Einführung von Verbandsklagen vor den Verwaltungsgerichten
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Dr. Laufs, Dr. Dollinger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Schwarz, Niegel, Dr. Klein (Göttingen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Presseberichten ist das Bundesinnenministerium öffentlich für die Einführung eines eigenen verwaltungsgerichtlichen Klagerechts von Bürgerinitiativen („Verbandsklage") gegen den Bau von Kernkraftwerken und anderen bedeutsamen Vorhaben eingetreten. Dagegen hat der Bundesminister der Justiz sich dafür ausgesprochen, die wesentlichen Entscheidungen über Zahl, Art und Standorte von Kernkraftwerken unmittelbar dem Bundestag bzw. den Landtagen zu übertragen. Dies sind zwei in der Sache entgegengesetzte Konzepte: Entweder werden verstärkt die Verwaltungsgerichte zur endgültigen Entscheidung über pro und contra eines Kernkraftwerkbaues in Anspruch genommen, oder die Entscheidung wird in den wesentlichen Punkten vom Parlament getroffen. Die Bundesregierung muß klarstellen, ob und welches dieser gegensätzlichen Konzepte sie tatsächlich verfolgt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen3
Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Hartkopf, bei einer Veranstaltung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes namens des Bundesministers des Innern ein verwaltungsgerichtliches Klagerecht von Bürgerinitiativen gegen die Genehmigung von Kernkraftwerken und anderen bedeutsamen Bauvorhaben befürwortet habe?
Hat der Staatssekretär damit die Meinung der Bundesregierung wiedergegeben, oder steht die Bundesregierung hinter dem Vorschlag des Bundesministers der Justiz im SPD-Pressedienst vom 31. März 1977, wonach in Zukunft der Bundestag und die Landtage unmittelbar über Zahl, Art und Standorte von Kernkraftwerken entscheiden sollen, und wonach im übrigen die verwaltungsgerichtliche Einzelfall-Klage allein „den betroffenen Bürgern" unbenommen bliebe?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag und Bundesrat Gesetzentwürfe in der einen oder der anderen Richtung vorzulegen, gegebenenfalls wann und für welche Sachgebiete?