Sperrguthabenvereinbarung und Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen mit der DDR vom 25. April 1974
der Abgeordneten Dr. Gradl, Wohlrabe, Frau Berger (Berlin), Dr. Sprung, Frau Pieser, Luster, Müller (Berlin), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Langner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Riesenhuber, Dr. Hübsch, Dr. Möller, Dr. Schwarz-Schilling, Frau Verhülsdonk und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit den zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR getroffenen Vereinbarungen vom 25. April 1974 über den Transfer aus „Guthaben in bestimmten Fällen" und über den Transfer von Unterhaltszahlungen wurden ab 1. Juni 1974 Überweisungen aus Sperrguthaben möglich, die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland in der DDR unterhalten.
Seit dem 1. Mai 1976 hat die Bundesbank jedoch die Annahme von Transferaufträgen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland aus Sperrguthaben in der DDR bis auf weiteres ausgesetzt, weil das Auftragsvolumen die Höhe der bis dahin aus der DDR angemeldeten Transferaufträge für nichtkommerzielle Guthabenansprüche überschritten hat. Die Bundesregierung hat seither mehrfach erklärt, daß sie diesen Zustand als unbefriedigend betrachtet. Sie sei ferner bestrebt, in den im April 1974 von beiden Seiten in Aussicht gestellten Folgeverhandlungen die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Abwicklung der Überweisungen zugunsten berechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern sowie eine Erweiterung der Zielsetzungen der Vereinbarungen zu erreichen.
Seit der letzten Erklärung der Bundesregierung (8. September 1976, Drucksache 7/5749, S. 16) ist wieder fast ein Dreivierteljahr vergangen, ohne daß seither Ergebnisse von Verhandlungen bekanntgeworden sind.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Werden gegenwärtig Verhandlungen mit der Regierung der DDR über das genannte Thema geführt, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis, das sie dem Bundestag und den Betroffenen bekanntmachen kann?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Verhandlungen mit der DDR seit 1976 offenbar zu keinen für die betroffenen Anspruchsberechtigten günstigen Ergebnissen geführt haben, da doch auch der Vertreter der DDR beim Abschluß der Verhandlungen über die Vereinbarungen im April 1974 in einer offiziellen Erklärung versichert hat, daß es noch offene Fragen gibt, deren Regelung „weiterer Anstrengungen und des guten Willens beider Seiten bedarf"?
Wie hoch ist, nach dem neuesten Stand, das Volumen der inzwischen schon abgewickelten Transferaufträge nach der Sperrguthabenvereinbarung? Wie hoch ist das noch nicht abgewickelte Volumen, soweit die Aufträge bei der Bundesbank schon angemeldet sind, und wie lange wird es dauern, bis der Anmeldestopp der Bundesbank aufgehoben werden kann?
Wie hoch ist, nach dem neuesten Stand, der Aktiv-Saldo der DDR aus der Transfervereinbarung für Unterhaltszahlungen?
Nach Auskunft der Bundesregierung betrug der Aktiv-Saldo der DDR aus der Unterhaltstransfervereinbarung schon im März 1976 25 Mio DM. Er ist vermutlich inzwischen noch gewachsen und nach Artikel 2 der Vereinbarung vom 25. April 1974 „frei verfügbar". Wirkt sich unter diesen Umständen die Vereinbarung über den Unterhaltszahlungstransfer nicht sinnbildrig zu einem Geschäft zu Gunsten des kommerziellen Zahlungsverkehrs für die DDR aus? Stünde dies nicht auch im Gegensatz zu der von dem DDR-Vertreter in der Erklärung zu den Vereinbarungen von 1974 bekräftigten Zielsetzung beider Vertragsseiten, daß nämlich „Regelungen unter sozialen Gesichtspunkten zu vereinbaren" sind, und zwar „zum Nutzen der beteiligten Bürger beider Staaten"?
Wird die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen die Vorschläge der Opposition berücksichtigen, ein Junktim zwischen dem Transfer aus beiden Vereinbarungen herzustellen sowie andere anspruchsberechtigte und sozial bedürftige Gruppen, insbesondere minderjährige, in Ausbildung befindliche Erben in die Vereinbarung über den Transfer aus Sperrguthaben einzubeziehen?
Hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Verhandlungen auch die Frage der Unterlagen über Wertpapierdepots von Deutschen, die jetzt ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bei früheren Kreditinstituten im Bereich der DDR aufgeworfen, deren Herausgabe die Industrie- und Handelsbank der DDR verweigert, und was war das etwaige Ergebnis?
Wird die Bundesregierung, wenn die Transferzahlungen aus der DDR auf längere Sicht nicht ausreichen, Ansprüche von Bundesbürgern auf Transferzahlungen aus der DDR auszugleichen, an die DDR mit dem Verlangen herantreten, daß die DDR aus den umfangreichen finanziellen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die DDR - vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe etc. betr. Zahlungen an die DDR etc., Drucksache 7/4839 - eine Quote abzweigt für die Deckung der Ansprüche von Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, aus der Sperr-kontenvereinbarung vom 25. April 1974?