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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (G-SIG: 00000279)

Inhalt und Sicherung der Aktualität einer Novellierung des BDSG, insbesondere bezügl. Maßnahmen der Datensicherung; Kosten der Datensicherung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.04.1977

Aktualisiert

05.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 8/19116.03.77

Bundesdatenschutzgesetz — BDSG —

der Abgeordneten Dr. Laufs, Spranger, Gerlach (Obernau), Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in der abschließenden Aussprache im Bundesrat am 12. November 1976 zum Bundesdatenschutzgesetz erklärt, daß sich eine Novellierung dieses Gesetzes in der laufenden (8.) Wahlperiode durchaus als notwendig erweisen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Für welche Bereiche dieses Gesetzes wird voraussichtlich eine solche Novellierung in Betracht kommen?

2

Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß die dazu notwendigen Erkenntnisse sowohl aus technischer, wissenschaftlicher und praktischer Erfahrung rechtzeitig in die Diskussion eingeführt werden?

3

Durch welche Maßnahmen kann insbesondere die praktische Durchführbarkeit der Sicherungsanforderungen in der Anlage zu dem Gesetz überprüft werden?

4

Gehört zu den für eine Novellierung in Betracht kommenden Regelungen auch die Datensicherung für interne Daten, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der derzeitige Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 2 auf § 6 BDSG keinen gesetzgeberischen Inhalt erkennen läßt?

5

Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt über die Kosten der Datensicherungsmaßnahmen nach der Anlage zum BDSG, insbesondere für die Eingabekontrolle nach Nummer 7?

Bonn, den 16. März 1977

Dr. Laufs Spranger Gerlach (Obernau) Regenspurger Kohl, Zimmermann und Fraktion

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