Asylverfahren
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat soeben in ihrer Antwort (Drucksache 8/448) auf die Kleine Anfrage betr. Asylverfahren (Drucksache 8/328) wesentliche Fragen unvollständig beantwortet.
Insbesondere hat sie
- die Zahl der auf Widerspruchs-, Klage- und Berufungsentscheidungen wartenden Asylsuchenden sowie das Verhältnis anerkannter und abgelehnter Anträge (Fragen 2 und 4) weder nach Herkunftsländern noch wenigstens nach Erdteilen aufgegliedert;
- zur Frage der Beschleunigung der überlangen Asylverfahren sich trotz Bundeszuständigkeit teilweise darauf beschränkt, einen seit zwei Monaten vorliegenden Beschluß der Konferenz der Länderinnenminister wiederzugeben und dessen „sorgfältige Prüfung" nunmehr anzukündigen.
Die Fraktion der CDU/CSU sieht mit diesem Vorgehen dem parlamentarischen Frage- und Kontrollrecht nicht ausreichend Rechnung getragen.
Sie fragt deshalb die Bundesregierung ergänzend:
I. Wie gliedern sich die in der Regierungsantwort (Drucksache 8/448) zu den Fragen 2 und 4 für 1977 bzw. 1976 mitgeteilten Zahlen nach Erdteilen auf (entsprechend der zu Frage 1 bereits vorgenommenen Aufgliederung)?
II. Hat die Bundesregierung zu den von der Konferenz der Länderinnenminister behandelten, aber in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Fragen, z. B. zur Frage einer Verkürzung des Instanzenzuges, bisher keine eigenen Vorstellungen entwickelt, oder welchen Inhalt haben diese?
Fragen2
Wie gliedern sich die in der Regierungsantwort (Drucksache 8/448) zu den Fragen 2 und 4 für 1977 bzw. 1976 mitgeteilten Zahlen nach Erdteilen auf (entsprechend der zu Frage 1 bereits vorgenommenen Aufgliederung)?
Hat die Bundesregierung zu den von der Konferenz der Länderinnenminister behandelten, aber in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Fragen, z. B. zur Frage einer Verkürzung des Instanzenzuges, bisher keine eigenen Vorstellungen entwickelt, oder welchen Inhalt haben diese?