Asylverfahren
der Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Spranger, Kunz (Berlin), Dr. Miltner, Hartmann, Dr. Hupka, Frau Pieser, Dr. Pfennig, Müller (Berlin), Volmer, Broll, Regenspurger, Dr. Laufs, Krey, Biechele, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Spranger, Kunz (Berlin), Dr. Miltner, Hartmann, Dr. Hupka, Frau Pieser, Dr. Pfennig, Müller (Berlin), Volmer, Broll, Regenspurger, Dr. Laufs, Krey, Biechele, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau) und der Fraktion der CDU/CSU
Asylverfahren
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Asylsuchende, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist, und wie viele Angehörige solcher Asylsuchender halten sich z. Z. (bzw. hielten sich am 1. Januar 1977) im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) auf? Aus welchen angegebenen Verfolgungsländern kamen sie? Wie lauteten die entsprechenden Zahlen seit 1960?
Wie viele der Asylsuchenden warten noch (insgesamt und aufgegliedert nach Verfolgungsländern) a) auf die erstinstanzliche Verwaltungsentscheidung, b) nach Abweisung ihres Antrages in erster Verwaltungsinstanz auf die Entscheidung über einen Rechtsbehelf (Widerspruch, Klage Berufung, Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde)? Wie lauteten die entsprechenden Zahlen (ohne Aufgliederung nach Ländern) seit 1960?
Wie lange dauert zur Zeit durchschnittlich das Verfahren a) bis zur erstinstanzlichen Verwaltungsentscheidung, b) bis zur unanfechtbaren bzw. rechtskräftigen Entscheidung in den Fällen von Rechtsbehelfen? Wie lauteten die entsprechenden Zahlen seit 1960?
In welchem Verhältnis stehen anerkannte und abgelehnte Asylanträge sowie Einstellungen des Verfahrens (insgesamt und aufgegliedert nach Verfolgungsländern) a) bei der erstanstanzlichen Verwaltungsentscheidung, b) in den Fällen, in denen gegen abweisende erstinstanzliche Verwaltungsentscheidungen Rechtsbehelfe eingelegt werden? Wie lauteten die entsprechenden Zahlen (ohne Aufgliederung nach Ländern) seit 1960?
Für wie viele Personen ist das Sammellager nach § 39 des Ausländergesetzes eingerichtet? Wie viele der wartenden Asylsuchenden und Angehörigen leben z. Z. im Sammellager, wie viele außerhalb, ggf. wo? Beabsichtigt die Bundesregierung, Folgerungen zu ziehen aus dem Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Beschluß vom 12. November 1976 (NJW 1977, S. 510 511), „daß die Regelungen des Ausländergesetzs dafür sprechen, daß alle sich z. Z. der Antragstellung unerlaubt im Bundesgebiet aufhaltenden Asylsuchenden grundsätzlich bis zum unanfechtbaren Abschluß ihres Anerkennungsverfahrens im Sammellager leben müßten"?
Wie viele der Asylsuchenden und Angehörigen, die a) auf die erstinstanzliche Verwaltungsentscheidung, b) auf die Entscheidung über einen Rechtsbehelf warten, gehen einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung nach? Wie viele erhalten Leistungen der Soziaihilfe, wie viele sonstige öffentliche Leistungen, und in welcher Höhe? Inwieweit beginnt bei längeren Wartezeiten bereits eine Integration in die deutschen Lebensverhältnisse?
Auf welchen Wegen und ggf. mit welchen Verkehrsmitteln gelangen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Asylsuchende und Angehörige, insbesondere aus außereuropäischen Ländern, nach Berlin bzw. in das übrige Bundesgebiet?
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach in Herkunftsländern von Asylsuchenden Informationsschriften mit detaillierten Anleitungen für die Einreise als Asylsuchender in die Bundesrepublik Deutschland gehandelt würden? Ggf. welchen Wortlaut haben sie? Ist ggf. ihr Inhalt geeignet, bei den Lesern falsche Vorstellungen oder Hoffnungen zu wecken oder sie zu falschen Angaben zu verleiten? Welche Möglichkeiten sieht ggf. die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Dauer der Verfahren für angemessen, oder was unternimmt sie zu ihrer Beschleunigung?