Bundesdatenschutzgesetz — BDSG —
der Abgeordneten Dr. Laufs, Spranger, Gerlach (Obernau), Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in der abschließenden Aussprache im Bundesrat am 12. November 1976 zum Bundesdatenschutzgesetz erklärt, daß sich eine Novellierung dieses Gesetzes in der laufenden (8.) Wahlperiode durchaus als notwendig erweisen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Für welche Bereiche dieses Gesetzes wird voraussichtlich eine solche Novellierung in Betracht kommen?
Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß die dazu notwendigen Erkenntnisse sowohl aus technischer, wissenschaftlicher und praktischer Erfahrung rechtzeitig in die Diskussion eingeführt werden?
Durch welche Maßnahmen kann insbesondere die praktische Durchführbarkeit der Sicherungsanforderungen in der Anlage zu dem Gesetz überprüft werden?
Gehört zu den für eine Novellierung in Betracht kommenden Regelungen auch die Datensicherung für interne Daten, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der derzeitige Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 2 auf § 6 BDSG keinen gesetzgeberischen Inhalt erkennen läßt?
Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt über die Kosten der Datensicherungsmaßnahmen nach der Anlage zum BDSG, insbesondere für die Eingabekontrolle nach Nummer 7?