Bekämpfung von Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub
der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU
Bekämpfung von Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In wie vielen Fällen sind seit 1969 in der Bundesrepublik Deutschland Menschen entführt oder ihrer Freiheit beraubt worden, um Dritte dadurch zu erpressen oder zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen?
Wie viele Fälle sind davon tödlich verlaufen? In wie vielen Fällen hat das Opfer körperliche Verletzungen erlitten?
In wie vielen Fällen haben die Täter für das Opfer eine Todesgefahr herbeigeführt, und in wie vielen Fällen haben sie es in hilfloser Lage ausgesetzt?
In wie vielen Fällen war Zielrichtung der Tat a) Bereicherung an Vermögen, b) Nötigung von Verfassungsorganen?
Wie hoch ist die Aufklärungsquote?
In wie vielen Fällen, in denen die Täter rechtskräftig verurteilt wurden, konnte die Tatbeute nicht aufgefunden werden?
Wie hoch waren die verhängten Strafen?
In wie vielen Fällen ist von der Möglichkeit der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung Gebrauch gemacht worden?