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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Transfer von Unterhaltszahlungen und Guthaben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (G-SIG: 00001027)

Höhe der Transfersummen und Anzahl der anspruchsberechtigten Personen, Änderung des Abkommens über den "Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" mit dem Ziel der Zulässigkeit eines Aktivsaldos zugunsten der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.12.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/124924.11.77

Transfer von Unterhaltszahlungen und Guthaben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR

der Abgeordneten Dr. Sprung, Wohlrabe, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Stavenhagen, Frau Will-Feld, Frau Pieser, Dr. Friedmann, Dr. Hubrig, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hornhues, de Terra, Dr. Hüsch, Heimrich und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Jahre 1974 wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR die Abkommen über den „Transfer von Unterhaltszahlungen" und den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" geschlossen. Während im Abkommen über den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen", bei dem mit einem Zahlungssaldo zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden mußte, vereinbart wurde, daß ein Aktivsaldo nicht entstehen dürfe bzw. die gegenseitigen Zahlungsströme sich der Höhe nach entsprechen müßten, schnitt die DDR bei dem zweiten Abkommen wesentlich besser ab: In der Vereinbarung über den „Transfer von Unterhaltszahlungen", in der mit einem Devisensaldo zugunsten der DDR gerechnet werden mußte, wurde ausdrücklich festgehalten, daß dieser Saldo zum Kurs von 1 :1 vierteljährlich ausgeglichen werden müsse.

Der vereinbarte Ausschluß eines Aktivsaldos zugunsten der Bundesrepublik Deutschland im Abkommen über den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" hat dazu geführt, daß seit April vergangenen Jahres die Transferzahlungen an in der Bundesrepublik lebende Rentner und sonstige bedürftige Personen gestoppt wurden. Die mit der Abwicklung betraute Deutsche Bundesbank sieht sich nicht einmal mehr in der Lage, neue Anträge auf Guthabentransfer anzunehmen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hoch ist die Summe, die seit Inkrafttreten des Abkommens über den „Transfer von Unterhaltszahlungen" bis heute aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR transferiert wurde?

2

Wie hoch ist die Summe, die seit Inkrafttreten des Abkommens über den „Transfer von Unterhaltszahlungen" bis heute aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland transferiert wurde?

3

Wie hoch ist die Summe, die seit Inkrafttreten des Abkommens über den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt transferiert wurde?

4

Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen erhielten bis zum Transferstop im April 1976 Guthaben-Überweisungen aus der DDR?

5

Wie groß ist der Personenkreis, der auf Grund des Transferstops bisher nicht mehr in den Genuß von Guthaben-Überweisungen aus der DDR gekommen ist?

(Wie viele Anträge wurden nicht mehr bedient, wie viele Anträge schätzungsweise nicht mehr aufgenommen?)

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Summe der noch in der DDR befindlichen Guthaben, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen gehören?

7

Welcher Anteil dieser Gesamtsumme fällt unter die Regelungen des Abkommens über den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen", und wie viele Personen sind schätzungsweise insgesamt anspruchsberechtigt?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in den beiden Abkommen ausgehandelten Regelungen betr. der Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit von Aktivsalden und deren Ausgleich zu unzumutbaren Härten für in der Bundesrepublik Deutschland lebende und nach dem Abkommen über den „Transfer von Guthaben in bestimmten Fällen" anspruchsberechtigte ältere und sozialschwache Personen geführt hat?

9

Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der DDR eine Änderung des Abkommens über den „Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" in der Hinsicht zu erwirken, daß zukünftig wieder Anträge auf neue Zahlungen in die Bundesrepublik möglich sind?

Wenn ja, wann ist mit solchen Verhandlungen und Ergebnissen zu rechnen?

Bonn, den 24. November 1977

Dr. Sprung Wohlrabe Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Stavenhagen Frau Will-Feld Frau Pieser Dr. Friedmann Dr. Hubrig von der Heydt Freiherr von Massenbach Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Hornhues de Terra Dr. Hüsch Heimrich Dr. von Bismarck Schmitz (Baesweiler) Dr. Zeitel Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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