzten Intervall von fünf statt zehn Jahren für die periodischen Sicherheitsüberprüfungen?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung das AKW Krümmel im Falle einer Wiederinbetriebnahme nach dem neuen oder nach dem alten Kerntechnischen Regelwerk überprüft werden?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung das AKW Brunsbüttel im Falle einer Wiederinbetriebnahme nach dem neuen oder nach dem alten Kerntechnischen Regelwerk überprüft werden?
In welchen deutschen Atomkraftwerken ist mittlerweile eine Ton-Aufzeichnung der jeweiligen Leitwarte in Betrieb?
Wie hoch ist das Durchschnittsalter aller Atomkraftwerke weltweit? Wie hoch ist das Durchschnittsalter aller in Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke? Wie sieht es in Frankreich, Schweden, Japan und in den USA aus?
Wie viele Störfälle gibt es im Durchschnitt pro Jahr in einem deutschen Atomkraftwerk? Wie sieht es in Frankreich, Schweden, Japan und in den USA aus?
Gibt es weltweit vom Bautyp/MW-Leistung noch ältere Reaktoren als das AKW Brunsbüttel?
Seit wann sind die AKWs Brunsbüttel, Krümmel oder Biblis am Netz? Wie lange waren sie seitdem außer Betrieb bzw. standen still?
Gibt es in Schweden, Frankreich, Japan oder den USA Atomkraftwerke, die ähnlich lange stillstanden?