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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bekämpfung von Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub (G-SIG: 00000320)

Anzahl der Fälle von Menschenraub in der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 zur Erpressung Dritter sowie Anzahl der damit zusammenhängenden Opfer; Anzahl der Vermögensdelikte bei erpresserischem Menschenraub sowie von Nötigungen der Verfassungsorgane; Höhe der Aufklärungsquote; Höhe der verhängten Strafen und Anzahl der Strafaussetzungen auf Bewährung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.04.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/24529.03.77

Bekämpfung von Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub

der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU

Bekämpfung von Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In wie vielen Fällen sind seit 1969 in der Bundesrepublik Deutschland Menschen entführt oder ihrer Freiheit beraubt worden, um Dritte dadurch zu erpressen oder zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen?

2

Wie viele Fälle sind davon tödlich verlaufen? In wie vielen Fällen hat das Opfer körperliche Verletzungen erlitten?

3

In wie vielen Fällen haben die Täter für das Opfer eine Todesgefahr herbeigeführt, und in wie vielen Fällen haben sie es in hilfloser Lage ausgesetzt?

4

In wie vielen Fällen war Zielrichtung der Tat a) Bereicherung an Vermögen, b) Nötigung von Verfassungsorganen?

5

Wie hoch ist die Aufklärungsquote?

6

In wie vielen Fällen, in denen die Täter rechtskräftig verurteilt wurden, konnte die Tatbeute nicht aufgefunden werden?

7

Wie hoch waren die verhängten Strafen?

8

In wie vielen Fällen ist von der Möglichkeit der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung Gebrauch gemacht worden?

Bonn, den 29. 3. 1977

Vogel (Ennepetal) Dr. Eyrich Dr. Wittmann (München) Dr. Pinger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Hennig Spranger Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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