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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Russell-Tribunal über die Repressionen in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 00001355)

Haltung der Bundesregierung gegenüber den Aktivitäten des "Russell-Tribunals" und dessen Handlanger, Zuleitung des Berichts der Bundesregierung "Der Schutz der Menschenrechte in der Bundesrepublik" an "Mitglieder demokratischer Gruppen", Verzicht des PStSekr von Schoeler auf Polizei- oder Verwaltungsmaßnahmen gegen das "Russell-Tribunal"

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.04.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/162213.03.78

Russell-Tribunal über die Repressionen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Erhard (Bad Schwalbach), Schwarz, Broll, Berger (Herne), Dr. Müller, Dr. Langguth, Wohlrabe, Dr. Möller und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die das ,,Russell-Tribunal" vorbereitenden Gruppen und Organisationen setzen ihre verleumderische Agitation gegen die Bundesrepublik Deutschland unvermindert fort. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf unsere frühere Kleine Anfrage festgestellt, die bewußt verzerrenden Behauptungen und ungerechtfertigten Vorwürfe seien typisch für die Agitation linksextremistischer Gruppen. Es sei völlig unverständlich, wie sich auch Mitglieder demokratischer Gruppen zum Handlanger von politischen Aktivitäten machen können, die ganz andere Ziele haben, als die Stärkung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Diese Handlangerdienste werden aber unbeirrt fortgesetzt. Jungdemokraten und Jungsozialisten haben durch Beschlüsse ihrer Bundeskongresse im Februar 1978 der Sache nach die Unterstützung des ,,Russell-Tribunals" fortgesetzt. Der FDP-Politiker Borm vertrat erst jüngst eine „abwartende bis positive Haltung zum Bemühen der Initiative".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hat sich seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im November 1977 an ihrem Urteil über das „Russell-Tribunal" und seine Förderer etwas geändert? Wenn ja, was und auf Grund welcher neuen Erkenntnisse?

2

Stimmt die Bundesregierung mit der eben veröffentlichten Analyse der auf Verleumdung und Verunsicherung zielenden Methoden der Befürworter des „Russell-Tribunals" durch den Kölner Rechtsgelehrten Martin Kriele überein? Wenn nein, in welchen Punkten stimmt sie mit der Analyse nicht überein und aus welchen Gründen?

3

Stimmt die Bundesregierung den jüngst zur Verteidigung des geplanten „Russell-Tribunals über die Repressionen in der Bundesrepublik Deutschland" vorgebrachten Behauptungen der Schriftstellerin und FDP-Wahlhelferin Ingeborg Drewitz zu, in der Bundesrepublik Deutschland — „sei die Berufsverbotspraxis, die Einschüchterung der Jugendopposition perfektioniert worden", — habe „die 14. Strafrechtsreform die Meinungs- und Publikationskontrolle perfektioniert (ohne als Zensur faßbar zu sein) ", — würden „durch Eingriffe in die prozessuale Ordnung (und immer mit Stammheim entschuldigt) grundgesetzliche Garantien gemindert (Artikel 3, 5, 10, 13) und in der Perfektion der Durchführung die prozessualen Einschränkungen in anderen europäischen Staaten überboten"?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine entgegen den Dienstvorschriften aus dem behördlichen Bereich gelangte Ausarbeitung des Bundesinnenministeriums über denkbare Schritte zur politischen Bekämpfung des „Russell-Tribunals" sei ein „Machwerk, das einem autoritären Obrigkeitsstaat zur Ehre gereichen würde"? Wenn nein, auf welche Weise tritt sie solchen öffentlich erhobenen Vorwürfen öffentlich mit der gebotenen Deutlichkeit entgegen?

5

Hat die Bundesregierung sachliche Bedenken dagegen, die in einem mehrfach veröffentlichten Rundschreiben des DGB Vorsitzenden vom 18. Januar 1978 vorgenommene Charakterisierung der Mitglieder der „internationalen Jury" und des „deutschen Beirats" des „Russell-Tribunals" für sich zu übernehmen? In welchen Fällen könnte sie das wegen etwaiger sachlicher Fehler nicht tun?

6

Welchen „Mitgliedern demokratischer Gruppen", die sie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung „zum Handlanger" des „Russell-Tribunals" machen, hat die Bündesregierung ihren Bericht „Der Schutz der Menschenrechte in der Bundesrepublik" zugeleitet, und wie war das Echo auf diese Zuleitung? Was hat die Bundesregierung bewogen, im Titel dieses Berichts das Wort „Deutschland" wegzulassen?

7

Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler bewogen, abweichend von der Offenhaltung aller erforderlichen Maßnahmen in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den ausdrücklichen Verzicht auf die Erwägung von Polizei- oder Verwaltungsmaßnahmen gegen das „Russell-Tribunal" oder seine Teilnehmer zu erklären?

8

Welche konkreten Erfolge haben die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung gehabt, auf „Mitglieder demokratischer Gruppen", die sich „zum Handlanger" des „Russell-Tribunals" gemacht haben, mit dem Ziel ihrer Distanzierung von diesem Unternehmen einzuwirken?

9

Welche weiteren konkreten Schritte im Sinne der Frage 8 hat die Bundesregierung vorbereitet oder geplant? Inwieweit nimmt sie dabei die Unterstützung der demokratischen Parteien in Anspruch?

Bonn, den 13. März 1978

Dr. Eyrich Spranger Erhard (Bad Schwalbach) Schwarz Broll Berger (Herne) Dr. Müller Dr. Langguth Wohlrabe Dr. Möller Hanz Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Laufs Dr. Miltner Regenspurger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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