Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Dienstbezüge kinderreicher Beamten, Richter und Soldaten
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Berger (Herne), Broll, Franke, Dr. Häfele, Dr. Laufs, Schwarz, Spranger, Regenspurger, Biehle, Volmer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat das geltende Besoldungsrecht in bezug auf Beamte, Richter und Soldaten mit drei und mehr Kindern für verfassungswidrig erklärt, weil es im Vergleich zu Beschäftigten ohne Kinder oder mit ein bis zwei Kindern nicht mehr den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Der Beschluß des Gerichts ist erlassen am 30. März 1977 und bekanntgemacht am 19. Juli 1977. Auf die Kleine Anfrage vom 15. August antwortete die Bundesregierung am 6. September 1977, sie habe sich bereits am 27. Juli mit den Auswirkungen des Beschlusses befaßt und gleichzeitig - u. a. im Benehmen mit den Ländern - die Erarbeitung einer Neuregelung in die Wege geleitet. Sie werde den gesetzgebenden Körperschaften „mit größtmöglicher Beschleunigung" einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Inzwischen sind weitere sechs Monate verflossen. Die verfassungswidrigen Regelungen werden noch immer unverändert angewandt, ohne daß der angekündigte Gesetzentwurf oder wenigstens Vorschläge für Übergangsmaßnahmen vorliegen.
Wir stellen deshalb folgende erneuten Fragen an die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung die - nach ihrer vorigen Antwort - bereits am 27. Juli 1977 eingeleitete Prüfung der Lösungsmöglichkeiten und Erarbeitung einer Neuregelung abgeschlossen und mit welchem Ergebnis, oder welchen Stand haben ihre Arbeiten erreicht? Trifft es insbesondere zu, daß die mit der Prüfung beauftragte Expertenkommission des Bundes und der Länder ihren Bericht schon vor Monaten erstattet hat, mit welchem Ergebnis? Was hindert seitdem noch die Regierung, sich für eine Lösung zu entscheiden?
Bis wann spätestens beabsichtigt die Bundesregierung, den angekündigten Gesetzentwurf vorzulegen?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß das Bundesverfassungsgericht — im Gegensatz zu anderen Fällen — keine Übergangsfrist eingeräumt, sondern ausdrücklich eine bereits bestehende, spätestens 1975 eingetretene Verfassungswidrigkeit festgestellt hat? Zu welchem Ergebnis hat insbesondere die angekündigte Prüfung der Rückwirkung geführt?
Beabsichtigt die Bundesregierung Übergangsmaßnahmen, um die Fortdauer des für verfassungswidrig erklärten Zustandes bis zur endgültigen Neuregelung zu vermeiden?
Zu welchem Ergebnis haben die angekündigten Gespräche mit den Tarifpartnern über Auswirkungen auf Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes geführt?
Inwieweit zieht die Bundesregierung nach den vorgenannten Prüfungs- und Gesprächsergebnissen nunmehr außerhalb des öffentlichen Dienstes rechtliche oder politische Folgerungen für Familien mit mehreren Kindern, insbesondere auf dem Gebiet
a) des Steuerrechts,
b) des Kindergeldes?